Hallo!
Ist der Händler verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit (oder Gewährleistung, was weiß ich, sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …) schadhafte Ware zurückzunehmen / umzutauschen / zu reparieren, wenn man nur noch die Rechnung, aber nicht mehr die Originalverpackung hat und das gute (bzw. weniger gute) Stück persönlich in den Laden gebracht wird (eine transportgerechte Verpackung also nicht vonnöten ist)?
Hanna