GK nach Ehescheidung nachträglich zahlen?

Hallo,

ich wurde 2010 geschieden. Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Ich wurde anwaltlich nicht vertreten, mein Ex-Mann schon.
Mein Ex-Mann hatte damals gesagt, er würde für die Kosten des Verfahrens aufkommen, ich bräuchte nichts bezahlen.

Nun, nach 2 Jahren, verlangt er plötzlich die Hälfte der Gesamtkosten (auch die Hälfte seiner Anwaltskosten, was natürlich Quatsch ist).

Aber was ist mit den Gerichtskosten?
Normalerweise müsste jeder die Hälfte der Kosten bezahlen, aber ich hab keinen Beschluss, keine Rechnung, weder von seinem Anwalt noch vom Gericht erhalten.
Wie ist das mit Verjährungsfristen in diesen Dingen?
Er hat es vermutlich sogar noch in seiner Steuererklärung als außergewöhliche Belastung geltend gemacht und will jetzt doppelt kassieren…

Ich hoffe, ihr seid schlauer als ich und könnt mir helfen.

Hallo,
hat er Dir damals schriftlich gesagt, dass Du nichts zahlen brauchst?
m.E. hätte diese Forderung gegen Dich im Scheidungsurteil stehen müssen. An Deiner Stelle würde ich jetzt überhaupt nicht darauf antworten und schon gar nicht zahlen. Lass ihn klagen. Er wird es aber nicht tun. Verjährung? egal, lass ihn klagen.

Nun, nach 2 Jahren, verlangt er plötzlich die Hälfte der
Gesamtkosten (auch die Hälfte seiner Anwaltskosten, was
natürlich Quatsch ist).

Aber was ist mit den Gerichtskosten?

Hallo Bernd,

ich hatte ihm angeboten, die Hälfte der Scheidungskosten zu bezahlen, er lehnte dies ab, ich solle mir keine Sorgen machen, er würde dafür aufkommen.

Die Gerichtskosten hat er beim Einreichen des Scheidungsantrages komplett gezahlt, daher hab ich auch vom Gericht keine Rechnung erhalten.

Abwarten wäre jetzt auch meine Devise, ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass sein Begehren rechtens ist…

Normalerweise hätten Sie eine Rechnung des Gerichtes erhalten müssen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mann gerichtlich erklärt hat, dass er für die Kosten der Scheidung aufkommt,deshalb haben Sie keine Rechnung bekommen.Wenn dass so ist kann Ihr Mann keine Forderungen stellen.

Hallo

ich wurde 2010 geschieden. Die Kosten des Verfahrens wurden
gegeneinander aufgehoben. Ich wurde anwaltlich nicht
vertreten, mein Ex-Mann schon.
Mein Ex-Mann hatte damals gesagt, er würde für die Kosten des
Verfahrens aufkommen, ich bräuchte nichts bezahlen.

Nun, nach 2 Jahren, verlangt er plötzlich die Hälfte der
Gesamtkosten (auch die Hälfte seiner Anwaltskosten, was
natürlich Quatsch ist).

Aber was ist mit den Gerichtskosten?
Normalerweise müsste jeder die Hälfte der Kosten bezahlen,
aber ich hab keinen Beschluss, keine Rechnung, weder von
seinem Anwalt noch vom Gericht erhalten.
Wie ist das mit Verjährungsfristen in diesen Dingen?
Er hat es vermutlich sogar noch in seiner Steuererklärung als
außergewöhliche Belastung geltend gemacht und will jetzt
doppelt kassieren…

Ich hoffe, ihr seid schlauer als ich und könnt mir helfen.

Hallo,

ist das Problem bereits erledigt ?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bergner

Hallo,

ja, es hat sich erledigt und er hat auch nicht geklagt.

Gruß

… na das ist ja mal was positives. viel erfolg noch im leben und vor dem nächsten heiraten die finanzen klären… mfg andreas