Hallo,
angenommen, jemand ist selbständig und freiwillig in der GKV. Zusätzlich nimmt er eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf.
Worauf sind Beiträge zu zahlen, wenn die Einnahmen aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit ca. 70 % des gesamt Einkommens ausmachen? Sind Beiträge zur GKV/GRV nur aus Einnahmen aus versicherungspflichtiger Tätogkeit zu zahlen oder auf beide Einkommensarten?
Alternativ: Kann ein Selbständiger eigentlich auch auf 400-Euro-Basis arbeiten?
Danke sagt schon mal
euer teddy
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass die freiwillige Versicherung in der
GKV wegen der Selbständigkeit besteht.
Beitragspflichtige Einnahmen sin grundsätzlich alle Einnahmen
die regelmäßig zufliessen, als da wären
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit
Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalerträgen
Renten
Leibrenten
Betriebrenten
Pensionen
Grundsätzlich bildet die Krankenversicherungspflichtgrenze die
Obergrenze für die Beitragsberechnung, d.h. alle Einnahmen werden
addiert - es gibt zwar auch da Ausnahmen, aber das würde jetzt
zu weit führen, da es kein alltäglicher Fall wäre.
Gruss
Günter Czauderna
Andere Meinung.
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass die freiwillige Versicherung in
der
GKV wegen der Selbständigkeit besteht.
Beitragspflichtige Einnahmen sin grundsätzlich alle Einnahmen
die regelmäßig zufliessen,
bis dahin richtig - wenn die Versicherungspflicht nicht eingetreten wäre. Wenn die versicherungspflchtige Tätgikeit überwiegt, dann zahlt er nur aus Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ein Treppenwitz der Sozialversicherung.
Anders wäre es, wenn er in der Selbstständigkeit einen sozialversicherngspflichtigen Mitarbeiter hätte, dann würde aber die Versicherungspflicht nicht eintreten!
Sorry Günter, das ist ein weites Feld und auf der Basis der gegebenen Informationen nicht endgültig zu klären. Aber ich denke nicht, dass er aus den anderen Einkünften - nach Feststelllung der Versicherungspfliocht - auch nur einen Cent abführt!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo Thorulf,
ich bin davon ausgegangen, dass er als hauptberuflich Selbständiger
freiwillig versichert ist. Wenn er schreibt, er nimmt zusätzlich eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf, meint er garantiert das er
Arbeitnehmer ist und unter der Krankenversicherungspflichtgrenze
verdient. Damit ist er aber noch nicht versicherungspflichtig.
Das stellt die Krankenkasse fest nun kommst Du mit Deiner Aussage, die vollkommen richtig ist, ins Spiel.
Wenn er also nicht mehr freiwillig versichert ist dann interessiert
die Krankenkasse seine sonstigen Einkünfte nicht (Versorgungsbezüge
mal ausgenommen). Sind wir uns wieder einig ?
Gruss
Günter
Ja - wir sind uns einig!
o.w.T.