Hallo,
Fallbeispiel:
Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig erkrankt vom 14.02. - 18.02. und vom 18.02. - 31.03.
Wegen der Überlappung ist dieser Zeitraum zu behandeln, als wäre es einer, das ist recht klar.
Nun wird dieser Arbeitnehmer im Mai erneut arbeitsunfähig krank, und die Kasse bescheinigt einen Zusammenhang für den Zeitraum 18.02. - 31.03.
Ist dann nur dieser Zeitraum anzurechnen, oder ist der gesamte Zeitraum vom 14.02. - 31.03. anzurechnen?
VG
Guido