Gilt GEZ-Befreiung nicht rückwirkend?

Hallo,
wenn man als Student von der GEZ-Gebühr befreit war und jetzt 2 Monate nach Ablauf der Befreiung einen neuen Antrag auf Befreiung stellt, (da noch keine Bafögbescheinigung vorlag) wird dieser nicht rückwirkend gültig?
Es soll jetzt eine Gebühr für diese Zeit bezahlt werden. Ist das rechtens?
Oder was kann man unternehmen?

Danke

Hallo,

wenn man als Student von der GEZ-Gebühr befreit war und jetzt
2 Monate nach Ablauf der Befreiung einen neuen Antrag auf
Befreiung stellt, (da noch keine Bafögbescheinigung vorlag)
wird dieser nicht rückwirkend gültig?

Nein. Auf ‚http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…‘ findet man:
‚Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig,‘ (Mitte der Seite).
Gruß
loderunner