Gkv

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 3 Jahren freiberuflich für einen Arbeitgeber tätig, der mir jetzt zum Jahresende „gekündigt“ hat.
Nun mein Anliegen:
Bislang war ich in der GKV freiwillig versichert, es wurde das Mindesteinkommen von Selbstständigen zu Grunde gelegt (das ich leider nie erreicht habe).
Nun muss ich mein Gewerbe zum 31.12.09 abmelden und bin bis auf Weiteres arbeitslos. Vom Arbeitsamt habe ich auf Grund meiner Selbstständigkeit nichts zu erwarten und muss vorerst vom Ersparten zehren aber wie kann ich mich (und mein Kind, 6 Jahre) denn nun möglichst kostengünstig versichern ?

Ich hoffe, die Angaben waren aussagekräftig genug, um einen Rat zu bekommen.

Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus !

Alex

Hallo,
bist Du denn tatsächlich nocj bis zum Jahresende für deinen Auftraggeber noch tätig und bekommst du auch bis zum 31.12.2009 noch ein Honrorar ?
wenn nein, könntest du schon vorher bei deiner Kasse eine Umstellung deines Versicherungsverhältnisses beantragen.
Wenn nein, dann wird auf jeden Fall das Versicherungsverhältnis ab 01.01.2010 umgestellt aber nicht automatisch, du musst dich schon bei deiner Kasse melden.
Man wird dann von dir wissen wollen wie hoch ab dem 01.01.2010 deine Einkünfte sind und wenn du keine hast, von was und wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Der Mindestbeitrag beträgt in jedem Fall ca. 136,00 € mtl. (berechnet nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 840,00 €).
Dein Kind ist wie bisher (?) kostenlos bei dir mitversichert.
Gruß
Czauderna

3 Jahren freiberuflich…
Jahresende „gekündigt“
Bislang GKV freiwillig versichert
zum 31.12.09 abmelden…arbeitslos.
muss vorerst
vom Ersparten zehren
möglichst kostengünstig versichern ?

Hallo Alex,
ein Gang zur Hartz IV - Behörde würde dir sicherlich Klarheit bringen. Bei Vermögen (Hausgrundstück etc.)gibt es Hartz IV-Bezüge auch darlehnsweise. Dann wäre die Sache mit der Krankenversicherung aber wenigstens geklärt. Warum hast du bei Beginn deiner selbständigen Tätigkeit das Arbeitslosengeld nicht freiwillig weiter gezahlt?
Um dir einen Tipp geben zu können sind die Angaben zu dürftig.
Viele Grüße
Elawitt.

Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Antwort !
Ich werde mich am Besten gleich mal mit meiner GKV in Verbindung setzen.
Viele Grüße und schönes Wo-E !
Alex

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort !

Hartz IV habe ich gar nicht auf der Reihe …ich hoffe ja auch bald wieder in Lohn und Brot zu stehen …
Ich habe vor knapp 4 Jahren diese „Selbstständigkeit“ angefangen, weil mein damaliger Arbeitgeber nach meiner 2 Jährigen Elternzeit nicht bereit war, mir eine Teilzeitarbeitsstelle zu geben. Bei meinem jetzigen ging das unter der Bedingung der „Selbstständigkeit“ (aus den bekannten Gründen) Die freiwilligen Beiträge zur ALVersicherung konnte ich mir schlichtweg nicht leisten. € 1500,-- vor Steuer Einkommen, Krankenkassenbeitrag auf € 1980,-- berechnet, IHK Beiträge, Lebensunterhalt, das ist einfach zu knapp. Ich fand´s aber besser als Hartz IV. :wink:
Was benötigst du denn noch für Angaben ?
LG
Alex

Hallo Alex,

so ergeht es vielen Freelancern derzeit.

Grundsätzlich solltest Du bei deiner Wortwahl auch in Ämtern vorsichtig sein. Bei Feelancern und nur einem Arbeitgeber oder besser Auftragsgeber wird schnell eine freie Tätigkeit zur Scheinselbständigkeit.

Du hast in jedem Fall die Möglichkeit ALG II zu beantragen. Dann zahlen die auch die KV, da Du ja in der GKV freiwilliges Mitglied warst. Sollte Konstellationen in deinem Fall eine Pflichtmitgliedschaft nicht möglich machen, zahlen die Argen einen Zuschuss.

Wenn Du aber selbst über ausreichend Mittel verfügst, als Sparvermögen und Werte hast, die über dem Schonvermögen liegen, zahlt die Arge nicht.

Das kann aber nur im Einzelfall mit Daten geklärt werden.

LG vom Hans

Hallo Hans,
danke für deine Antwort !

LG
Alex

grundsätlich besteht die möglchkeit dich weiter freiwillig gkv zu versichern im so genannten hausfrauentarif. der ist für menschen ohne einkommen und liegt bei monatlich ca 130 euro. dein kind ist dann kostenfrei familienversichert.
beim amt solltest du dich aber auf jeden fall melden und deine ansprüche prüfen lassen.

lg