Hallo zusammen,
mir wurde Freitag mein Giro-Konto-Antrag abgelehnt.
Begründung:
"… aufgrund der faktischen Kreditvergabe [durch Karten]…
im Rahmen … unserer geschäftspolitischen Ausrichtung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass sie ihrem Wunsch auf Eröffnung … nicht nachkommen können.
" bla danke usw.
find ich gemein. grummel.
Dürfen Banken eigentlich einfach Antragsteller ablehnen?
Viele Grüße
Maikäfer
vergass zu erwähnen, dass ich Arbeitslosengeld 2
Vergass zu erwähnen, dass mein Einkommen (Arbeitslosengeld 2) gedeckelt ist.
Viele Grüße
Hallo,
Dürfen Banken eigentlich einfach Antragsteller ablehnen?
warum nicht? Noch gilt Vertragsfreiheit und jeder darf sich seine Kunden selbst aussuchen.
Gute Chancen hätte man vielleicht bei eienr Staatsbank, aber die Einzige, die wir in Deutschland derzeit haben, hat praktisch kein Privatkundengeschäft im Bereich Girokonten.
Cu Rene
… die Sparkassen müssen Dich meines Wissens nach nehmen…
Hi
… die Sparkassen müssen Dich meines Wissens nach nehmen…
Sie müssen nicht, aber die Chance ist größer.
FAQ:1389
Gruß
Edith
soviel ich weß gab es 94 ein Abkommen das zumindest Guthabenkonten nicht abgelehnt werden dürfen… dazu:
Ablehnung von KontoanträgenSelbst wenn sich der Antragsteller der Identitätsprüfung unterzogen und alle Angaben zu seiner Person und den gewünschten Bankdienstleistungen gemacht hat, kann die Bank dem Antragsteller dennoch die Eröffnung eines Kontos verweigern. Auch selbst wenn der Antragsteller dringend ein Bankkonto benötigt, damit beispielsweise der Arbeitgeber das Gehalt überweisen kann oder damit der Antragsteller Leistungen staatlicher Ämter erhalten kann, darf die Bank den Antrag auf Eröffnung des Kontos dennoch ablehnen. Für die Ablehnung von Kontoanträgen muss mindestens einer der folgenden Gründe vorliegen:
•der Antragsteller hat andere Bankkunden und/oder Angestellte der Bank gefährdet oder belästigt
•der Antragsteller kann die Kosten, die mit der Führung des gewünschten Kontos verbunden sind, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht oder nur teilweise selbst tragen
•der Antragsteller hat im Antrag auf Kontoeröffnung der Bank gegenüber – unter Umständen wissentlich - falsche Angaben gemacht; diese beziehen sich auf zentrale Bereiche der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank
•die Identitätsprüfung hat die Vortäuschung einer falschen Identität ergeben
•der Antragsteller kann nicht den vorgeschriebenen Mindesteingang des monatlichen Gehalts vorweisen (gilt nur für bestimmte Kontomodelle)
Eine Kontoführung wäre für die Bank unzumutbar, wenn der Antragsteller die vertraglichen Erfordernisse des gewünschten Kontos nicht erfüllen kann oder von ihm eine Gefahr für Angestellte oder Kunden der Bank ausgeht. Wenn Kontoanträge von Banken abgelehnt werden, dann häufig jedoch aus einem anderen Grund. Banken verweigern oft denjenigen Antragstellern die Eröffnung eines Kontos, für die negative Schufa-Einträge vorliegen. Diese Einträge beinhalten Informationen zu Zahlungsfähig- und Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Diese ergeben sich beispielsweise aus den Vermerken, dass es beim Antragsteller zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, in das Vermögen des Antragstellers hinein gepfändet worden ist oder diesem Kredite gekündigt worden sind.
Ist es zu einer Ablehnung des Kontoantrags gekommen, sollte der Antragsteller die Bank beziehungsweise den Bankberater dazu auffordern, die Gründe für die Ablehnung des Kontoantrags schriftlich zu benennen und darzulegen. Zu diesem Zweck ist ein Formular im Internet als Download-Version oder auch direkt bei Verbraucherzentralen erhältlich, das der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) im Zuge seiner ZKA-Empfehlung erstellt hat.
Hi
soviel ich weß gab es 94 ein Abkommen das zumindest
Guthabenkonten nicht abgelehnt werden dürfen… dazu:
Dieses Übereinkommen ist in der FAQ, die ich verlinkt habe, auch angeführt.
Gruß
Edith