Hallo,
angenommen jemanden wurde in einem Autohaus ein Neuwagen verkauft. U. a. sollte es als technisches Gimmick ein Navi geben, dass via Bluetooth mit dem iPhone verbunden werden kann. Bei der Abholung des Neuwagens im AUG 2013 konnte der Verkäufer das iPhone nicht koppeln. Auch nicht das iPhone von einer zweiten anwesenden Person. Der Verkäufer würde sich kümmern und sich wieder melden. Nichts geschah.
Auf Nachfrage des Käufers hieß es, dass er noch mal ins Autohaus kommen müsse, nun wäre ein Fachmann da (das war im SEP 2013). Gesagt getan. Aber auch dieser konnte das iPhone nicht koppeln. Der Hersteller ist nicht für ein aktuelles Betriebssystem vom iPhone ausgelegt. Er würde sich beim Hersteller noch mal bezüglich einer Schnittstelle informieren. Der Käufer warf ein, dass es ja schon merkwürdig ist, dass jemanden so ein Gimmick verkauft wird, aber ohne den Zusatz „Achtung, geht nur mit alten Betriebssystemen.“ Nichts geschah.
Wieder meldete sich der Käufer im Autohaus. Per Mail erhielt er die Antwort im OKT 2013, dass sie noch keine Lösung haben uns sich melden werden. Nichts geschah.
Auf zwischenzeitliche Nachfragen des Käufers sagte der Verkäufer immer, er könne da nichts tun. Sein Kollege sei Fachmann und kümmert sich. Auf Nachfragen bei dem Fachmann kam auch nichts.
Nun haben wir NOV 2013 - und weder hört der Käufer was vom Autohaus, noch funktioniert das Gimmick.
Wie soll der Käufer sich nun verhalten? Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf das Funktionieren dieses Gimmicks? Oder ist es halt pech, dass der Käufer einfach bei Softwareaktualisierungen das jeweils neue Betriebssystem lädt?
Vielen Dank & Grüße
Susi
angenommen jemanden wurde in einem Autohaus ein Neuwagen
verkauft. U. a. sollte es als technisches Gimmick ein Navi
geben, dass via Bluetooth mit dem iPhone verbunden werden
kann.
Offenbar kann das Navi ja verbunden werden, nur nicht mit dem aktuellen Betriebssystem, welches von Apple erst vor wenigen Wochen rauskam. Da war der Wagen wahrscheinlich schon gebaut.
jemanden so ein Gimmick verkauft wird, aber ohne den Zusatz
„Achtung, geht nur mit alten Betriebssystemen.“
Nee, Apple setzt neue Betriebssysteme in die Welt und die muss sich jetzt nach Apple richten. Es ist Apples Schuld, dass „alte“ Geräte nicht mehr mit dem neuen System funktionieren (keine Abwärtskompatibilität). Aber das ist Apple egal…
Wieder meldete sich der Käufer im Autohaus. Per Mail erhielt
er die Antwort im OKT 2013, dass sie noch keine Lösung haben
uns sich melden werden. Nichts geschah.
Der Autohändler ist jetzt das „arme Schwein“, denn er muss für die Inkompetenz von Apple geradestehen. Nein - er will es - und es funktioniert nicht so einfach. Er muss es nicht, denn das Gerät funktioniert ja - mit dem alten Betriebssystem.
Wie soll der Käufer sich nun verhalten? Gibt es einen
rechtlichen Anspruch auf das Funktionieren dieses Gimmicks?
Oder ist es halt pech, dass der Käufer einfach bei
Softwareaktualisierungen das jeweils neue Betriebssystem lädt?
Jo!
Wenn es funktioniert hätte, dann hätte der Fehler eben in 6 Monaten auftreten können, wenn Apple das nächste Betriebssystem herausbringt. Und dann?
Ich finde das auch blöd, aber mir geht es genau so. Wir sind alle die Versuchskanninchen der Softwarefritzen.
LG
Webbengel
Hallo!Softwareaktualisierung ist notwendig,wenn das Auto im August gekauft wurde,ist es mindestens schon 4-6 Monate alt(Halde) leider ist-sind die Autoradios-Navigeräte auch älter,da es ein Zukaufteil ist.Somit ist die Software für ein neues iPhon eine ververaltete Version.Das Autohaus trägt somit keine Schuld.
Hallo,
U. a. sollte es als technisches Gimmick ein Navi
geben, dass via Bluetooth mit dem iPhone verbunden werden
kann.
steht das genau so im Vertrag? Oder ging es nur ganz allgemein um ein (oder dieses spezielle) Navi mit Bluetooth?
Gruß
Testare_
Hallo,
mit der Softwareaktualisierung hast du recht.
Trotzdem muss sich das Autohaus drum kümmern. Schließlich haben die ja das Auto incl. Autoradio verkauft.
Haelge
steht das genau so im Vertrag? Oder ging es nur ganz allgemein
um ein (oder dieses spezielle) Navi mit Bluetooth?
Da wurde nur persönlich aufgeführt und begeistert davon erzählt, wie toll das wäre.
Das Autohaus trägt somit
keine Schuld.
Aber es hinterlässt einen bitteren Beigeschmack: Erst anpreisen, dann nicht erfüllen können.
Die Situation wäre wohl anders, wenn das Gimmick gar nicht erst im Verkaufsgespräch angepriesen worden wäre. Oder wenn wenigstens darauf aufmerksam gemacht wird, dass es nur mit einem alten Betriebssystem funktioniert. Dann hätte ich entscheiden können, ob ich das Auto trotzdem kaufen möchte. Z. B. hätte ich mein altes Navi behalten… Naja, muss ich wohl mit leben und mich zukünftig immer schriftlich absichern. 
Also steht nichts davon im Vertrag. Schon mal sehr schlecht.
Wurde denn die Funktion des Navis beworben oder die Funktion mit DIESEM Handy? Und funktioniert das Navi mit anderen Handys?
Wurde denn die Funktion des Navis beworben oder die Funktion
mit DIESEM Handy?
Nur durch den Verkäufer.
Und funktioniert das Navi mit anderen Handys?
Das weiß ich leider nicht. Müsste ich mal probieren…
Wurde denn die Funktion des Navis beworben oder die Funktion
mit DIESEM Handy?
Nur durch den Verkäufer.
Nochmal: der Vrerkäufer hat das Navi zum aktuell vorhandenen Handy angepriesen? Nicht zu Handys allgemein?
Dann schau auch nochmal in den Kaufvertrag, ob da was von ‚keine mündlichen Nebenabreden‘ oder ähnliches steht.
Und funktioniert das Navi mit anderen Handys?
Das weiß ich leider nicht. Müsste ich mal probieren…
Wäre aber wichtig zu wissen.