Wie hat man von seinem Girokonto eigentlich Bargeld abgehoben bevor es EC-Karten und Geldautomaten gab? Auszahlungsvordruck mit Unterschrift? Und: Funktioniert das heute auch noch so???
Hintergrund: Die (=alle) Banken führen gerade neue AGB ein, nach denen man bei Verlust seiner EC-Karte mit pauschal erst mal 150€ für den Schaden haftet, und für weitere Schäden gegenüber der Bank nachweisen muss dass man nicht grobfahrlässig gehandelt hat (Beweislastumkehr). Unter diesen Voraussetzungen ist es mit einfach zu riskant immer meine EC- und sonstige Karten mit rumzuschleppen, und ich würde gerne auf gute alte offline-Bankgeschäfte am Schalter umstellen.
Wie hat man von seinem Girokonto eigentlich Bargeld abgehoben
bevor es EC-Karten und Geldautomaten gab? Auszahlungsvordruck
mit Unterschrift? Und: Funktioniert das heute auch noch so???
Ich kenne von früher noch diese Auszahlscheine, also zumindest auf einer mit bekannten Bank gibt es die auch noch. Bei der Pos… habe ich allerdings erlebt, dass die deine EC-Karte durchziehen bein Ein- und Auszahlung. Obs nur deshalb ist, damit sie die Kontodaten nicht eingeben müssen, weiss ich nicht.
Überweisungen kann man bei allen mir bekannten Banken in einen extra Kasten werfen oder am Schalter abgeben. Kontoauszüge zuschicken lassen, kostet halt extra Porto.
Frag doch grade wegen dem Auszahlen mal bei deiner Bank. Ich gehe aber nicht davon aus, dass du auch bei anderen (fremden) Banken einfach Geld bekommst, bei unserer (Bankenkette) muss die Unterschrift hinterlegt sein.
Danke für die Antwort. An die Auszahlungsvordrucke kann ich mich auch noch ganz ganz dunkel erinnern, ich versuche aber jetzt schon seit (gefühlten) Stunden was darüber im Netz zu finden (bei der P**tbank und auch allgemien) — absolut erfolglos …
Hilft wohl nichts, da muss ich wohl mal ganz old-school zur Filiale wandern. Wollte ich mir dann ja sowieso jetzt angewöhnen
Hintergrund: Die (=alle) Banken führen gerade neue AGB ein,
nach denen man bei Verlust seiner EC-Karte mit pauschal erst
mal 150€ für den Schaden haftet, und für weitere Schäden
gegenüber der Bank nachweisen muss dass man nicht
grobfahrlässig gehandelt hat (Beweislastumkehr).
Hintergrund zum Hintergrund: bisher haftete man bei grob fahrlässigem Verfahren bis zur Sperrung der Karte - und zwar bis zu höheren Beträgen (Sparkassen 500 Euro).
Ja, aber jetzt haftet man bis zur Sperrung auf jeden Fall mit (bis zu) 150 €, auch wenn man wirklich gar nichts dazu kann. Wenn ich überfallen, erschlagen und ausgeraubt werde darf ich zur Belohnung meiner lieben Bank auch noch 150€ schenken.
Und dann muss ich noch nachweisen dass ich ja nicht darum gebeten habe überfallen zu werden, denn das wäre ja grob fahrlässig, und dann würde ich (unbegrenzt?) weiter haften.
Wie hat man von seinem Girokonto eigentlich Bargeld abgehoben
bevor es EC-Karten und Geldautomaten gab? Auszahlungsvordruck
mit Unterschrift?
Also ich kann mich noch dunkel erinnern, dass ich mal in einer Bankfiliale meinen Personalausweis gezeigt habe. Ich habe gesagt, wieviel Geld ich haben will, der Bankangestellte hat hinter Panzerglas ein Formular ausgefüllt. Das habe ich dann unterschrieben und er hat mir das Geld ausgezahlt.
Und: Funktioniert das heute auch noch so???
Das ist eine gute Frage. Die solltest du deiner Bank stellen, da es u.U. nicht alle Banken gleich handhaben.
Hintergrund: Die (=alle) Banken führen gerade neue AGB ein,
nach denen man bei Verlust seiner EC-Karte mit pauschal erst
mal 150€ für den Schaden haftet, und für weitere Schäden
gegenüber der Bank nachweisen muss dass man nicht
grobfahrlässig gehandelt hat (Beweislastumkehr).
Ok ok. Also kein Onlinebanking mehr? Hmm … also bei meiner Bank kostet jede Überweisung auf Papier EUR 1,-. Wenn ich nun sparsam bin und viermal im Monat etwas überweise, dann sind das schon EUR 48,- pro Jahr nur für die Überweisungen.
Die Zeit, die ich damit verbringe, am Schalter auf eine Auszahlung zu warten, ist da noch gar nicht mitgerechnet.
Im Vergleich dazu: In den letzten 20 Jahren habe ich genau einmal meine EC-Karte verloren.
Mit anderen Worten: Ich glaube nicht, dass es sich rechnet, auf die EC-Karte nun zu verzichten, nur weil man sie vielleicht verlieren könnte und es dann - vielleicht - etwas kostet. (Es kann sie ja auch ein ehrlicher Mensch finden und zur Polizei bringen, oder der Finder ist zwar unehrlich, kriegt die Geheimzahl aber nicht schnell genug raus und du hast die Karte schon gesperrt.)
Ja, aber jetzt haftet man bis zur Sperrung auf jeden
Fallmit (bis zu) 150 €, auch wenn manwirklich gar
nichts dazu kann. Wenn ich überfallen, erschlagen und
ausgeraubt werde darf ich zur Belohnung meiner lieben Bank
auch noch 150€ schenken.
Von den unsachlichen Kommentaren mal abgesehen: so ist es nicht. Ich würde an Deiner Stelle alte und neue AGB mal nebeneinanderhalten. Im übrigen gibt es genug Institute, die die neue gesetzliche Regelung nicht übernehmen.
Hallo,
dann bist du aber sicher jünger als das Auto, das in deiner Vika erwähnt ist, wenn du das nicht mehr kennst. Man ging entweder in „seine“ Zweigstelle, wo man damals noch persönlich bekannt war, wenn es nicht gerade eine Großbank war und hat gesagt, daß man gerne x DM hätte. Gegen eine Unterschrift hat man dann x DM in einer frei wählbaren Stückelung bekommen. Das war (und ist - das Urteil dazu dürfte noch gelten) auf jeden Fall für den Kontoinhaber kostenlos, während damals die Automatenabhebung teilweise noch etwas gekostet hat.
Bei „meiner“ Bank gibt es Bargeld nur noch in der Hauptstelle und sehr großen Zweigstellen, alle anderen Zweigstellen haben das abgeschafft (Überfall zwecklos, da gibt es außerhalb der Automaten kein Geld mehr!) und bar einzahlen geht auch nur noch am Automaten.
Warum du auch auf Onlinebanking verzichten willst, ist mir nicht ganz klar.
Bei der gelben Bank, würde ich mal nachsehen, wie es mit dem guten alten Postsparbuch (bzw. jetzt der Sparcard) ist. Sofern da die Bedingungen nicht geändert wurden, kann man einen passenden Dauerauftrag vom Girokonto aus Sparbuch machen und mit der Sparkarte am bankeigenen (!) Automaten oder am Schalter abheben (und auch einzahlen).
> Warum du auch auf Onlinebanking verzichten willst, ist mir nicht ganz klar.
In den neuen AGB der gelben Bank sind so einige Frechheiten versteckt, die mir nicht gefallen.
Für das Onlinebanking gelten ab dem 31.10. einige ähnliche Bedingungen wie für EC-Karten:
Bis zur Missbrauchsanzeige (bis) 150€ Haftung, ganz unabhängig(!) der Schuldfrage
Darüber hinaus ist man in der Beweispflicht* nicht grobfahrlässig gehandelt zu haben; sonst haftet man darüber hinaus.
Darüber hinaus gelten an die Nachrichtenbox des Online-Kontos gesendete offizielle Mitteilungen der Bank (auch zu weiteren Änderungen von AGB, Preisen und Leistungen etc) als zugestellt, sprich ab dann läuft die Widerspruchsfrist, unabhängig ob ich die Nachrichten überhaupt abrufe oder nicht, basta. Da gibt’s auch keine Einstellungen, wo ich mir das aussuchen kann.
Wenn ich kein Onlinebanking** mehr betreibe, habe ich auch keine Nachrichtenbox mehr, dann müssen sie mir die Mitteilungen in klassisch schriftlicher Form zukommen lassen, so die Idee. Vielleicht bin ich in dieser Beziehung etwas altmodisch, aber geänderte Vertragsbedingungen habe ich gerne in Papierform in der Hand.
Die Problematik nicht gelesener Mitteilungen gilt grundsätzlich für den klassischen Hausbriefkasten natürlich genau so, aber den kontrolliere ich i.d.R täglich, zum Onlinebanking gehe ich nur wenn ich muss, und das kann durchaus mal mehrerer Wochen nicht der Fall sein.
* Hier hat die Bank Kulanz-/Interpretationsspielraum, sprich sie kann darauf bestehen dass ich nachweisen muss nicht grobfahrlässig gehandelt zu haben, muss es aber nicht.
** Ich finde es auch schade, denn das Onlinebanking-Portal der gelben Bank ist wirklich gut durchdacht und praktisch. Aber die Bedingungen, die mir da aufgedrückt werden, wollen mir nicht so recht gefallen.
Was kann die Bank dafür, wenn Du überfallen wirst?
Was könnte T-mobile dafür, wenn man Dir dabei das Telefon klaut und bis Du denen den Verlust gemeldet hast 10 Stunden Telefonat nach Timbuktu auflaufen? Sollten die das dann auch übernehmen?
Für Postgirokonten bei Postscheckämtern hatte man früher Auszahlungsscheine mit einem Regelzahlstelle- und einem Ersatzzahlstelle-Ausweis. Für Urlaub hat die Personalstelle mehrere Auszahlungsscheine gestempelt mit „Reisezahlstelle genehmigt“.
Was kann die Bank dafür, wenn Du überfallen wirst?
Die Bank könnte für sicherere Zahlungsmittel sorgen, so dass der Dieb mit meiner Karte nichts anfangen kann.
Es ist vielfach bewiesen dass die EC-Karten Geheimnummer durch ‚erraten‘ knackbar ist. Aber der Aufwand für für ein sichereres System wird gescheut, statt dessen wurde in der Vergangenheit beschwichtigt und i.d.R auf Kulanzebene ausgeglichen. Die neue Regelung stellt den Kunden erst mal schlechter, da er im Schadenfall auf jeden Fall mit 150 € haftet.
Was könnte T-mobile dafür, wenn man Dir dabei das Telefon
klaut und bis Du denen den Verlust gemeldet hast 10 Stunden
Telefonat nach Timbuktu auflaufen? Sollten die das dann auch
übernehmen?
Was kann die Bank dafür, wenn Du überfallen wirst?
Die Bank könnte für sicherere Zahlungsmittel sorgen, so dass
der Dieb mit meiner Karte nichts anfangen kann.
Es ist vielfach bewiesen dass die EC-Karten Geheimnummer durch
‚erraten‘ knackbar ist.
Erraten ist nicht knacken. Die PIN könnte natürlich länger sein, aber nach Versuchen mit Testpublikum hat man sich dagegen entschieden, eine mit 27 Stellen zu verwenden. Auch wenn die Mehrheit den Sinn der Maßnahme verstand, bevorzugten die meisten, auch zukünftig noch mit Karte und PIN an ihr Geld zu kommen, ohne einen Gedächtniskünstler mitzuführen.
Aber der Aufwand für für ein
sichereres System wird gescheut, statt dessen wurde in der
Vergangenheit beschwichtigt und i.d.R auf Kulanzebene
ausgeglichen. Die neue Regelung stellt den Kunden erst mal
schlechter, da er im Schadenfall auf jeden Fall mit 150
€ haftet.
Und wie haftete er bisher? Und wieso wird jetzt nicht mehr auf „Kulanzebene“ ausgeglichen? Und woher weißt Du das überhaupt?