Hallo,
Angenommen jemand hat ein Einkommen aus selbständiger Arbeit wo der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag noch nicht erreicht wurde.
Kann diese mit Aktiengewinnen die der Spekulationssteuer/Halbeinkünfteverfahren unterliegen bis zum Grundfreibetrag aufgefüllt werden?
Oder sind diese 2 Einkommen getrennt zu betrachten?
Mit wieviel Prozent sind die Aktiengewinne die der Spekulationssteuer/Halbeinkünfteverfahren unterliegen zu versteuern?
Angenommen die Aktiengewinne sind das einzige Einkommen, gilt dann der Grundfreibetrag?
Danke.