Girokonto mit Führerschein eröffnen

Hallo,
kennt jemand eine Bank, wo man anstatt mit Personalausweis auch mit einem Führerschein ein Gehaltskonto eröffnen kann ?
Unbemerkt ist der Personalausweis abgelaufen, ein neuer ist beantrag aber das dauert einige Wochen. Doch solange wollte ich nicht auf mein Gehalt warten…

Evtl. kennt ja jemand eine Bank, wo das geht. Muß auch nicht so ein Kostenlos-Girokonto sein.

Danke !

Hallo,

kennt jemand eine Bank, wo man anstatt mit Personalausweis
auch mit einem Führerschein ein Gehaltskonto eröffnen kann ?

in Deutschland gibt es keine, weil § 154 Abgabenordnung das verbietet, zumindest solange der deutsche/europäische Führerschein nicht die aktuelle Anschrift enthält.

Gruß
Christian

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

Hallo,

kennt jemand eine Bank, wo man anstatt mit Personalausweis
auch mit einem Führerschein ein Gehaltskonto eröffnen kann ?

Nein.

Aber bei Deiner Gemeinde kannst Du ** sofort ** (gegen einen kleinen Geldbeitrag natürlich…) einen vorläufigen Personalausweis bekommen.
Das Teil ist 6 Monate gültig und wird von den Banken akzeptiert.

VG,

Birgit

Hallo,

in Deutschland gibt es keine, weil § 154 Abgabenordnung das
verbietet, zumindest solange der deutsche/europäische
Führerschein nicht die aktuelle Anschrift enthält.

verbietet es nicht eindeutiger § 4 IV GWG: Die Vergewisserung hat „anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird“ zu erfolgen, wozu der Führerschein nicht zählt.

Die von § 154 AO geforderte „Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten“ wäre mit dem Führerschein zusammen mit einer Meldebestätigung ja noch halbwegs vertretbar herzustellen.

Gruß
Nils

Hallo,

verbietet es nicht eindeutiger § 4 IV GWG: Die Vergewisserung
hat "anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein
Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass-
und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird
" zu
erfolgen, wozu der Führerschein nicht zählt.

Die von § 154 AO geforderte „Gewissheit über die Person und
Anschrift des Verfügungsberechtigten“ wäre mit dem
Führerschein zusammen mit einer Meldebestätigung ja noch
halbwegs vertretbar herzustellen.

nein, der Führerschein ist kein Legitimationspapier. Allenfalls ginge noch Reisepass mit Meldebestätigung.

Gruß
Christian

nein, der Führerschein ist kein Legitimationspapier.
Allenfalls ginge noch Reisepass mit Meldebestätigung.

Hi!

Nicht nur allenfalls und Meldebestätigungnicht nicht notwendig,
ich habe mich heute bei der Post mit Reisepass legitimiert für eine Kontoeröffnung.
In den Unterlagen der Bank stand auch drin, Perso oder Pass.

Gruß,
Zahira

Hallo,

Nicht nur allenfalls und Meldebestätigungnicht nicht
notwendig,
ich habe mich heute bei der Post mit Reisepass legitimiert für
eine Kontoeröffnung.
In den Unterlagen der Bank stand auch drin, Perso oder Pass.

war das Deine erste Kontoeröffnung dort oder hast Du da schon ein Konto gehabt? Wenn ersteres der Fall ist, stellt sich die Frage, wie sich die Postbank Deine Anschrift hat nachweisen lassen.

Gruß
Christian

war das Deine erste Kontoeröffnung dort oder hast Du da schon
ein Konto gehabt? Wenn ersteres der Fall ist, stellt sich die
Frage, wie sich die Postbank Deine Anschrift hat nachweisen
lassen.

War die erste Kontoeröffnung.
Verstehe die Frage, aber anscheinend braucht es das nicht.
Dachte, die Adresse steht im Pass, hab aber eben noch mal geguckt, steht wirklich nicht drin.
Auch in den Formularen der Bank stand nichts von Adressnachweis, nur „gehen Sie mit Perso oder Pass zur Post“.

Gruß,
Zahira

War die erste Kontoeröffnung.
Verstehe die Frage, aber anscheinend braucht es das nicht.
Dachte, die Adresse steht im Pass, hab aber eben noch mal
geguckt, steht wirklich nicht drin.
Auch in den Formularen der Bank stand nichts von
Adressnachweis, nur „gehen Sie mit Perso oder Pass zur Post“.

Tja, das ist schon beeindruckend. Sollte es sich wirklich so abgespielt haben, hat die Postbank damit eindeutig gegen § 154 AO verstoßen, was mit einer Geldbuße bis 5000 Euro geahndet werden kann.

Gruß
Christian

Tja, das ist schon beeindruckend. Sollte es sich wirklich so
abgespielt haben, hat die Postbank damit eindeutig gegen § 154
AO verstoßen, was mit einer Geldbuße bis 5000 Euro geahndet
werden kann.

Hm, man soll den Banken zwar nie trauen :smile: , aber ich gehe mal davon aus, dass die DAB-Bank seriös und routiniert genug ist, zu wissen, was sie tut.
Vielleicht irrst da ja Du?
Obwohl der Gedanke schon Sinn macht.Mir fiel dazu gestern noch ein, in anderen Ländern besteht ja nicht mal Meldepflicht, z.B. in England.Dort gibt es keinen Perso, nur Pass.
Die eröffnen ja auch Konten.
Da im Bankenwesen ja immer mehr Angleichungen statt finden, hat sich vielleicht hier etwas geändert?

Gruß,
Zahira

Hallo,

Hm, man soll den Banken zwar nie trauen :smile: , aber ich gehe
mal davon aus, dass die DAB-Bank seriös und routiniert genug
ist, zu wissen, was sie tut.

ich dachte, es geht um die Postbank? Aber sei es drum: das Gesetz gilt für alle Kreditinstitute, die in Deutschland tätig sind.

Vielleicht irrst da ja Du?

Obwohl das normalerweise nicht ausschließen sollte, kann ich das in diesem Fall definitiv ausschließen:
§ 154 Abgabenordnung: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__154.html
der entsprechende Anwendungserlaß: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs114.html (Nr. 4)

Obwohl der Gedanke schon Sinn macht.Mir fiel dazu gestern noch
ein, in anderen Ländern besteht ja nicht mal Meldepflicht,
z.B. in England.Dort gibt es keinen Perso, nur Pass.
Die eröffnen ja auch Konten.

Ja, und dafür braucht man einen „proof of identity“ und eine „verification of address“. Für letztere braucht man dann bspw. Briefe von offiziellen Stellen mit der entsprechenden Adresse oder ähnliche Dokumente.

Da im Bankenwesen ja immer mehr Angleichungen statt finden,
hat sich vielleicht hier etwas geändert?

Ja, die Regeln werden seit Anbeginn der Zeit immer weiter verschärft.

Gruß
Christian

Obwohl das normalerweise nicht ausschließen sollte, kann ich
das in diesem Fall definitiv ausschließen:
§ 154 Abgabenordnung:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__154.html
der entsprechende Anwendungserlaß:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/aeao/abs114.html (Nr. 4)

Nun, dann lass ich das mal so stehen:
Christian weiss es besser als die DAB-Bank.(Hab extra noch mal nachgeschaut)

Gruß,
Zahira

PostIdent-Verfahren
Hallo,

Nun, dann lass ich das mal so stehen:
Christian weiss es besser als die DAB-Bank.(Hab extra noch mal
nachgeschaut)

anstatt schnippisch zu werden, hätte es vollkommen ausgereicht, wenn Du erwähnt hättest, daß das ganze mit dem PostIdent-Verfahren abgelaufen ist. Dabei erfolgt die Feststellung der Anschrift mittels Einwurf durch die Post.

Gruß
Christian

Pass reicht

anstatt schnippisch zu werden, hätte es vollkommen
ausgereicht, wenn Du erwähnt hättest, daß das ganze mit dem
PostIdent-Verfahren abgelaufen ist.

Die Fakten, die mir bekannt waren,mit Pass zur Post und die füllen was aus, das war´s habe ich Dir mitgeteilt, darauf sagtest Du, gibt´s nicht oder ist strafbar.
Was weiss denn ich wie das heisst, ich hab ja nicht behauptet, das von mir beschriebene procedere sei rechtlich nicht zulässig.

Dabei erfolgt die

Feststellung der Anschrift mittels Einwurf durch die Post.

Was Du damit meinst, weiss ich nicht, meine Adresse haben die ja nicht überprüfen können.Eingeworfen habe ich den Brief übrigens selber.

AM Ende des Tages halten wir mal die Antwort auf die Ursprungsfrage fest:

Ja, man kann ein Konto mit dem Pass eröffnen.
Darum ging´s doch :smile:

Gruß,
Zahira

anstatt schnippisch zu werden, hätte es vollkommen
ausgereicht, wenn Du erwähnt hättest, daß das ganze mit dem
PostIdent-Verfahren abgelaufen ist.

Die Fakten, die mir bekannt waren,mit Pass zur Post und die
füllen was aus, das war´s habe ich Dir mitgeteilt,

Ja, es ist immer schön, wenn Laien einem die Welt erklären. Man muß dann immer auf jedes Wort achten, das erwähnt wird. Postident wäre als Stichwort hilfreich gewesen.

darauf
sagtest Du, gibt´s nicht oder ist strafbar.

Hab ich nie gesagt. Ich sprach von einer Ordnungswidrigkeit.

Dabei erfolgt die
Feststellung der Anschrift mittels Einwurf durch die Post.

Was Du damit meinst, weiss ich nicht, meine Adresse haben die
ja nicht überprüfen können.

Doch, weil der Brief bei Dir eingeworfen wurde.

Eingeworfen habe ich den Brief
übrigens selber.

Bei Dir?

AM Ende des Tages halten wir mal die Antwort auf die
Ursprungsfrage fest:

Ja, man kann ein Konto mit dem Pass eröffnen.
Darum ging´s doch :smile:

Nein, es ging um die Frage, ob ein Konto mit einem Führerschein eröffnet werden kann. Als Alternative bot ich Pass + Meldebescheinigung.

Was solls.

Ermüdet,

Christian

Postidentverfahren

anstatt schnippisch zu werden, hätte es vollkommen
ausgereicht, wenn Du erwähnt hättest, daß das ganze mit dem
PostIdent-Verfahren abgelaufen ist.

Da werden wir wohl festhalten müssen, dass wir aneinander vorbei geredet haben.
Und, dass es nur mit Pass ohne Meldezettel sehr wohl geht, aber nur im „Postidentverfahren“, was auch immer das ist.Aber es geht, in bestimmen Fällen.
Ist doch gut, wenn man gerade keinen Perso hat, oder?

darauf
sagtest Du, gibt´s nicht oder ist strafbar.

Hab ich nie gesagt. Ich sprach von einer Ordnungswidrigkeit.

NAja, und dass bis zu 5000 Euro drohten.Spitzfindigkeit hilft auch nicht weiter.

Dabei erfolgt die
Feststellung der Anschrift mittels Einwurf durch die Post.

Was Du damit meinst, weiss ich nicht, meine Adresse haben die
ja nicht überprüfen können.

Doch, weil der Brief bei Dir eingeworfen wurde.

Eingeworfen habe ich den Brief
übrigens selber.

Bei Dir?

Also, dieses kleine Subgespräch verstehe ich ehrlich nicht.
Wo sonst, als bei ir soll ich Post einwerfen, wenn ich nicht nzufällig gerade, sagen wir mal in Frankfurt wäre?
Ich habe den Brief frankiert und in einen öffentlichen Briefkasten geworfen.
An welcher Stelle in diesem procedere hätte meine Adresse erfasst und bewiesen werden können?
Ich meine, an keiner.Ausser ich weiss was noch nicht.

AM Ende des Tages halten wir mal die Antwort auf die
Ursprungsfrage fest:

Ja, man kann ein Konto mit dem Pass eröffnen.
Darum ging´s doch :smile:

Nein, es ging um die Frage, ob ein Konto mit einem
Führerschein eröffnet werden kann. Als Alternative bot ich
Pass + Meldebescheinigung.

Auch hier reden wir aneinander vorbei, soll ja vorkommen :smile:
Die Frage, warum Du und ich hier im Unterzweig überhaupt reden, ist schon, „geht es mit Pass, ohne Meldebescheinigung“.Die für die Hauptfrage eventuell klärend sein könnte, wenn er denn nun, nachdem es mit Führerschein definitiv nicht geht, über Alternativen nachdenkt.

Was solls.

Ermüdet,

Christian

Du hast Dich selber ermüdet, indem Du stur nur in eine Richtung gedacht hast.
Ich auch.War aber noch nicht müde,hab mir sowas schon gedacht, wusste nur nicht, wo die verpasste Kreuzung war.

Ich bin ja froh, dass es Euch Fachleute hier gibt, in einem Fall habt Ihr mir gerade wieder erheblich geholfen- der hat dann zur meldebestätigungsfreien Kontoeröffnung im Postidentverfahren geführt.

Gruß,
Zahira

Eingeworfen habe ich den Brief
übrigens selber.

Bei Dir?

Also, dieses kleine Subgespräch verstehe ich ehrlich nicht.
Wo sonst, als bei ir soll ich Post einwerfen, wenn ich nicht
nzufällig gerade, sagen wir mal in Frankfurt wäre?
Ich habe den Brief frankiert und in einen öffentlichen
Briefkasten geworfen.
An welcher Stelle in diesem procedere hätte meine Adresse
erfasst und bewiesen werden können?
Ich meine, an keiner.Ausser ich weiss was noch nicht.

Ich weiß immer noch nicht, was Du wo eingeworfen hast, aber sei es drum.

PostIdent-Verfahren Variante 1:
Die Kontoeröffnungsunterlagen werden durch den Briefträger zugestellt. Dieser nimmt die Daten von Personalausweis oder Reisepaß auf und sendet diese an die Zentralstelle für das PostIdent-Verfahren innerhalb der Post und diese leitet die Unterlagen dann an den Auftraggeber (hier die DAB) weiter. Die Feststellung der Anschrift erfolgt hier durch die Zustellung des Briefes an die angebene Adresse.

M.E. ist dieses Verfahren allein mit dem Reisepaß nicht geeignet, um die Erfüllung des §154 AO zu gewährleisten, weil ein Name an einem Briefkasten bzw. an einer Wohnungstür ohne größere Probleme geändert bzw. ergänzt werden kann. Da das Verfahren vom Bundesfinanzministerium abgesegnet wurde, wird dieses Risiko wohl akzeptiert.

PostIdent-Verfahren Variante 2:
Der Kunde druckt die Unterlagen selber aus und tigert damit zur Post. Anhand von Reisepaß oder Personalausweis wird die Identität durch den Postmenschen überprüft, der auch die Ausweisdaten in ein Formular überträgt. Das ganze wird dann vom Kunden unterschrieben und dann von der Post an den Auftraggeber weitergeleitet. Da das KI die Kontoeröffnungsunterlagen nebst Karten, PIN usw. an die vom Kunden sendet, wird so sichergestellt, daß die Anschrift auch stimmt.

M.E. ist dieses Verfahren allein mit dem Reisepaß nicht geeignet, um die Erfüllung des §154 AO zu gewährleisten, weil ein Name an einem Briefkasten bzw. an einer Wohnungstür ohne größere Probleme geändert bzw. ergänzt werden kann. Da das Verfahren vom Bundesfinanzministerium abgesegnet wurde, wird dieses Risiko wohl akzeptiert.

Da allerdings bei beiden Verfahren die Ausweisdaten (also u.a. Nummer des Dokuments) festgehalten werden, ist im Zweifel ein Abgleich mit dem Melderegister möglich, so daß über diesen Umweg 154 AO doch erfüllt wäre.

Dummerweise hat das Bundesfinanzministerium auf eine diesbezügliche Anfrage meinerseits nicht reagiert, so daß die Hintergründe für die Zulassung des PostIdent-Verfahrens weiter im Dunklen bleiben. Angesichts des Aufstandes, den man im Hinblick auf die Aufdeckung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität betreibt, ist mir der laxer Umgang mit 154 AO beim PostIdent-Verfahren einigermaßen unklar.

Genauer gesagt finde ich es widersprüchlich, wenn man jedem Hinz und Kunz bei nahezu jeder beliebigen Behörde Zugriff auf die Stammdaten jedes Kontos in Deutschland ermöglicht, aber sich Dank Postident-Verfahren nicht einmal sicher sein kann, daß die Daten stimmen.

Das liegt übrigens nicht nur am PostIdent-Verfahren sondern auch daran, daß ein einfacher Brief an das Kreditinstitut als Nachweis eines Umzuges bzw. einer neuen Adresse reicht. Ob diese neue Anschrift tatsächlich stimmt, wird nicht geprüft.

Gruß
Christian

PostIdent-Verfahren Variante 2:
Der Kunde druckt die Unterlagen selber aus und tigert damit
zur Post. Anhand von Reisepaß oder Personalausweis wird die
Identität durch den Postmenschen überprüft, der auch die
Ausweisdaten in ein Formular überträgt. Das ganze wird dann
vom Kunden unterschrieben und dann von der Post an den
Auftraggeber weitergeleitet. Da das KI die
Kontoeröffnungsunterlagen nebst Karten, PIN usw. an die vom
Kunden sendet, wird so sichergestellt, daß die Anschrift auch
stimmt.

M.E. ist dieses Verfahren allein mit dem Reisepaß nicht
geeignet, um die Erfüllung des §154 AO zu gewährleisten, weil
ein Name an einem Briefkasten bzw. an einer Wohnungstür ohne
größere Probleme geändert bzw. ergänzt werden kann. Da das
Verfahren vom Bundesfinanzministerium abgesegnet wurde, wird
dieses Risiko wohl akzeptiert.

Also, meine war Variante 2, und ob nun §154AO erfüllt wird oder nicht, es ist möglich.
Nur darum ging es doch hier.

Da allerdings bei beiden Verfahren die Ausweisdaten (also u.a.
Nummer des Dokuments) festgehalten werden, ist im Zweifel ein
Abgleich mit dem Melderegister möglich, so daß über diesen
Umweg 154 AO doch erfüllt wäre.

Ja, kann sein, aber, und allein das zählt für den fragenden Kunden, er muss sich selber nicht um Meldebestätigung kümmern, Pass reicht.
Auf welchem Wege es dazu kommt ist doch dem Kunden völlig wumpe, ist zumindest ein völlig anders Thema.

Genauer gesagt finde ich es widersprüchlich, wenn man jedem
Hinz und Kunz bei nahezu jeder beliebigen Behörde Zugriff auf
die Stammdaten jedes Kontos in Deutschland ermöglicht, aber
sich Dank Postident-Verfahren nicht einmal sicher sein kann,
daß die Daten stimmen.

Das liegt übrigens nicht nur am PostIdent-Verfahren sondern
auch daran, daß ein einfacher Brief an das Kreditinstitut als
Nachweis eines Umzuges bzw. einer neuen Adresse reicht. Ob
diese neue Anschrift tatsächlich stimmt, wird nicht geprüft.

Dann war unser kleiner ermüdender postingwechsel ja dafür gut, dass diese SIcherheitslücke ein wenig in den Focus geraten ist.
Ich als ehrliche Kundin mache mir nun keine SOrgen, weil im Zweifelsfall ja alles nachweisbar ist, was ich unterschrieben habe, und was nicht von mir unterschrieben wurde.

Ja, für wen ist denn das dann ein Risiko?
AM Ende für die Bank?

Gruß,
Zahira