Hallo SKV1989,
leider stimmt das und
nein, denn das Umgehen ist nicht möglich, außer du hast weder Radio- noch Fernsehgerät.
Wenn Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen nicht mehr betrieben oder betriebsbereit gehalten werden, können diese abgemeldet werden.
Mit anderen Worten: Wenn Sie
keine Empfangsgeräte haben,
in einen Haushalt übersiedeln, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden,
ins Ausland ziehen,
dann können Sie die Radio- und Fernsehempfangsgeräte abmelden.
nachzulesen hier: https://www.gis.at/faq/abmeldung/
Sehr nett ist es, wenn sich zu nächtlicher Stunde (nach 23 Uhr!) ein (Kundendienst???)Mitarbeiter der GIS in die Wohnung drängen will!
Es kann vorkommen, dass Sie von der GIS auch dann ein Schreiben erhalten, wenn Sie Ihre Rundfunkempfangseinrichtungen ordnungsgemäß gemeldet haben.
Die GIS hat Anspruch auf die Meldedaten, um herauszufinden, in welchen Haushalten noch keine Radio- und Fernsehgeräte angemeldet sind.
So viel zu Datenschutz!
Nachzulesen gibt es viel: https://www.gis.at/faq/kundenbesuche/
Nicht nachlesen kann man, wie der Bildungsauftrag des ORF (zumindest hat es so etwas einmal gegeben) umgesetzt wird. Oder gilt eine (absolut gut gemacht!) Doku auf ORF III zu absolut nächtlicher Stunde bereits als „Bildungsauftrag erfüllt“?
Gruß
dafy