Gilt Kulanz als Nachbesserungsversuch?

Hallo,

Man gibt seinen PC zur Reparatur (Werkvertragsrecht). Jedoch wird der zu reparierende Defekt nicht behoben, woraufhin man mit Frist nachbessern lässt. Dies wird aber lediglich als Kulanz entgegen genommen, obwohl es ja eigtl. eine Nachbesserung des nicht reparierten Mängel ist. Ist das rechtens?
Jedoch wird man kurz vor dem festgelegten Termin angerufen, dass der Fehler nicht gefunden wurde, dementsprechend der Termin nicht eingehalten werden kann. Man solle stattdessen neue mögliche Komponenten mitbringen, die den Fehler verursachen könnten. Diese bringt man vorbei und es wird erneut mit einer neuen Frist hin überprüft (nachgebessert), jedoch ohne Erfolg. Obwohl der Fehler nicht gefunden wird, übergibt die Werkstatt trotz Einwende den PC und betrachtet den Fall als erledigt. Jedoch ist der Mangel weiterhin existent.
Die Vereinbarung und Fristen der Nachbesserung wurden aber nur mündlich im beiderseitigen Einvernehmen unter Zeugen geschlossen. Es liegt lediglich ein Kulanzvertrag vor, der nur vor der ersten Nachbesserung ausgegeben wurde und erst nach der zweiten Nachbesserung mit Wiedergabe des PCs wieder an die Werkstatt abgegeben werden musste. Des Weiteren wird eine Quittung von Teilleistungen trotz bereits gezahlten Geld verweigert.

Da das ständige hin und her geschaffe des PCs + Komponenten viel Zeit und Geld kostet und die Existenz des Defektes von der Werkstatt vehement verleugnet wird, will man vom Vertrag zurücktreten und seine bereits geleisteten Zahlungen zurück verlangen. Dies wird aber im persönlichen Gespräch vom Geschäftsführer abgelehnt, auch die fehlerhafte Reparatur wird abgestritten.

Ein Schreiben, das zusammen mit einem Juristen der Verbraucherzentrale verfasst wird, und indem die Forderungen begründet werden, sowie um ein Angebot und Stellungnahme der Werkstatt binnen einer 2-Wochen Frist bittet, ist von der dieser ignoriert worden.

Was kann man nun dagegen tun ?

Muss man den PC wieder abgeben, obwohl mehrfach ausdrücklich von der Werkstatt mitgeteilt wurde, dass der Defekt nicht erkannt wurde, mehrmals erfolglos nachgebessert wurde und das Schreiben ignoriert wurde?

Finanzamt einschalten, wegen der nicht ausgestellten Quittung?
Beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten?
Mit welchen Kosten kann man rechnen?

Die Werkstatt ist auch nicht bei der Handelskammer angemeldet.

PS: Ich bin ein „armer“ Student und brauch den PC bald dringend, des Weiteren kann ich mir keinen Anwalt leisten…

Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen…

MfG

Hallo!

Zunäcst mal mit logischem Menschenverstand:

  1. Bei Computerproblemen wird sehr oft nicht die Ursache des Fehlers gefunden.
  2. Dies passiert auch bei Autos und Menschen (Arztbesuch).
    Wollte man nur aufgrund der erfolglosen Untersuchung hier stets auch nicht die Arbeitszeit bezahlen, würden viele redlich bemühte Betriebe in arge Finanznöte kommen.

Rechtlich:
Auftrag, Fristsetzung etc. sollte IMMER schriftlich erfolgen, um überhaupt rechtlich vorgehen zu können.
HINTERHER sein juristisches Wissen auszupacken nützt bei lediglich mündlichen Absprachen nicht viel.

Wo ist also jetzt der Knackpunkt?
Auftrag: Fehlerursache finden und beheben
=> Auftrag nicht ausgeführt, aber Diagnoseversuch
=> Die angefallenen Arbeitsstunden müssen bezahlt werden (Schauen Sie doch mal in die AGB des Ladens!).
Fertig.

Wenn es Sie stört, keine Quittung erhalten zu haben, können Sie gerne mit dem Finanzamt DROHEN - das sollte im Zweifelsfall reichen.
Auch hier hätten Sie natürlich direkt bei der Bezahlung eine Quittung verlangen müssen…

Viel Erfolg (mehr mit dem PC als mit dem Rechtsfall)!

Hallo,
Aus meiner Sicht ist es eine Frage der Definition. Da der Fehler aber nicht behoben ist, kannst du weiterhin im Prinzip auf Nachbesserung bestehen, bzw. wenn es ein neues Gerät ist, sogar auf Ersatz.
Da der Lieferant sich aber stur stellt, hast du natürlich ein Problem. Ich hätte dir übrigens auch empfohlen, mit der Verbraucherzentrale Kontakt auf zu nehmen.
Bei dem Streitwert halte ich das Einschalten eines Anwalts nicht für praktikabel, es sei denn, du hast eine REchtsschutzversicherung.
Ein Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, ist auch nicht teuer. Die Gegenpartei kann das Mahnverfahren aber sehr leicht derartig in die Länge ziehen, dass hier ebenfalls die Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt.
Leider kann ich keine positivere Aussicht geben,
Berlinois

Erstmal vielen Dank für die Antwort,

Es ist aber so, dass das pauschale Angebot der Werkstatt lautet: Fehleranalyse bei Abstürzen für Preis X
Wäre richtig hinsichtlich meiner hingewiesenen Ursache (Auslöser) geprüft worden, wäre ja der Fehler entdeckt worden, wurde aber anscheinend trotz meiner Nachfrage nicht gemacht. Stattdessen wurden einfach Teile eingebaut und mir in Rechnung gestellt, welche mit der Beseitigung des Fehlers gar nichts zu tun hatten.
Ist ja nicht so, dass ich einfach den PC hingebracht hätte - nach dem Motto jetzt macht mal…
Ich habe deutlich gesagt wie der Fehler ausgelöst wird, aber das wurde halt nicht dahingehend überprüft.

Ich verstehe ja auch dass ja was gemacht worden ist, aber eben nicht hinsichtlich der beschriebenen Fehlerbeseitigung. Deshalb kann man als Kunde erwarten das nachgebessert wird, und falls das nicht klappt, eben sein Geld zurückbekommt bzw. eine Minderung der Reparatur verlangen kann.
Denn wenn man eine bestimmte Leistung gegen Geld zusichert, haftet man logischerweise für seine Arbeit, dass ist überall so.
Hätte man die Fehleranalyse korrekt gemacht, und mich über die Ursache aufgeklärt und dies dann behoben - wäre ja alles in Butter. Aber nein man unterstellte mir der Auslöser wäre extern (keine ausreichende Spannung am Netz), was völliger Schwachsinn ist (alles geprüft) und liegt nicht am PC.

Und wegen der Quittung hat man mir bei Zahlung gesagt, dass kommt dann auf die Gesamtrechnung mit hoch, jedoch wurde das dann nicht gemacht und ich trotz Androhung des Finanzamtes 6 mal vertröstet wurde.

Achso eine AGB ist mir trotz mehrmaliger Forderung nicht vorgelegt worden.

MfG

Hallo hier wurden sehr viele Fehler gemacht,

  1. Gibt es einen richtigen Kaufvertrag
  2. Handelt es sich um ein Neugerät?
  3. Zu welchem Datum wurde das Gerät gekauft und wann trat der Defekt auf?

Gruß Simon

Da kann ich Dir leider nicht helfen. Der Jurist der Verbraucherzentrale ist wohl die beste Adresse.

Hallo,

mit den Reaktionen die Sie Durchgeführt haben, sind bereits die Möglichkeiten relativ ausgeschöpft.
Sie werden auch mit weiteren Massnahmen wohl nichts mehr erreichen können. Wenn schon jemand auf ein Schreiben der Verbraucherzentrale nicht reagiert, wird er auch auf ein Rechtsanwaltschreiben nicht reagieren.
Die Nachfrage beim Finanzamt wegen der fehlenden Quittung wird wohl wegen Überlastung nicht ziehen. Da muss schon eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung gemacht werden.
Sorry, aber da wird aktive Hilfe schwierig.

Viel Glück
Jörg Esser

Hallo,

Man gibt seinen PC zur Reparatur (Werkvertragsrecht).

Ein Schreiben, das zusammen mit einem Juristen der
Verbraucherzentrale verfasst wird, und indem die Forderungen
begründet werden, sowie um ein Angebot und Stellungnahme der
Werkstatt binnen einer 2-Wochen Frist bittet, ist von der
dieser ignoriert worden.

Was kann man nun dagegen tun ?

Muss man den PC wieder abgeben, obwohl mehrfach ausdrücklich
von der Werkstatt mitgeteilt wurde, dass der Defekt nicht
erkannt wurde, mehrmals erfolglos nachgebessert wurde und das
Schreiben ignoriert wurde?

Finanzamt einschalten, wegen der nicht ausgestellten Quittung?
Beim Amtsgericht ein Mahnverfahren einleiten?
Mit welchen Kosten kann man rechnen?

Die Werkstatt ist auch nicht bei der Handelskammer angemeldet.

PS: Ich bin ein „armer“ Student und brauch den PC bald
dringend, des Weiteren kann ich mir keinen Anwalt leisten…

Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen…

MfG

Hallo,
hier wurde alles falsch gemacht, was falsch zu machen ist.
Es liegt eine umfassende Schadensersatzsache vor, die jedoch bezüglich der Beweislage schwirig werden wird, weil auch selbst repariert wurde.
Auf dem Wege der Prozesskostenhilfe rate ich eine Zivilklage an.
MfG

Tja, da bleibt Ihnen nur eine Klage, wenn die Firma so uneinsichtig wie beschrieben ist.
Was die Kosten angeht: Als nichtverdienender Student erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Informationen hierzu erteilt das zuständige Amtsgericht. Da gibt es häufig auch eine kostenlose Rachtsberatung durch Anwälte.
Das sollten Sie nutzen, denn der sachverhalt ist so kompliziert, dass er hier sicher nicht umfassend korrekt bewertet werden kann.

Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.

Hallo Mr. Brain.
Kulanz hat nichts mit Garantie zutun.
Wenn der PC dreimal in der Werkstatt war, hast du das Recht auf Geld zurück oder ein anderes neues Gerät ( mit gleichem Wert).
Ich gehe mal davon aus, dass du es neu in einem laden gekauft hast, da gilt:

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

ich hoffe ich konnte dir ein wenig behilflich sein.
Also poch bitte auf Nachbesserung oder verlang dein Geld zurück.

Liebe Grüße von Nonne213

Hi, kannst du keine Prozesskostenhoilfe beantragen??
Frag mal bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Wenn du dir keinen Anwalt aus wirtschaftlichen Gründen leisten kannst, dann bekommst du bestimmt Prozesskostenhilfe und den Beratungsschein bekommst du dann von dem Rechtspfleger beim Amtsgericht.#
Er will nur Unterlagen sehen, dass du ein „armer Student“ bist, also Kontoauszüge und perso mitnehmen und los.
Mit dem Beratungschein, der er dir ausstellen wird, suchst du dir dann einne guten Zivilrechtler.
Und dort bezahlst du dann nur 10 Euro.

Liebe Grüsse von Nonne213