GKV AG/AN-Anteil

Servus

Normal zahlen AG und AN 50% des Beitrags. Kann aber eine Stadt (also AG) nur 48% zahlen und der Angestellte muß 52% zahlen?

MfG

Michael

Servus Michael,

die Aufteilung 50:50 ist bei der GKV seit 01.07.2005 vorbei. Gleichzeitig mit der Senkung der Beitragssätze der Pflichtkassen per ordre de mufti ward uns der „Zahnersatzzuschlag“ beschoren, der durch die Arbeitnehmer alleine aufgebracht wird. Unterm Strich ein Nullsummenspiel, führt diese Operation zu einer anderen Aufteilung: 0,45 Prozentpunkte mehr für die Arbeitnehmer, 0,45 Prozentpunkte weniger für die Arbeitgeber.

Bereits vorher gab es Abweichungen von der alten 50:50-Aufteilung: In der Pflegeversicherung tragen die Arbeitnehmer den Kinderlosenzuschlag (0,25%) seit 01.01.2005 alleine, und schon bisher wurden in der Gleitzone 401 - 800 € bloß die Arbeitnehmer von Beiträgen zur SV, KV und PV entlastet, während die Arbeitgeberanteile vom tatsächlichen Entgelt linear berechnet werden.

Näheres bei „Obelix GmbH & Co KG“: Ils sont fous, les Berlinois…

Schöne Grüße

MM