Gkv

Liebe/-r Experte/-in,

ich war vor einiger Zeit mit meiner fünfjährigen Tochter zur augenärztlichen Untersuchung beim Augenarzt. Den Sehtest bestand sie problemlos, doch riet man mir dringen zur Tropfenuntersuchung (Weitsichtigkeit), da man eine Weitsichtigkeit über die normale Untersuchung nicht feststellen könne. Man sagte mir, dass die GKV diese Untersuchung nicht übernehme; ich entschied mich schließlich nach dieser Beratung, die 30 Euro privat zu zahlen und unterschrieb leider auch ein entsprechendes Papier. Übrigens stellte sich bei dieser Untersuchung heraus, dass meine Tochter eine Weitsichtigkeit von 4 Dioptr. hat, das hat niemand vorher gemerkt.
Im Nachhinein habe ich von unserer Krankenkasse, der Barmer, erfahren, dass diese Untersuchung durchaus in der augenärztlichen Grundpauschale enthalten sei. Auch alle Leute in unserem Bekanntenkreis mussten diese Untersuchung bei ihren Kindern nicht privat zahlen.
Nun habe ich mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschwert, doch die berufen sich nach Stellungnahme des Augenarztes darauf, dass ich der Privatliquidation zugestimmt hätte.
Ich fühle mich falsch beraten und betrogen.
Was kann ich noch tun?
Und weshalb kann ein Augenarzt sich eine Untersuchung privat bezahlen lassen, die doch von der GKV übernommen wird?

Gruß Anne

nach dieser Beratung, die 30 Euro privat zu zahlen und
unterschrieb leider auch ein entsprechendes Papier.

Ich fühle mich falsch beraten und betrogen.
Was kann ich noch tun?

Hallo Anne,
du hast natürlich die Möglichkeit viel Wind um diese Sache zu machen. Angefangen von Fernsehteam bis Betrugsanzeige. Bei 30 € würde ich sagen: Schluck die Kröte und wechsle den Augenarzt. Das ist nervenschonender. Bei der nächsten Unterschrift für Privatbehandlung ruf lieber vorher deine Kankenkasse an.
Viele Grüße
Elawitt

Hallo Anne,
ja, leider werden wir damir immer öfters konfrontiert, dass Ärzte Leistungen, die über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden könnte den patienten als Privat-Leistungen in Rechnung gestellt werden, oftmals sogar als IGEL-Leistung mit der Bemerkung, das würde die Kasse ohnehin nicht übernehmen. Warum die Ärzte so etwas tun ist klar - solche Leistungen fliessen in kein Budget ein und bringen dazu auch noch mehr Geld als die Leistung über Versichertenkarte.
Damit wollen sie ganz einfach erreichen dass die Patienten sich erst garnicht bei den Kassen erkundigen.
Du hast dies getan und der Arzt ist aufgefallen.
Natürlich hast Du recht - man hat dich einwandfrei über den Tisch gezogen.
Ich will nun kein Urteil darüber abgeben ob deine Kasse hier richtig oder falsch gehandelt hat - ich schildere dir einfach mal wie ich das in meiner Praxis gehändelt habe.
Ich habe unserem Versicherten die Kosten in Höhe der Vertragsleistung auf die Rechnung erstattet und habe den betreffenden Arzt entsprechend angeschrieben und ihn auf sein „Fehlverhalten“ hingewiesen - eine Kopie dieses Schreibens habe ich an die Kassenärztliche Vereinigung gesandt - in diesem speziellen Fall hat uns der Arzt die Kosten unserer Erstattung an den versicherten erstattet und Besserung gelobt.
Das war ein Einzelfall !!!
Mein Rat - die Kasse nochmals einschalten und um Hilfe bitten.
Gruß
Czauderna

Hallo Czauderna,

hab` vielen Dank für deine schnelle Antwort. Dein Vorgehen werde ich noch einmal mit meiner Kasse besprechen, das ist ein guter Tipp.

Anne

Hallo Elawitt,

ja, den Augenarzt habe ich schon gewechselt. Da ich selber Privatpatientin bin, hoffe ich wenigstens, dass der andere Augenarzt sich über meinen Wechsel ärgert.

Klar, die 30 Euro kann ich schlucken, ich stelle mir nur immer vor, wie tagtäglich weitere Patienten betrogen werden …

Anne