GKV aber wie?

Hallo,
Eine Person hat seit ca. 10 Monaten keine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Die ehemalige GKV verweigert aber die wieder Aufnahme, aus diesem Grund kann die Person keine versicherungspflichtige Arbeit aufnehmen. Wie sieht die gesetzliche Regelung da aus.

Da paßt was nicht zusammen. Die Krankenkasse kann die Aufnahme gar nicht verweigern, denn es besteht Versicherungspflicht. Interessant wäre die Begründung.

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung kann man doch unabhängig von einer Vor- oder Nichtversicherung aufnehmen.

Eine Person hat seit ca. 10 Monaten keine gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Das geht gar nicht. Seit 1.1.09 besteht versicherungsplficht für alle. Die Vorversicherung darf diese Person nur dann ziehen lassen, wenn der Nachweis einer neuen Versicherung vorgelegen hat. ansonsten besteht das alte Versicherungsverhältnis weiter.

Die ehemalige GKV verweigert aber die wieder Aufnahme,

Das darf sie nicht.

aus diesem Grund kann die Person keine versicherungspflichtige Arbeit aufnehmen.

Das ist Unsinn, der Ag muß den AN sofort bei einer KK anmelden.

gesetzliche Regelung da aus.

Versicherungspflicht bei der letzten Versicherung (allerdings mit Nachzahlung der Beiträge für die letzten 10 Monate).

Hallo,
wie war denn die Person bis vor 10 Monaten versichert?
Und wie alt ist die Person?
Gruß J.K.

Nach Klage vor dem Sozialgericht wurde der Person, 57, ALG II von November 2008 bis April 2009 zugesprochen. Beim folge Antrage wurde jedoch schnell klar das er wieder hätte Klagen müßen und hat das alles aufgegeben. Verdacht war eheänhnliche Gemeinschaft. Zum 01.05.09 wurde er also von der KK abgemeldet.

Letzte Woche war die Person in der Geschäftstelle der Kk und wollte nur wissen ob er sich mit der alte Versicherungsnummer wieder anmelden kann. ER legt die alte K-karte auf den Tisch und nach kurzen Blick in den Rechner sagte die Frau ganz trocken, eine Anmeldung ist nicht möglich. Fertig!

Hallo Peter,

gehe ich in diesem konstruierten Fall zurecht davon aus, dass die Person zuvor privat versichert war? Dann wäre die Versicherung auch nur dort möglich.

Gruß,
Andreas

Letzte Woche war die Person in der Geschäftstelle der Kk und
wollte nur wissen ob er sich mit der alte Versicherungsnummer
wieder anmelden kann. ER legt die alte K-karte auf den Tisch
und nach kurzen Blick in den Rechner sagte die Frau ganz
trocken, eine Anmeldung ist nicht möglich. Fertig!

Das Problem scheint zu sein, daß der Herr zwischendurch privat versichert war. Jetzt mit über 55 jahren ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.