Liebe/-r Experte/-in,
ich war vor einiger Zeit mit meiner fünfjährigen Tochter zur augenärztlichen Untersuchung beim Augenarzt. Den Sehtest bestand sie problemlos, doch riet man mir dringen zur Tropfenuntersuchung (Weitsichtigkeit), da man eine Weitsichtigkeit über die normale Untersuchung nicht feststellen könne. Man sagte mir, dass die GKV diese Untersuchung nicht übernehme; ich entschied mich schließlich nach dieser Beratung, die 30 Euro privat zu zahlen und unterschrieb leider auch ein entsprechendes Papier. Übrigens stellte sich bei dieser Untersuchung heraus, dass meine Tochter eine Weitsichtigkeit von 4 Dioptr. hat, das hat niemand vorher gemerkt.
Im Nachhinein habe ich von unserer Krankenkasse, der Barmer, erfahren, dass diese Untersuchung durchaus in der augenärztlichen Grundpauschale enthalten sei. Auch alle Leute in unserem Bekanntenkreis mussten diese Untersuchung bei ihren Kindern nicht privat zahlen.
Nun habe ich mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschwert, doch die berufen sich nach Stellungnahme des Augenarztes darauf, dass ich der Privatliquidation zugestimmt hätte.
Ich fühle mich falsch beraten und betrogen.
Was kann ich noch tun?
Und weshalb kann ein Augenarzt sich eine Untersuchung privat bezahlen lassen, die doch von der GKV übernommen wird?
Gruß Anne