Hallo,
Man gibt seinen PC zur Reparatur (Werkvertragsrecht). Jedoch wird der zu reparierende Defekt nicht behoben, woraufhin man mit Frist nachbessern lässt. Dies wird aber lediglich als Kulanz entgegen genommen, obwohl es ja eigtl. eine Nachbesserung des nicht reparierten Mängel ist. Ist das rechtens?
Jedoch wird man kurz vor dem festgelegten Termin angerufen, dass der Fehler nicht gefunden wurde, dementsprechend der Termin nicht eingehalten werden kann. Man solle stattdessen neue mögliche Komponenten mitbringen, die den Fehler verursachen könnten. Diese bringt man vorbei und es wird erneut mit einer neuen Frist hin überprüft (nachgebessert), jedoch ohne Erfolg. Obwohl der Fehler nicht gefunden wird, übergibt die Werkstatt trotz Einwende den PC und betrachtet den Fall als erledigt. Jedoch ist der Mangel weiterhin existent.
Die Vereinbarung und Fristen der Nachbesserung wurden aber nur mündlich im beiderseitigen Einvernehmen unter Zeugen geschlossen. Es liegt lediglich ein Kulanzvertrag vor, der nur vor der ersten Nachbesserung ausgegeben wurde und erst nach der zweiten Nachbesserung mit Wiedergabe des PCs wieder an die Werkstatt abgegeben werden musste. Des Weiteren wird eine Quittung von Teilleistungen trotz bereits gezahlten Geld verweigert.
Da das ständige hin und her geschaffe des PCs + Komponenten viel Zeit und Geld kostet und die Existenz des Defektes von der Werkstatt vehement verleugnet wird, will man vom Vertrag zurücktreten und seine bereits geleisteten Zahlungen zurück verlangen. Dies wird aber im persönlichen Gespräch vom Geschäftsführer abgelehnt, auch die fehlerhafte Reparatur wird abgestritten.
Ein Schreiben, das zusammen mit einem Juristen der Verbraucherzentrale verfasst wird, und indem die Forderungen begründet werden, sowie um ein Angebot und Stellungnahme der Werkstatt binnen einer 2-Wochen Frist bittet, ist von der dieser ignoriert worden.
Was kann man nun dagegen tun ?
Muss man den PC wieder abgeben, obwohl mehrfach ausdrücklich von der Werkstatt mitgeteilt wurde, dass der Defekt nicht erkannt wurde, mehrmals erfolglos nachgebessert wurde und das Schreiben ignoriert wurde?
Finanzamt einschalten, wegen der nicht ausgestellten Quittung?
Beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten?
Mit welchen Kosten kann man rechnen?
Die Werkstatt ist auch nicht bei der Handelskammer angemeldet.
PS: Ich bin ein „armer“ Student und brauch den PC bald dringend, des Weiteren kann ich mir keinen Anwalt leisten…
Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen…
MfG