Girokonto->Bankfehler->Dispo weg->Schufa

Guten Tag alle zusammen,

hoffe jemand kann mir bei meinem Problem weiterhelfen:

Folgendes ereignete sich:

  • am 19.12.2003 richtete ich für mein Girokonto bei einer Sparkasse einen Dispokredit für 500€ ein, die schriftlichen Unterlagen darüber besitze ich noch

  • auf den 28.07.2004 ist ein Schreiben der Sparkasse an mich datiert, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass eine Überweisung mangels ausreichender Deckung nicht ausgeführt werden konnte, zu diesem Zeitpunkt wies mein Konto ein Guthaben von ~± 0 auf (also mit der Überweisung im -, aber lange nicht bei -500€)

  • daraufhin beschwere ich mich bei der Bank, wo man mir zu verstehen gibt, dass es auf meinem Konto gar keinen Dispo gibt, meine Aufregeung sei ganz umsonst

  • nach Vorlage meiner schriftlichen Unterlagen bei der Bank, wird mir mitgeteilt, dass sich nicht nachvollziehen lässt, wieso mein Dispo verschwunden ist, oder ob ich überhaupt jemals einen hatte (habe das Konto nie weit überzogen, max. ~10€)

  • man ist verwirrt bei der Bank, richtet mir jedoch auf Verlangen (wieder) den 500€ Dispo ein

  • ich verlange eine Rückläufergebühren-Erstattung (wegen der fehlgeschlagenen Überweisung) von 4,28 €, mir wird gesagt, dass die Möglichkeit geprüft wird

  • ich erhalte vor wenigen Tagen ein Schreiben der Bank, in der folgendes steht:
    bitte reichen Sie mir, zu meinen Händen, die Schufa-Erklärung unterschrieben wieder ein.
    Sie fehlt noch zu Ihren Girounterlagen.
    Nach Prüfen der Schufa wird erneut über den Dispo und die etwaige Erstattung der Gebühren entschieden.

    als Anhang ist dem Schreiben ein Vordruck beigefügt, der durch meine Unterschrift die Sparkasse berechtigt, der Schufa Daten zu übermitteln - die Sparkasse also insoweit von ihrem Bankgeheimnis zu befreit.

Ich habe keine Ahnung, ob dies das übliche Prozedere ist und ob ich diese Einwilligung nun unterzeichnen sollte oder nicht.
Ich habe sicherlich keinen negativen Schufa Eintrag, bekomme seit 2 Jahren regelmäßig Gehalt auf das Konto.

Und ich weiß einfach nicht, warum die Bank der Schufa nun irgendwelche Daten übermitteln möchte und ob die das darf. Geht mir da ein wenig ums Prinzip des Datenschutzes.
Muss ich das unterzeichnen, um das Girokonto bei der Bank zu führen (habe das Konto seit ~05/1996) oder um den Dispo in Anspruch nehmen zu können?

Wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben sollte, wie ich in dieser Angelegenheit verfahren sollte.

Mit freundlichem, hilfesuchenden Gruß,

Jörn

Hallo Jörn,

ich habe ein bisschen das Gefühl, Deine Bank will Dich veräppeln.

  1. Als Du 1996 dein Konto eröffnet hast, müsstest Du normal eine Schufaerklärung unterschrieben haben. Die Bank holt sich hierdurch einerseits Auskünfte ein, von welche sie die Genehmigung eines Kontos abhängig machen (möchten) und die Eröffnung des Kontos wird auch an die Schufa gemeldet - sowie z. B. negative Verhältnisse dessen.
    (normal).

  2. Bevor Dir die Bank einen Dispo genehmigt, darf Sie ebenfalls eine Schufaerklärung verlangen. Sie fragt dadurch bei der Schufa an, ob Du bereits in der Kreide stehst oder ob man Dir einen Dispo zumuten kann.
    Ebenso meldet sie der Schufa den Dispo und deren negativen Verhältnisse. (normal).

  3. Überprüfe zuerst mal Deine ganzen Kontoauszüge, seit Genehmigung des ersten Dispos. Wenn Dein Dispo eingerichtet wurde, müsste evtl. auf jeden Deiner Kontoauszüge stehen:
    „Ihr Dispositionskredit …Höhe…Euro“. Steht meist unten links.
    So jedenfalls ist das bei unserer Sparkasse. Wenn das da nicht draufsteht, dann wird Dir die Bank damals wahrscheinlich zwar einen Dispo genehmigt haben, aber hat vergessen ihn einzurichten - per Computer. Folglich ist es Blödsinn von der Bank zu behaupten, man könne nicht mehr nachvollziehen, ob Dir je ein Dispo eingerichtet wurde oder nicht. Desweiteren kann ein Dispo nicht verschwinden !
    Man kann ihn höchstens wieder löschen - per Computer. Auch das müsste man entsprechend nachprüfen können. Wenn sie Dir einen Dispo eingerichtet hatten, dann müsste es evtl. auch eine Meldung darüber bei der Schufa geben. - Erkundigen.

  4. Meiner Meinung nach, hat Dir die Bank die Gebühren für die fehlgeschlagene Überweisung zu erstatten, so oder so. Es ist egal,
    ob Dir ein Dispo eingerichtet wurde oder nicht. Die Bank hatte Dir einen Dispo zugesagt,das kannst Du beweisen. Wenn sie es aber verpennt hat, den einzurichten, so das Du keine Deckung hattest für die Überweisung, dann ist das deren verschulden ! Es ist deshalb eine dumme Ausrede, das die Bank die Erstattung von einer neuen Schufaerklärung abhängig macht, ect.

  5. Ich finde es eigentlich eine Frechheit von der Bank, das sie erst erneut überlegen müssen, ob sie Dir einen Dispo geben und erneut ne Schufaerklärung verlangen. Sie haben Dir damals einen Dispo genehmigt, dann haben sie diesen auch einzurichten und zu gestatten,
    auch im nachhinein. Wenn sie jetzt erneut das ganze Procedere verlangen, dann wahrscheinlich, um jetzt nochmal zu prüfen, ob Du aktuell in der Kreide stehst woanders.

Die Ausrede, wovon sie die Gebührenerstattung abhängig machen und das ein Dispo vielleicht verschwunden ist, zeigt doch, das sie Dir nicht viel Verstand zumuten als Kunde.

Bei soviel Verar…erei würde ich mir mal überlegen, die Bank zu wechseln. Und dann auch gleich darauf achten - z. B. per Kontoauszug -das auch der genehmigte Dispo eingerichtet wurde.

Bevor Du nun nochmal eine Schufaerklärung unterschreibst, prüfe zumindest erstmal ob der Dispo schon eingerichtet wurde, via alten Kontoauszügen. Du brauchst nicht für was unterschreiben, was bereits genehmigt wurde.

Gruß
dex

Hallo,

  • am 19.12.2003 richtete ich für mein Girokonto bei einer
    Sparkasse einen Dispokredit für 500€ ein, die
    schriftlichen Unterlagen darüber besitze ich noch

meines Wissens ist es üblich, daß die Bank einen Dispo einrichtet (von sich aus oder auf Wunsch des Kunden) und nicht der Kunde. Insofern frage ich mich, was da am 19.12.2003 genau passiert ist.

  • auf den 28.07.2004 ist ein Schreiben der Sparkasse an mich
    datiert, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass eine
    Überweisung mangels ausreichender Deckung nicht ausgeführt
    werden konnte, zu diesem Zeitpunkt wies mein Konto ein
    Guthaben von ~± 0 auf (also mit der Überweisung im -, aber
    lange nicht bei -500€)

Anscheinend gab es wohl doch keinen Dispo.

  • daraufhin beschwere ich mich bei der Bank, wo man mir zu
    verstehen gibt, dass es auf meinem Konto gar keinen Dispo
    gibt, meine Aufregeung sei ganz umsonst

Das spricht für o.g. Idee.

  • nach Vorlage meiner schriftlichen Unterlagen bei der Bank,
    wird mir mitgeteilt, dass sich nicht nachvollziehen lässt,
    wieso mein Dispo verschwunden ist, oder ob ich überhaupt
    jemals einen hatte (habe das Konto nie weit überzogen, max.
    ~10€)

Wie gesagt: Vielleicht gab es nie einen, sondern Du hast vielleicht nur einen Antrag darauf gestellt, der entweder verschwunden ist oder abgelehnt wurde oder oder oder. Das läßt sich von hier aus nicht klären.

  • man ist verwirrt bei der Bank, richtet mir jedoch auf
    Verlangen (wieder) den 500€ Dispo ein

Ist doch fein.

  • ich verlange eine Rückläufergebühren-Erstattung (wegen der
    fehlgeschlagenen Überweisung) von 4,28 €, mir wird
    gesagt, dass die Möglichkeit geprüft wird

Da gibt es höchstens aus Kulanz was zurück und wenn ein Kunde wegen solcher Popelsbeträge Terror macht, wird man sich genau überlegen, wie man die weitere Geschäftsbeziehung gestaltet. Außerdem kann es schnell passieren, daß man sich die 4,28 an anderer wiederholt - mehr oder minder unauffällig.

  • ich erhalte vor wenigen Tagen ein Schreiben der Bank, in der
    folgendes steht:
    bitte reichen Sie mir, zu meinen Händen, die
    Schufa-Erklärung unterschrieben wieder ein.
    Sie fehlt noch zu Ihren Girounterlagen.
    Nach Prüfen der Schufa wird erneut über den Dispo und die
    etwaige Erstattung der Gebühren entschieden.

    als Anhang ist dem Schreiben ein Vordruck beigefügt, der durch
    meine Unterschrift die Sparkasse berechtigt, der Schufa Daten
    zu übermitteln - die Sparkasse also insoweit von ihrem
    Bankgeheimnis zu befreit.

Üblicher Vorgang.

Ich habe keine Ahnung, ob dies das übliche Prozedere ist und
ob ich diese Einwilligung nun unterzeichnen sollte oder nicht.
Ich habe sicherlich keinen negativen Schufa Eintrag, bekomme
seit 2 Jahren regelmäßig Gehalt auf das Konto.

Wenn das Konto seit 5 Jahren besteht, dann warst Du damals unter 18. Es kann gut sein, daß man damals auf eine Schufa-Meldung verzichtet hast, weil Du ein Konto ohne Überziehungsmöglichkeit (also kein Dispo, keine ec-Karte, keine Kreditkarte) hattest.

Eine Schufa-Meldung erfolgt eigentlich nur im Zusammenhang mit Kredit, der Möglichkeit einer Kreditinanspruchnahme (z.B. Dispo, Karte) oder einem Kauf/einer Dienstleistung auf Rechnung bzw. Mobilfunkvertrag etc. Wenn dem so wäre, hätte die Bank damals auch noch keine schufa-Auskunft eingeholt, was widerum bedeutet, daß sie auch keine Nachträge von der Schufa über Dich bekommt. Du bist also - in diesem Szenario - für die Bank im Augenblick noch ein Schufa-mäßig unbelecktes Blatt.

Und ich weiß einfach nicht, warum die Bank der Schufa nun
irgendwelche Daten übermitteln möchte und ob die das darf.

Wenn Du das Einverständnis erteilst, natürlich. Wenn Du es nicht erteilst, gibts kein Dispo und vielleicht auch bald ein Konto mehr.

Gruß,
Christian

Wenn das Konto seit 5 Jahren besteht, dann warst Du damals
unter 18. Es kann gut sein, daß man damals auf eine
Schufa-Meldung verzichtet hast, weil Du ein Konto ohne
Überziehungsmöglichkeit (also kein Dispo, keine ec-Karte,
keine Kreditkarte) hattest.

das vermute ich nun auch, war damals ja erst 14, das konto läuft immer noch als jugend-girokonto, hab nun aber eine ec-karte und der dispo kredit wurde definitiv diesmal richtig eingerichtet (mein online banking sagt dies jedenfalls), bekomme aber immernoch 2% zinsen p.a. darauf (wegen jugend-giro-konto)

wegen der zinsen will ich eigentlic hauch nicht wechseln, die krieg ich wohl wonaders nicht…

auf früheren konto-auszügen stand nie was von dispo drauf, haben die wohl damals wirklich verplant ins system einzugeben…müssten die ja auch nachvollziehen können, ich denke mal es wird alles im system gespeichert…sonst könnten die mitarbeiter ja wer-weiss-was anstellen…

schlußfolgerung:
ich muss wohl die schufa-datenübermittlungs geschichte unterzeichnen, ist dann wohl das erste mal für jenes konto…

aber mit deiner äußerung zur kostenrückerstattung, stimme ich einfach nicht überein, denn die bank ist definitiv direkt für die 4,28€ kosten verantwortlich…und auch wenn es nicht viel ist, die bank hat definitiv mehr geld als ich, deshalb brauch ich mir ja wohl nicht von denen verwerfen zu lassen, ich sei kleinlich…
ich werd da jedenfalls hinterher sein…mal gucken

thx 4 die antworten soweit schonmal :smile:

Hallo Jörn,

  • am 19.12.2003 richtete ich für mein Girokonto bei einer
    Sparkasse einen Dispokredit für 500€ ein, die
    schriftlichen Unterlagen darüber besitze ich noch

Einen Kontoauszug wo er aufgeführt ist auch? Eine schriftliche Bestätigung der Bank? Oder nur einen Antrag von dir?

Allein aufgrund des noch nicht weit zurückliegenden Datum’s müsste die Bank zumindest wissen wer ihn gelöscht hat, da dies noch in den historischen Kontodaten über die EDV abfragbar sein müsste.

Auch meine Vermutung: Es hat nie ein Dispo bestanden.

  • man ist verwirrt bei der Bank, richtet mir jedoch auf
    Verlangen (wieder) den 500€ Dispo ein

ich behaupte: erstmalig!

  • ich verlange eine Rückläufergebühren-Erstattung (wegen der
    fehlgeschlagenen Überweisung) von 4,28 €, mir wird
    gesagt, dass die Möglichkeit geprüft wird

wenn dem so ist, dann bestenfalls aus einer Kulanz heraus.
Du hättest wissen können dass der Disporahmen nicht (mehr) existiert, da er nicht auf einem Kontoauszug aufgeführt wurde.

  • ich erhalte vor wenigen Tagen ein Schreiben der Bank, in der
    folgendes steht:
    bitte reichen Sie mir, zu meinen Händen, die
    Schufa-Erklärung unterschrieben wieder ein.
    Sie fehlt noch zu Ihren Girounterlagen.
    Nach Prüfen der Schufa wird erneut über den Dispo und die
    etwaige Erstattung der Gebühren entschieden.

    als Anhang ist dem Schreiben ein Vordruck beigefügt, der durch
    meine Unterschrift die Sparkasse berechtigt, der Schufa Daten
    zu übermitteln - die Sparkasse also insoweit von ihrem
    Bankgeheimnis zu befreit.

Das ist allerdings völlig normal.
Frage: Hast du seit dem du Volljährig bist überhaupt mal neue Kontounterlagen unterschreiben müssen?
Wenn nein, dann ist es ne richtige Nachtwächterbank.
Da ist übrigens die Schufaerklärung immer dabei.

Ich habe keine Ahnung, ob dies das übliche Prozedere ist und
ob ich diese Einwilligung nun unterzeichnen sollte oder nicht.
Ich habe sicherlich keinen negativen Schufa Eintrag, bekomme
seit 2 Jahren regelmäßig Gehalt auf das Konto.

Und ich weiß einfach nicht, warum die Bank der Schufa nun
irgendwelche Daten übermitteln möchte und ob die das darf.
Geht mir da ein wenig ums Prinzip des Datenschutzes.
Muss ich das unterzeichnen, um das Girokonto bei der Bank zu
führen (habe das Konto seit ~05/1996) oder um den Dispo in
Anspruch nehmen zu können?

Generell wird eigentlich nur gemeldet dass ein Konto existiert.

Wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben sollte, wie ich in
dieser Angelegenheit verfahren sollte.

Unterschreiben. Gut ist’s.

Gruß Ivo