wenn man nun als deutscher Staatsbürger ein neues Girokonto in der Schweiz eröffnet und auf dieses Konto fliessen nur Einnahmen aus Jobs aus der Schweiz, welche auch vollständig in der Schweiz versteuert wurden:
Gilt dann für dieses Konto auch die „_Straf_steuer“, welche nun ab 2013 gelten soll (Abkommen DCH 19-34%?)?
Oder muss man ein Guthaben (ggf. auch noch zusätzlich) in der CH versteuern?
Sofern man aus rechtlichen Gründen diese Steuern nicht abführen müsste: Muss man dieses extra beantragen ?
Was wäre, wenn man dieses Geld von dem Girokonto in eine Schweizer Anlage verschiebt?
ich bin kein Steuerexperte und diese Antwort ersetzt sicherlich keinen Steuerberater.
Wenn dein Wohnsitz in der Schweiz ist, sollte das kein Problem darstellen. Lediglich wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, dein Einkommen aber in der Schweiz beziehst wird es „interessant“.
Stichworte, die du einmal googlen solltest sind „Doppelbesteuerungsabkommen“ (generell) und „Welteinkommen“ (für Deutschland).
Wenn dein Wohnsitz in der Schweiz ist, sollte das kein Problem
darstellen. Lediglich wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland
hast, dein Einkommen aber in der Schweiz beziehst wird es
„interessant“.
es geht hier um das Guthaben auf einem Girokonto, welches in der Schweiz erwirtschaftet wurde und welches dort versteuert wurde, weil man seinen ständigen Aufenthalt dort hat, nicht um Doppelbesteuerungsaspekte für Einkommen. In Deutschland muss man allerhöchstens für Einnahmen aus Zinsen auf einem Girokonto Steuern zahlen, aber hier hört sich das so an, als ob die „Schlauberger“ in Berlin da vereinbart hätten, das pauschal 19-34% zu zahlen seien für Guthaben deutscher Staatsbürger auf schweizer Girokonten.
Das ist kein MUSS. Beim erhlichen Steuerbürger ist es wohl so, dass er die Bank ermächtigt, dem Deutschen Fiskus Daten zu übermitten, dann bekommt der Kontoinhaber keine Abzüge. Statt dessen weiß dann der Fiskus Bescheid und kümmert sich darum seine Kohle einzutreiben.
Das ist kein MUSS. Beim erhlichen Steuerbürger ist es wohl so,
das hat nichts mit ehrlich oder nicht zu tun. Inzwischen ist mir bekannt geworden, dass auch dort nur auf die Zinseinkuenfte auf dem Girokonto gezahlt werden müsste (abzüglich derjeniger Steuern, die schon in der Schweiz gezahlt wurden). Gibt es keine Zinseinkuenfte, dann muss auch nichts gezahlt werden.
Und auch nicht jeder „deutsche Staatsbürger“ muss das abführen, nur derjenige, der ueberhaupt in Deutschland steuerpflichtig ist (In anderen Worten: Ist der Deutsche nicht in Deutschland steuerpflichtig, so muss er auch nichts abfuehren).
Von daher war die initial verbreitete Information inkorrekt.
Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen, das hier gemeint ist, ist vom Bundestag noch nicht beschlossen worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz noch nicht zugestimmt (und wird es hoffentlich auch nicht tun).
Gruß, R.H.G.