Gkv

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab eine dringende Frage, die sich auf folgendes bezieht. Meinem Mann (59 J.) wurde am 16.11.09 wegen einem Magenkarzinom der Magen entfernt und es sind Metastasen in der Leber. Zur Zeit befindet er sich in der Chemotherapie, die voraussichtlich bis Ende Juni dauern wird. Krankengeld bezieht er seit 23.12.2009. Jetzt hat aber die KKasse eine „Aufforderung zur Stellung eines med. Rehabilitationsantrages“ geschickt mit so einem Wortlaut: „Sehr geehrter Herr…, Der MDK hat in seinem Gutachten festgestellt,dass Ihre Erwerbstätigkeit gefärdet ist. Aus diesem Grund beabsichtigen wir, Sie gemäß §51 SGB V aufzufordern innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf med. Reha-leistungen zu stellen. Als Folge werden Sie in Ihrem Dispositionsrecht betreffend aller Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Antrag stehen, eingeschränkt. So dürfen Sie z.B. Anträge ohne unsere Zustimmung nicht zurück nehmen oder evtl. entstehende Rentenansprüche ablehnen.
Da ich keine Gelegenheit hatte mit Ihnen persönlich zu sprechen, (er hat mit mir am 08.02. telefoniert) gebe ich Ihnen schriftlich die Möglichkeit sich bis zum 22.02.10 zu dem Sachverhalt zu äußern.“ Telefonisch hat er mir noch gesagt, dass der Antrag auf Reha in einen Antrag auf EMRente umgewandelt werden kann, ob mein Mann es will oder nicht spielt keine Rolle. (Aber die Rente wäre nur ca 700€).
Wir haben geschrieben,dass die Chemo noch bis Juni dauert und dass wir vorhaben den Reha-Antrag anschließend selber (mit dem behandelndem Arzt) zu stellen. Wer weiss wie die KKasse reagiert?
Meine Fragen: Darf denn die KKasse nach so einer kurzen Zeit so was fordern? Darf man denn nicht bis zu 78 Monate krankgeschrieben sein und Krankengeld beziehen?
Was kann man dagegen unternehmen? Oder kann die KKasse, wenn es uns schon seelisch sehr schlecht geht, uns auch noch in Ruin treiben?

Magenkarzinom der Magen entfernt und es sind Metastasen in der
Leber. Chemotherapie,
bis Ende Juni . Krankengeld
seit 23.12.2009. KKasse eine
„Aufforderung zur Stellung eines med. Rehabilitationsantrages“
Wortlaut: „Sehr geehrter Herr…, Der
MDK hat in seinem Gutachten festgestellt,dass Ihre
Erwerbstätigkeit gefärdet ist. Aus diesem Grund beabsichtigen
wir, Sie gemäß §51 SGB V aufzufordern innerhalb von 10 Wochen
einen Antrag auf med. Reha-leistungen zu stellen. Als Folge
werden Sie in Ihrem Dispositionsrecht betreffend aller
Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Antrag stehen,
eingeschränkt. So dürfen Sie z.B. Anträge ohne unsere
Zustimmung nicht zurück nehmen oder evtl. entstehende
Rentenansprüche ablehnen.
Da ich keine Gelegenheit hatte mit Ihnen persönlich zu
sprechen, (er hat mit mir am 08.02. telefoniert) gebe ich
Ihnen schriftlich die Möglichkeit sich bis zum 22.02.10 zu dem
Sachverhalt zu äußern.“ Telefonisch hat er mir noch gesagt,
dass der Antrag auf Reha in einen Antrag auf EMRente
umgewandelt werden kann, ob mein Mann es will oder nicht
spielt keine Rolle. (Aber die Rente wäre nur ca 700€).
Wir haben geschrieben,dass die Chemo noch bis Juni dauert und
dass wir vorhaben den Reha-Antrag anschließend selber (mit dem
behandelndem Arzt) zu stellen. Wer weiss wie die KKasse
reagiert?
Meine Fragen: Darf denn die KKasse nach so einer kurzen Zeit
so was fordern? Darf man denn nicht bis zu 78 Monate
krankgeschrieben sein und Krankengeld beziehen?
Was kann man dagegen unternehmen? Oder kann die KKasse, wenn
es uns schon seelisch sehr schlecht geht, uns auch noch in
Ruin treiben?

Der § 51 geht ja noch weiter: Absatz 3
Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Fist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.

Meine Meinung:
Mit dem Tag der Antragstellung ist ja noch nicht klar ob und wann eine Rehamaßnahme durchgeführt wird. Solange eine Behandlung nicht abgeschlossen ist, kann ich mir auch keine Rehamaßnahme vorstellen.
Es reicht sicherlich, wenn man in den letzten Tagen der 10 Wochenfrist den Antrag stellt.
Unternehmen kann man immer dann etwas, wenn eine Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid steht. Ein Satz reicht dann : Ich lege Widerspruch ein.
Bei geringen Einkünften gibt es dann Prozesskostenbeihilfe.

werden Sie in Ihrem Dispositionsrecht betreffend aller
Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Antrag stehen,
eingeschränkt. So dürfen Sie z.B. Anträge ohne unsere
Zustimmung nicht zurück nehmen oder evtl. entstehende
Rentenansprüche ablehnen.

Vielleicht hilft auch der Link
http://dvsg.org/uploads/media/WegfalldesKrankengelde…

Zunächste einmal mein Mitgefühl und Gute Besserung für Ihren Mann.

Es trifft zu, dass die Kasse sogar gesetzlich verpflichtet ist, auf diese Art zu handeln.

Hintergund ist, dass wenn allein bei einer Krankenbehandlung nicht unbedingt eine Aussicht auf baldige bzw. völlige Wiedergenesung gegeben ist, die KK zu prüfen hat, welche Maßnahmen noch eingeleitet werden können, um dem Patienten/Versicherten zu helfen. Das kann z. B. eine Rehamaßnahme etc sein.

Die KK hat dann den Patienten aufzufordern binnen 10 Wochen ab Aufforderung zum Rehaantrag (1 Tag nach Zugang des Schreibens + 10 Wochen) einen solchen Antrag zu stellen.

Die Rentenversicherung ist bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit automatisch der Leistungsträger.

Natürlich geht es der Kasse auch um Verschiebung von Kosten. Nur, wenn eine Gesundung/Genesung allein aus Kassenleistungen (Arztbehandlung etc.)nicht gewährleitest erscheinen mag, dann würde die Kasse bei Weiterzahlung des Krankengeldes das Geld der Versicherung für falsche Zwecke ausgeben. Sinn und Zweck des Krankengeldes ist die Heilung und Genesung.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag bis zum letzten Tag der 10 Wochenfrist hinauszuschieben. Das macht finanziell auch Sinn. Die Kasse kann sie nicht zwingen, den Antrag vor Ende dieser Frist zu stellen.

Dann kommt der Rehaträger und prüft den Antrag. Auch das kostet wieder Zeit, in der das Krankengeld voll weiter gezahlt wird.

Wenn es zu einer Rehamaßnahme kommt, und die wird meines Erachtens frühestens zum Ende der Chemo beginnen, erhält ihr Mann sogenanntes Übergangsgeld. Dies entspricht in der Höhe ca. dem Krankengeld.

Erst wenn die Rentenversicherung feststellt, dass eine völlige Genesung und Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht möglich ist, dann wird es eine Rente gewähren.

Ich weiß, dass dies alles nicht erfreulich klingt. Aber wenn ein Mensch dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist schlicht die Rentenversicherung zuständig. Auch wenn das im Einzelaffl bei einer Rentenzahlung zu finanziellen Einbußen führt.

Zögern sie den Antrag bis zum letzten Tag der 10 wochen Frist hinaus. Die Kasse kann sie zu einer früheren Antragsstellung NICHT zwingen.

Alles Gute für Sie und Ihren Mann.

HBaer

P.S.
Vielleicht gibt es bei Ihrem Mann ja die Möglichkeit früher in Rente zu gehen. Zunächst hoffen wir aber, dass er wieder völlig gesundet.

Hallo,
ich denkje dass die Kasse hier vollkommen richtig gehandelt hat - ich kenne Kassen, die schicken diese Aufforderungen direkt ohne vorher eine Stellungnahme des VErsicherten einzuholen. Wenn Sie der Kasse geschrieben haben dass die Chemo. noch bis Juni andauert, dann wird die Kasse auch noch keine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages versenden
sondern das Ende der Chemo abwarten bzw. den Brief erst Ende April oder Mai versenden.
Ihre Frage ob die Kasse das darf muss ich mit einem klaren „ja“ beantworten - es kommt eben darauf an wie dies Kasse das macht - ich persönlich habe in solchen Fällen immer das Ende der Chemo. abgewartet.
Klar, der maximale Krankengeldanspruch beträgt 78 Wochen aber es liegt sowohl im Interesse des Patienten als auch im Interesse der Krankenkasse (Versichertengemeinschaft), dass diese 78 Wochen möglichst nicht ausgeschöpft werden und eine Reha. dient im Allgemeinen dazu die Arbeitsunfähigkeit entsprechend früher zu beenden.
Gruß
Czauderna
Gruß
Czauderna

Hallo kathjuscha,

Krankengeld ist leider nicht mein Fachgebiet, so dass ich es vorziehe keine Auskunft zu geben, bevor ich in Eventualitäten verfalle.

Sorry.

Unternehmen kann man immer dann etwas, wenn eine
Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid steht. Ein Satz reicht
dann : Ich lege Widerspruch ein.
Bei geringen Einkünften gibt es dann Prozesskostenbeihilfe.

Hallo, Elawit,
vielen Dank für Ihre Antwort. Den link habe ich durchgelesen aber nicht viel verstanden. Daraus folgt doch wohl auch dass die KK machen darf, was für sie vom Vorteil ist und nicht für den Patienten. Mittlerweile haben wir die Aufforderung zur Antragstellung bekommen. Die 10-wochen Frist läuft am 07.05.10 ab.
Hat denn der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? kann man dadurch die 10-Wochenfrist verlängern? Haben Sie schon mal Erfahrung in so einer Sache gemacht? Ich meine ob man bei der KK gerichtlich erzielen kann, dass sie die Aufforderung zurückziehen?
Mich macht diese Ungerechtigkeit so fertig. Schöne Grüße kathjuscha.

die KK machen darf, was für sie vom Vorteil ist und
Die 10-wochen Frist läuft am 07.05.10
ab.

Dann ist ja am 6.5.10 auch noch Zeit genug.

Hat denn der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung?

Das weiß ich nicht und glaub ich auch nicht.

Haben Sie schon mal
Erfahrung in so einer Sache gemacht?

Ich las nun zum ersten Mal davon und habe auch keine Erfahrung in der Sache, sehe aber aus dem eingefügten Link, dass die Kliniken das System kennen und aufklären.

Mich macht diese Ungerechtigkeit so fertig.

…und Gerichtsurteile sind oft ernüchternd.
Ich glaube jedoch nicht, dass sich die Rentenversicherung den schwarzen Peter g e r n e zuschieben läßt. Der ist sicherlich daran gelegen, dass die KK noch eine Weile zahlt.
Bleibt zu warten wie die beiden sich einigen.
Viele Grüße
Elawitt

Bleibt zu warten wie die beiden sich einigen.

Ja, da haben Sie wohl recht. Ich werde mich um meinen Mann lieber kümmern.
Schöne Grüße
katjuscha