Gipswände in der Mietwohnung

Guten Tag,

ich habe mir vor kurzem meine erste Wohnung geholt, allerdings ist es ein Altbau und vorallem im Schlafzimmer sind die Wände krum und schief. Nun wollte ich Gipswände anbringen um wieder anständige Wände zu haben, allerdings sagt mir mein Vermieter nun, dass dies eine Veränderung an der Bausubstanz ist, da der Raum ja verkleinert wird und ich das nicht darf.

Sind 9,5 mm dicke Gipswände wirklich eine Veränderung an der Bausubstanz die ich ohne Genehmigung nicht anbringen darf und muss ich jetzt mit diesen krummen Wänden leben?

Gruss
Ewi

ich denke, ja. denn damit wird ja die qm-zahl (miete nach qm!) der wohnung reduziert.
gruß

Mal davon abgesehen, dass die Wohnung mir mit „ca. 50 m²“ vermittelt wurde, aber nur 42 m² besitzt, wäre es bei einem 11 m² Raum, doch nicht wirklich eine Verringerung, wenn ich an jede Wand 9,5 mm anbringe. Zumal ich vorher eine mindestens 5 mal überstrichene Rauhfasertapete abgenommen habe, die ja theoretisch den Raum auch um einige Millimeter verringert.

Hallo,
ja,es ist eine Veränderung,und ich muss ehrlich sagen,würde ich in einer Mietwohnung nicht viel investieren. Die Gipswände kannste ja nicht mitnehmen…wirst mit den schiefen Wänden leben müssen oder bei putzen…

lisa

Die 50 € für die Wände, kann ich mir noch leisten, aber meine Frage bezieht sich auf die Rechtslage!

Warum haben Sie die Wohnung gemietet. Oder konnten Sie vorher nicht sehen, dass die Wände schief sind? Aber tut mir leid, hier kann ich Ihnen leider nicht helfen.
Bassauer

Die Wohnung habe ich gemietet, weil ich seit 9 Monaten auf der Suche bin und nicht einfach unpassende Angebote hatte, sondern gar keine! Markler, die sich nicht gemeldet haben oder einen, auf gut „deutsch“, verarscht haben. Ich wohne in einer Kleinstadt. Hier eine Wohnung zu finden und vorallem in der Innenstadt ist praktisch unmöglich. Wenn man also was findet, nimmt man es, aber das ist eine andere Geschichte und tut hier nichts zu Sache.

In meiner Antwort geht es explizit nicht um Ihre speziellen Probleme, sondern die Antwort gilt dem Generellen. Denn wenn man in einem Zimmer fachgerecht Gipskartonwände einzieht, geht zwangsläufig Raum verloren…

hi

ohne zusage vom vermieter geht nix

lisa

Sorry, aber das ist mir zu wenig. Ich will eine schriftliche Rechtslage die ich nachvollziehen kann. „Geht nix“ ist wohl eher eine Annahme, als etwas was ich einem Anwalt präsentieren kann!

hallo,
evtl. hilft das weiter

http://www.gutefrage.net/frage/einfach-rigipswand-in…

lisa

Nicht wirklich, denn in diesem Beitrag möchten die Leute eine Wand hochziehen, wo keine ist. Selbstverständlich ist dies nur mit Zustimmung des Mieters erlaubt.
Ich möchte allerdings nur die bereits vorhandenen Wände korrigieren. Also komplett andere Sachlage!

Erst einmal solltest du Gipskartong in 12 mm nehmen und du musst ja auch ein Ausgleich schaffen damit die Wände gerade sind. Ist auf jeden Fall eine Bauliche Veränderung

Hallo,

es ist auf jeden Fall eine Veränderung die der Vermieter genehmigen sollte. Ansonsten bist Du bei Auszug verpflichtet die Wände in den alten Zustand zurück zu bauen.

Viel Glück

Hallo,
Rechtlich kann ich keine Antwort geben, aber als Vermieter waere ich froh, wenn jemand die Waende gerade machen wuerde. Will der VM das aber nicht, kann auch ein Anwalt das nicht aendern

Lisa

Hallo,

Generell gilt, dass Sie zur Sicherheit vor jeder Umbaumaßnahme die Zustimmung des Vermieters einholen sollten. Tun Sie das nicht, so riskieren Sie, dass Ihr Vermieter Ihr Werk sofort wieder rückgängig machen lässt, sobald er davon erfährt. Möglicherweise riskieren Sie sogar eine sofortige Kündigung. Von dieser Zustimmungspflicht ausgenommen sind lediglich kleine Veränderungen. Das bedeutet, wenn Sie eine Gardinenstange im Wohnzimmer oder einen Handtuchhalter im Bad anbringen, benötigen Sie selbstverständlich keine Zustimmung Ihres Vermieters. Bei allen größeren Aktionen sollten Sie das besser tun.

Sie sollten sämtliche Umbauarbeiten so ausrichten, dass Sie dadurch keine anderen Teile der Wohnung beschädigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Vermieter ein Schadensersatzrecht gegen Sie geltend macht. Darüber hinaus müssen Sie Ihre eigenen Einbauten selbst instand halten und warten lassen. Die Kosten hierfür können Sie leider nicht auf den Vermieter umlegen.
Nachdem die Umbauten beendet sind darf Ihr Vermieter eine zusätzliche Kaution hierfür verlangen. Das dient ihm als Sicherheit, damit er bei Ihrem Auszug nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt, falls er Ihre Einbauten selbst entfernen lassen muss. Diese Kaution kommt dann zur normalen Kaution hinzu. Kommt es tatsächlich zum Auszug, so müssen Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie Sie sie erhalten haben. Also ohne Ihre eigenen Veränderungen. Daher ist es sinnvoll, schon vor Beginn der Umbauma0nahmen vom Vermieter die schriftliche Zustimmung zu erhalten, dass Sie beim Auszug die Wohnung im umgebauten Zustand belassen können, und nicht rückbauen müssen.

Gruß
Udo

Das ergibt irgendwie keinen Sinn! Ich habe ein unbewohnbare Wohnung, die ich für meine Kosten bereit bin zu renovieren und dann soll ich nach dem Umbau eine weitere Kaution an den Vermieter bezahlen?

Außerdem habe ich die Wohnung unrenovierten übergeben bekommen und muss diese auch nicht beim Auszug renoviert übergeben.

Aber Danke trotzdem. Habe es gestern mit dem Vermieter abgeklärt.

Ihr Vermieter hat Recht !

Sie haben lediglich das Recht die Wände fachgerecht anzulegen - aber Rigips-Wände zu stellen, das ist eine Veränderung, die auch Nachteile mit sich bringt. Dübelbefestigungen funktionieren nicht, Installationen müssen angepasst werden, Getier kann sich in den Hohlräumen einnisten usw.
Beste Grüße
hardy

Wie gesagt, Sache ist geklärt, allerdings ist diese Aufzählung fehlerhaft. Da die Gipswände direkt auf die Betonwände kommen, gibt es weder Hohlräume noch Probleme mit Dübeln, die es übrigens auch so nicht gibt, denn für diesen Zeck existieren Hohlraumdübel.

Aber danke trotzdem.