Ist der Händler verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit (oder Gewährleistung, was weiß ich, sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …) schadhafte Ware zurückzunehmen / umzutauschen / zu reparieren, wenn man nur noch die Rechnung, aber nicht mehr die Originalverpackung hat und das gute (bzw. weniger gute) Stück persönlich in den Laden gebracht wird (eine transportgerechte Verpackung also nicht vonnöten ist)?
Wenn die Verpackung nur Umverpackung ist und keinen funktionsspezifischen Zusammenhang zu der Sache hat, dann reicht es den Artikel selbst zurückzugeben.
Anders lautende, durch AGB vereinbarte, Bestimmungen sind regelmäßig aufgrund der unzulässigen Erschwerung der Mangelrechte-durchsetzung nichtig.
Muss man das wirklich fragen ?
Was sagt denn der gesunde Menschenverstand ?
Kann erwartet werden,Verpackungen aufzuheben als Vorsorge um gesetzliche Rechte(Gewährleistung) einzufordern ? Riesenkarton von Kühlgeräten,sperrige Styroporschalen,Umkartons und Einwegpaletten ?
Nein,kann es nicht.
Es wäre Sache des Händlers,wie er die Ware verpackt und evtl. zum Hersteller schickt. Ist das ein Versandhändler,dann müsste der sogar eine Transportverpackung stellen oder Ware abholen lassen.
Anders bei Garantie. Da die sowieso rein freiwillig ist,könnte man da alle möglichen und unmöglichen Forderungen stellen.
Auch bestimmte Anforderungen an Verpackung und die Kosten des Transportes.
Kann erwartet werden,Verpackungen aufzuheben als Vorsorge um
gesetzliche Rechte(Gewährleistung) einzufordern ? Riesenkarton
von Kühlgeräten,sperrige Styroporschalen,Umkartons und
Einwegpaletten ?
Viele Garantiebestimmungen sagen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgegeben werden muss, ansonsten erlischt der Anspruch.
um einen Anspruch wegen eines Sachmangels durchzusetzen, benötigt man keine Originalverpackung. Man benötigt noch nicht mal eine Quittung oder Rechnung, wenn man auch anders den Kauf beim Händler beweisen kann.
sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …)
und das gute (bzw. weniger gute) Stück persönlich in den Laden gebracht wird.
Wie oft nimmt man nach nichteinmal 6 Monaten die Herstellergarantie in Anspruch ohne vorher den Verkäufer zu kontaktieren und bringt die Sache dann auch noch persönlich in den Laden des Herstellers zurück ?
Bitte liebe Leute, wenn ihr euch keinerlei Mühe gebt einfachste Auslegungsmethoden anzuwenden, ist das möglicherweise das falsche Unterforum für euch…