Gilt wegfall der praxisgebühr auch für

Ab 01.01.2013 fällt die praxisgebühr weg. Gilt das auch für zuzahlungen auf medikamente und hilfsmittel?

Ab 01.01.2013 fällt die praxisgebühr weg. Gilt das auch für
zuzahlungen auf medikamente und hilfsmittel?

Guten Abend MaWu,

vielen Dank für das mir engegengebrachte Vertrauen.

Der Wegfall der Praxisgebühr bedeutet, dass die im Quartal bei Ihrem Arzt zu bezahlende Gebühr in Höhe von 10 Euro entfällt.

Für Hilfsmittel und Arzneimittel sind gesetzlich vorgegebene Zuzahlungen zu entrichten, die auch weiterhin zu leisten sind.

Von der Zuzahlung kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch befreien lassen.

Ihre Krankenkasse wird Sie diesbezüglich gerne umfassend beraten.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, kontaktieren Sie mich bitte.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freunbdlichen Grüßen.

Asdi

Nein, natürlich nicht, die Einnahmeausfälle wären für die GKV viel zu groß.

Ab 01.01.2013 fällt die praxisgebühr weg. Gilt das auch für
zuzahlungen auf medikamente und hilfsmittel?

Dass gilt nur für die 10 Euro die pro Quartal bei Besuch eines Arztes bezahlt werden müssen. Deswegen „Praxisgebühr“

Ab 01.01.2013 fällt die praxisgebühr weg. Gilt das auch für
zuzahlungen auf medikamente und hilfsmittel?