Gipskartonwände beim Vermieter anmeldepflichtig?

Hallo,

ja der Titel ist eigentlich schon die ganze Frage: Wenn ich als Mieter eine Wohnung derart umgestalten will (z. B. einen zweiten Kücheneingang zumachen, um mehr Stellfläche im Wohnzimmer zu haben), braucht es dazu zwinged der Erlaubnis des Vermieters?

Danke und Gruß, Torsten

hi,

natürlich müssen bauliche veränderungen mindestens von dem genehmigt werden, dem das gebäude gehört.

a.

Hallo,

stell dir vor: du gibst dein Auto für einige Zeit deinem Schwager zur Nutzung.

Der findet aber ein Spoiler vorn und hinten, neue Autositze im Leopardenmuster und eine glitzernde, lila Lackierung würden ihm viel besser gefallen.

Glaubst du, er sollte dich evtl. vorher fragen?

Gruß
Nita

Hallo Torsten,

ja der Titel ist eigentlich schon die ganze Frage: Wenn ich
als Mieter eine Wohnung derart umgestalten will (z. B. einen
zweiten Kücheneingang zumachen, um mehr Stellfläche im
Wohnzimmer zu haben), braucht es dazu zwinged der Erlaubnis
des Vermieters?

wenn die Gipskartonwand so einfach „installiert“ wird, dass sie nicht mehr verändert, als z. B. eine Schrankwand vor diesem Eingang (angenommen wirklich nur eine Normtür breit und hoch) bewirken würde, könnte ich mir vorstellen, dass der Mieter den Vermieter nicht zwingend dazu informieren muss.

Allerding könnte ich mir vorstellen, dass auch der Vermieter daran interessiert sein könnte, dieses „Loch“ zuzumachen, dann hätte der Mieter etwas davon, mit dem Vermieter auszuhandeln, dass die Wand auch beim Auszug drinbleiben kann.

Wenn allerdings wirklich größere Trockenbauarbeiten für den Ein- und Ausbau nötig sind, dann ist auf jeden Fall der Vermieter zu fragen.

Gruß, Karin

Hallo,

Ständerwände mit Gipsplatten sind ja wieder abbaubar und keine bleibenden baulichen Veränderungen. Nicht genehmigungspflichtig.

Ich würde allerdings darauf verzichten, große Schuaben in Boden oder Türfüllungen zu drehen, sondern die Ständer eher einklemmen.

In manchen Mietverträgen steht, dass man Einbauten dem Vermieter zur Übernahme anbieten kann. Will er sie nicht, muss man rückbauen und den ursprünglichen Zusatnd wieder herstellen.

Gruß
orangegestreift

Hallo,

stell dir vor: du gibst dein Auto für einige Zeit deinem
Schwager zur Nutzung.

OK…

Der findet aber ein Spoiler vorn und hinten, neue Autositze im
Leopardenmuster und eine glitzernde, lila Lackierung würden
ihm viel besser gefallen.

der Teil passt nicht! Besser:

Der macht bunte Schonbezüge drauf und baut die Rücksitzbank aus, weil er was transportieren will. Bevor er Dir das Auto zurückgibt, macht er alles wieder rückgängig.

Hört sich schon viel harmloser an, oder? Gipskartonwände lassen sich so aufstellen, dass sie problemlos wieder ausgebaut werden können.

Gruß, Niels

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