Gilt Kündigung o. Bestätigung bei Gewinnspiel

Ich habe dummerweise per Telefon mir Unterlagen schicken lassen von dem Service „die Gewinnquelle“. Habe aber innerhalb der Zwei-Wochen-Frist per E-Mail gekündigt und von dort keine Bestätigung erhalten.
Jetzt verlangt ein Inkasso-Unternehmen den Gesamtbetrag von über 215,53€. Darin sind nur 49,00€ für einen Monat Spielteilnahme enthalten. Der Rest sind Mahngebühren, usw.
Die nette Dame vom Inkasso-Unternehmen teilte mir mit, dass meine Kündigung nicht wirksam ist, da ich keine Bestätigung erhalten habe. Hat sie recht?
Warum besteht die Rückforderung nur von 1 Monat, wenn die Vertragsdauer mind. 6 Monate sind. Dann hätte ich ja noch mehr Schulden, also muss die Kündigung doch angekommen sein?
Für Antworten bin ich dankbar!

Hallo,
bitte nicht böse sein, aber ich werde jetzt einmal provokant um Ihnen einmal aufzuzeigen was man NICHT machen sollte.:
Zuerst lässt man sich KEINE Unterlagen von einem Gewinnspiel zusenden. Man hat schon verloren.
Weiter klündigt man so etwas nicht oper eMail, sondern nur oper Einschreiben mit Rückantwort… ich würde jetzt auch keine Bestätigung an Sie senden. !!!

Nun zum Ink.Untern. Fast 150 € Kosten zu dokument. ist schon eine Frfechheit u. nicht Rechtens.
Erheben Sie bitte schriftl. Widerspruch gegen

  1. die Forderung des Ink.Untern.
  2. die Forderung bei d. Gewinnbude !!
    Alles bitte wie ? Ja natürlich; mit Einschreib. u. Rückantwort…!!
    Die Dame des Ink. Untern. hat keine Ahnung sie hat KEIN Recht. !!
    Die letzte Frage ist rein hypothetisch. Und hat keine Bedeutung. Offensichtlich will man erst eine kl. Forderung geltend machen um d. Kosten gering zu halten.

Und NICHTS mehr - aber auch überhaupt NICHTS MEHR am Telefon sich zusenden lassen - NICHTS. ALLES NUR SCHRIFTLICH NIX MÜNDLICH NICHTS !!!

Nichts für Ungut - Ich hoffe, ich konnte helfen. Ach so - nichts zahlen garnichts - egal an wem ob Ink.Untern. o. dieser Gewinnbude

lg Horst Janas

Hallo, lästige Sache. Sofort ZU r Verbraucherzentrale oder zum Anwalt. Nicht zahlen. Gruss Torrox

nicht bezahlen und an ein inkasso schon mal gar nicht.
Wenn die einen Mahnbescheid schicken der Forderung insgesamt widersprechen. die werden nicht klagen und was die sonst nich an drohungen aussprechen einfach ignorieren.Die kommen damit nie durch und das wissen die auch aklso nich bange machen lassen

Eine Kündigung ist ohne Bestätigung wirksam, sofern sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangte, dass der die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. Das beweisen müssen Sie. Bei E-Mails gibt es da Probleme.
Die „Mahngebühren usw.“ sind viel zu hoch. Ein Inkasso-Unternehmen darf 1,3 Gebühren in Rechnung stellen zzgl. MWSt. und ggf. noch Kosten bzw. eine Kostenpauschale. Auch noch 2-3 € Kontoführungskosten.
Sofern die Forderung bereits tituliert wurde, können die Kosten erheblich höher liegen - aber davon wüßten Sie natürlich etwas.
Ohen weitere Zeitangaben und Einsicht in den Vertrag kann nich zu dem Monatsproblem nichts sagen.

Wies aussieht, ist die ganze sache so oder so unseriös.
Bist Du sicher, dass überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist???
Und wenn Du per Mail gekündigt hast (Sofern dies statthaft ist gem. AGB) würd ich das dem Inkassobüro mitteilen mit dem Hinweis, dass die Sache damit für Dich erledigt ist und Du keine weitere Korrespondenz wünschst

Hallo Melanie,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. google mal nach dieser inkassofirma, ob die schon öfters mal negativ aufgefallen sind. dann gibts meistens auch irgendwelche musterbriefe zur abwehr!

Eine Kündigung bedarf niemals einer Bestätigung. Allerdings kann es sein, dass deine Kündigung nicht anerkannt wird, da sie nicht formgerecht eingereicht wurde. Im Regelfall bedarf eine Kündigung der Schriftform und deiner Unterschrift. Hier geht es aber ja eher um einen Widerruf. Ob dieser per E-Mail ausreichend ist, kannst du sicher deinen Unterlagen entnehmen. Du solltest dort auch die AGB bekommen haben. Schau dort einfach mal hinein.

hallo
die frage ist wer hjat angerufen…wurdest du angerufen als privatmann, so war schon der anruf strafbar, wenn du nichtd eine ausdrückliche einwilligung zum anruf gegeben hast…bei telefon geschäften und internet gelten auch ggf. verlängerte kündigungsfristen etc…eine mail als kündigung kann ggf. problematischw erden von wegen der anerkennung…ich rate dir hier besuch die verbraucherzentralem, denn ich vermute das es bei dem gewinnspielclub sich wieder nur um abzocke handelt etc…gern versuchen unseriöse inkasso büros forderungen einzutreiben, diese kosten werden aber sehr oft oder besser egsagt fast immer von den gerichten abgelehnt, da es dem gläubiger freistand direkt einen mb zu beantragen, durch die einschaltung eines inkasso büros kann auch keine zahlung gewährleistet werden, aber klär das mit der verbraucherzentrale oder notfalls bei der rechtsschutzversicherung über einen anwalt. triffst du natürlich mit dem inkasso büro irgendwelche vereinbarungen musst du auch deren kosten tragen soweit es sich um eine seriöse rechnung handelt.

lg

plappermaul