Liebe Experten,
ich habe folgendes Problem: Ich bin zur Zeit Beamter auf Widerruf (Studienreferendar). Ein Jahr vor der Ernennung hatte ich eine schwere Erkrankung, die allerdings ohne Folgen ausgeheilt ist. Aufgrund dieser Vorerkrankung wurde ich allerdings von der PKV als Kunde abgelehnt und musste mich freiwillig in der GKV versichern. Da ich durch die Erkrankung schon genügend bestraft bin, darf ich jetzt auch noch statt ca. 70 Euro p.m. in der PKV rund 140 Euro p.m. in der GKV (bei schlechterer Leistung) zahlen. Ist es möglich, dass ich mir für Kosten, die bei Arztbesuchen anfallen, vom Arzt eine Rechnung ausstellen lassen, die ich bei der Beihilfe-Stelle einreiche, um die Hälfte erstattet zu bekommen? Grundsätzlich übernehmen die doch die Hälfte (ledig, ohne Kinder) der Kosten, nur bei mir nicht, weil ich über die GKV schon mehr zahlen darf …
Vielen Dank für Eure Antworten! rattratt