GKV: Anrechnung Ehegatteneinkommen

Hallo zusammen,

ich bin in den doch sehr schwer zu lesenden Gesetztestexten leider nur halb fündig geworden und suche daher eine exakte Antwort. Es geht um die Beiträge der freiwillgen GKV.

Also: Im Gesetz steht, dass bei einem freiwillig in der GKV versicherten nicht nur die eigene Leistung zu Grunde gelegt wird, sondern auch die Einkünfte des Ehegatten, wenn dieser !!NICHT!! in der GKV ist.

Nun ist es aber so, dass ich freiwillig versichert bin, meine Frau angestellt ist und somit gesetzliche versichert ist. Sie zahlt auch schon für Ihre Einkünfte einen Krankenkassenbeitrag.

Frage also: Darf hier das Gehalt des Ehegatten angerechnet werden oder nicht. Und wenn ja, in welcher Höhe bzw. werden die beiden Einkommen addiert und durch zwei geteilt?

Danke für Eure Hilfe!

Patrick