Hallo,
Generell gilt, dass Sie zur Sicherheit vor jeder Umbaumaßnahme die Zustimmung des Vermieters einholen sollten. Tun Sie das nicht, so riskieren Sie, dass Ihr Vermieter Ihr Werk sofort wieder rückgängig machen lässt, sobald er davon erfährt. Möglicherweise riskieren Sie sogar eine sofortige Kündigung. Von dieser Zustimmungspflicht ausgenommen sind lediglich kleine Veränderungen. Das bedeutet, wenn Sie eine Gardinenstange im Wohnzimmer oder einen Handtuchhalter im Bad anbringen, benötigen Sie selbstverständlich keine Zustimmung Ihres Vermieters. Bei allen größeren Aktionen sollten Sie das besser tun.
Sie sollten sämtliche Umbauarbeiten so ausrichten, dass Sie dadurch keine anderen Teile der Wohnung beschädigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Vermieter ein Schadensersatzrecht gegen Sie geltend macht. Darüber hinaus müssen Sie Ihre eigenen Einbauten selbst instand halten und warten lassen. Die Kosten hierfür können Sie leider nicht auf den Vermieter umlegen.
Nachdem die Umbauten beendet sind darf Ihr Vermieter eine zusätzliche Kaution hierfür verlangen. Das dient ihm als Sicherheit, damit er bei Ihrem Auszug nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt, falls er Ihre Einbauten selbst entfernen lassen muss. Diese Kaution kommt dann zur normalen Kaution hinzu. Kommt es tatsächlich zum Auszug, so müssen Sie die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie Sie sie erhalten haben. Also ohne Ihre eigenen Veränderungen. Daher ist es sinnvoll, schon vor Beginn der Umbauma0nahmen vom Vermieter die schriftliche Zustimmung zu erhalten, dass Sie beim Auszug die Wohnung im umgebauten Zustand belassen können, und nicht rückbauen müssen.
Gruß
Udo