Girokontowechsel Insolvenz

Hallo,

ich habe Anfang der Woche über die Sschuldnerberatung den Antrag auf Privatinsolvenzverfahren gestellt.

Das Verfahren ist noch nicht eröffnet (soll heißen habe noch nix vom Insolvenzgericht gehört) und ich habe bisher auch noch keinen Treuhänder zugeteilt bekommen.

Im „Insolvenz-Antrag“ habe ich mein Postbankgirokonto angegeben.

Da ich ziemlich unzufrieden bin mit der Postbank, würde ich gerne zur lokalen Sparkasse wechseln. Ein Guthabenkonto richten die auch ein.

Nur frage ich mich:

  • Sollte ich warten mit dem Girokontowechsel bis der Insoverwalter besetllt ist oder kann ich das Girokonro auch schon jetzt wechseln?

Habe nur Angst, dass ich Streß mit dem Treuhänder bekomme.

Chris

Hallo,

Hallo,

solange sich noch kein Inso-Verwalter gemeldet hat und auch vom Inso-Gericht noch kein Offizielles erfolgt, steht m.E. ein Bankwechsel nichts im Wege, sofern dadurch keine weiteren Verbindlichkeiten entstehen.

Ich sehe eher das Problem bei einem späteren Wechsel, wenn der InsoVerw. schon bestellt ist. Aber auf alle Fälle den Bankwechsel melden und bei der neuen Bank ggf. ein P-Konto eröffnen.

Schönen Tag noch.

ich habe Anfang der Woche über die Sschuldnerberatung den
Antrag auf Privatinsolvenzverfahren gestellt.

Das Verfahren ist noch nicht eröffnet (soll heißen habe noch
nix vom Insolvenzgericht gehört) und ich habe bisher auch noch
keinen Treuhänder zugeteilt bekommen.

Im „Insolvenz-Antrag“ habe ich mein Postbankgirokonto
angegeben.

Da ich ziemlich unzufrieden bin mit der Postbank, würde ich
gerne zur lokalen Sparkasse wechseln. Ein Guthabenkonto
richten die auch ein.

Nur frage ich mich:

  • Sollte ich warten mit dem Girokontowechsel bis der
    Insoverwalter besetllt ist oder kann ich das Girokonro auch
    schon jetzt wechseln?

Habe nur Angst, dass ich Streß mit dem Treuhänder bekomme.

Chris

Also ich würde warten bis ein Insolvenzverwalter(Treuhänder) bestimmt wurde und mit dem darüber reden. Auch wenn man unzufrieden ist mit der momentanen Bank würde ich zumindest solang warten. Das ist ja keine Zeitspange von zig Jahren.

Da der Treuhänder ja am Ende der Insolvenz gefragt wird wie sich der Schuldner wärend der Insolvenz verhalten hat, ist es wichtig das er bei allen Entscheidungen die das Finanzielle betreffen mit eingebunden bzw informiert wird. Wenn es Unklarheiten gibt oder wenn Sie sich nicht sicher sind ob sie irgendetwas dürfen oder nicht wärend der Zeit würde ich jederzeit bevor man etwas Abschließt oder auch Unterschreibt mit dem Treuhänder reden.

Diese Meinung teile ich persönlich nicht.

Das Verfahren ist noch nicht eröffnet, also hat die insolvente Person noch alle Möglichkeiten, seine Finanzgeschäfte selber zu regeln.

Ich würde ein Kontenwechsel jetzt vornehmen, solange das Postbankkonto ohne Verbindlichkeiten gekündigt werden kann.
Der Vorteil liegt darin, dass noch im Moment jeder Gläubiger eine Kontopfändung vornehmen kann, solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist (natürlich muss auch die PB-Kontonummer bekannt sein).
Bei dem neuen Konto ist die Chance sehr gering, dass dort vor Verfahrenseröffnung noch eine Pfändung eintrullert.

Der künftige Treuhänder sollte natürlich über die Schritte dann informiert werden. Allerdings sollte man auch dem Treuhänder erklären können, warum man mit der PB unzufrieden ist.

viele grüße

dz