wenn Du Dein altes Konto kündigen möchtest, dann kannst Du entweder selbst zu Deiner alten Bank gehen oder die neue Bank beauftragen, Dein altes Konto zu kündigen.
Falls Du schon bei Deiner alten Bank Gebühren zahlst, solltest Du nicht zum 1. sondern zum 30 d.M. kündigen. Ansonsten fallen noch
Gebühren für den angefangenen Monat an.
Falls Du schon bei Deiner alten Bank Gebühren zahlst,
solltest Du nicht zum 1. sondern zum 30 d.M. kündigen.
Ansonsten fallen noch Gebühren für den angefangenen Monat an.
wieso sollte man zum 31. oder zum 1. kündigen? Nach den AGB kann der Kunde jederzeit - d.h. auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt - kündigen.
Falls Du schon bei Deiner alten Bank Gebühren zahlst,
solltest Du nicht zum 1. sondern zum 30 d.M. kündigen. Ansonsten fallen noch Gebühren für den angefangenen Monat an.
wieso sollte man zum 31. oder zum 1. kündigen?
Ich habe Dir den Satz, den Du vermutlich überlesen hast, warum laut bienewilli am 30. kündigen soll, hervorgehoben.
Nach den AGB
kann der Kunde jederzeit - d.h. auch zu jedem beliebigen
Zeitpunkt - kündigen.
Ich habe Dir den Satz, den Du vermutlich überlesen hast,
warum laut bienewilli am 30. kündigen soll, hervorgehoben.
ich habe es nicht überlesen, sondern ignoriert.
Die richtige Antwort wäre schlicht gewesen, zu dem Zeitpunkt zu kündigen, den man für richtig hält, weil der Kunde keine Kündigungsfrist beachten muß. Wenn man sich nicht entscheiden kann, ob man zum 31. oder zum 1. kündigen soll, dann ist der 31. zu bevorzugen, wobei sich noch die Frage stellt, ob die Gebühren für den ganzen Monat berechnet werden, wenn man nur einen Tag davon Kunde war. Schließlich werden die Gebühren ja nachschüssig berechnet, so daß eine anteilige Berechnung sowohl problemlos möglich als auch angemessen ist. So kenne ich das zumindest aus der Vergangenheit.
Ich habe Dir den Satz, den Du vermutlich überlesen hast,
warum laut bienewilli am 30. kündigen soll, hervorgehoben.
ich habe es nicht überlesen, sondern ignoriert.
Ok, meine Glaskugel hatte am WE Pause *g*
Gebühren für den ganzen Monat berechnet werden, wenn man nur
einen Tag davon Kunde war.
Bei uns z.B. wäre das der Fall. Es zählt der „angebrochene“ Monat, selbst wenn das nur ein Tag ist. Es hat also durchaus Sinn, wenn man an einem Ultimo ein Konto kündigt
Durch das neue Zahlungsdienstegesetz scheint das gedeckt sein. Scheint deshalb, weil noch kein Konsument(enschützer) die Regelung beanstandet hat, aber das natürlich durchaus noch passieren kann.