ist eine mündliche Vereinbarung mit einem Finanzdienstleister, der tätig wird, (Zeugen: Banker)
und verspricht eine Finanzierung hinzubekommen (Mailverkehr), den Notarvertrag forciert, rechtens um ihn anzuklagen wegen Nichterfüllung der Vereinbarung?
Hallo Ursula,
die Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
Gruß, Hulda aus Fulda
Oh Oh, ich halt mich lieber mit einem unqualifizierten Kommentar zurück.
VIEL GLÜCK!!
Sorry, keine Ahnung. Darauf würde ich mich jedenfalls nicht verlassen. Es geht wahrscheinich nicht um 5,00, sondern viel mehr.
wenn die Finanzierung nicht geklappt hat, liegt das wohl er an ihrer Bonität,
wer ist dann wohl schuld?
ansonsten gilt natürlich nur, was schriftlich vereinbart ist.