Die Bank in dieser Situation zu wechseln ist zu spät.
Jede Bank würde eine Bestätigung vom Gericht benötigen und zuvor müsstest Du belegen, warum die Kontopfändung unberechtigt ist.
Aus Deinen Angaben leite ich für mein Verständnis Deiner Situation ab, dass Dir die Kontopfändung deshalb entstanden ist, weil Du Rechnungen) wegen der fehlenden Zahlung der ARGE unbezahlt mindestens jedoch keine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbart hast.
Da Du den Konsum oder das Produkt gekauft hast, solltest Du Dich verpflichtet fühlen,zu bezahlen.
Ich persönlich würde,
- prüfen, ob der Verkäufer berechtigt war, Dir evtl. dieses Produkt zu verkaufen und in diesem Geschäft Antrag auf Erstattung der Kontopfändungskosten stellen oder
- wenn es sich bei dem Betrag um z.B. lebensnot-wendigen Konsum oder eine offene Strom- oder Heizungsrechnung handelt, die Erstattung der Kosten von der ARGE bzw. dem Staat fordern. Das kannst Du selbst formulieren und beim ortsansäßigen Amtsgericht einreichen.
Beachte, dass ich keine Rechtsauskunft gebe, sondern nur meine Meinung mit Ziel endlich fähig werden zu dürfen, in einer Wertschätzungsgesellschaft zu leben.