Gilt Garantie auch ohne Originalverpackung?

Hallo!

Ist der Händler verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit (oder Gewährleistung, was weiß ich, sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …) schadhafte Ware zurückzunehmen / umzutauschen / zu reparieren, wenn man nur noch die Rechnung, aber nicht mehr die Originalverpackung hat und das gute (bzw. weniger gute) Stück persönlich in den Laden gebracht wird (eine transportgerechte Verpackung also nicht vonnöten ist)?

Hanna

Wenn die Verpackung nur Umverpackung ist und keinen funktionsspezifischen Zusammenhang zu der Sache hat, dann reicht es den Artikel selbst zurückzugeben.
Anders lautende, durch AGB vereinbarte, Bestimmungen sind regelmäßig aufgrund der unzulässigen Erschwerung der Mangelrechte-durchsetzung nichtig.

Mfg

Hallo!

Muss man das wirklich fragen ?
Was sagt denn der gesunde Menschenverstand ?
Kann erwartet werden,Verpackungen aufzuheben als Vorsorge um gesetzliche Rechte(Gewährleistung) einzufordern ? Riesenkarton von Kühlgeräten,sperrige Styroporschalen,Umkartons und Einwegpaletten ?

Nein,kann es nicht.

Es wäre Sache des Händlers,wie er die Ware verpackt und evtl. zum Hersteller schickt. Ist das ein Versandhändler,dann müsste der sogar eine Transportverpackung stellen oder Ware abholen lassen.

Anders bei Garantie. Da die sowieso rein freiwillig ist,könnte man da alle möglichen und unmöglichen Forderungen stellen.
Auch bestimmte Anforderungen an Verpackung und die Kosten des Transportes.

MfG
duck313

Hallo!

Kann erwartet werden,Verpackungen aufzuheben als Vorsorge um
gesetzliche Rechte(Gewährleistung) einzufordern ? Riesenkarton
von Kühlgeräten,sperrige Styroporschalen,Umkartons und
Einwegpaletten ?

Viele Garantiebestimmungen sagen, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgegeben werden muss, ansonsten erlischt der Anspruch.

Hanna

Viele Garantiebestimmungen sagen, dass die Ware in der
Originalverpackung zurückgegeben werden muss, ansonsten
erlischt der Anspruch.

  1. Geht es hier nicht um die (freiwillige)Garantie des Herstellers, sondern erkennbar um in §§434ff BGB gereglete Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer.
  2. Was in AGB oder ähnlichen Bestimmungen drinsteht und was rechtlich wirksam ist, sind grundsätzlich zwei paar Schuhe.

Mfg

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Hallo,

um einen Anspruch wegen eines Sachmangels durchzusetzen, benötigt man keine Originalverpackung. Man benötigt noch nicht mal eine Quittung oder Rechnung, wenn man auch anders den Kauf beim Händler beweisen kann.

Hallo!

Ja,und ?

hast Du meinen Beitrag gelesen und verstanden?
Ich schrieb nämlich nichts anderes zum Thema Garantie.

MfG
duck313

Hi!

  1. Geht es hier nicht um die (freiwillige)Garantie des
    Herstellers, sondern erkennbar um in §§434ff BGB gereglete
    Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer.

Wo ist dies hier irgendwo erkennbar?

  1. Was in AGB oder ähnlichen Bestimmungen drinsteht und was
    rechtlich wirksam ist, sind grundsätzlich zwei paar Schuhe.

Garantiebestimmungen bestimmt nun mal der Hersteller und das ist lediglich ein P aar Schuhe.

Grüße,
Tomh

Hi!

  1. Geht es hier nicht um die (freiwillige)Garantie des
    Herstellers, sondern erkennbar um in §§434ff BGB gereglete
    Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer.

Wo ist dies hier irgendwo erkennbar?

im OP:

… was weiß ich, sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …

Gruß
Richard

Wo ist dies hier irgendwo erkennbar?

Das geschulte Auge erkennt das hier:

sagen wir, das Teil ist weniger als sechs Monate alt …)
und das gute (bzw. weniger gute) Stück persönlich in den Laden gebracht wird.

Wie oft nimmt man nach nichteinmal 6 Monaten die Herstellergarantie in Anspruch ohne vorher den Verkäufer zu kontaktieren und bringt die Sache dann auch noch persönlich in den Laden des Herstellers zurück ?
Bitte liebe Leute, wenn ihr euch keinerlei Mühe gebt einfachste Auslegungsmethoden anzuwenden, ist das möglicherweise das falsche Unterforum für euch…

Mfg

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