mich würde interessieren, ob die GKVs verpflichtet sind (auf Anfrage), eine Auflistung von Arztbesuchen/abgerechnete Leistungen über einen bestimmten Zeitraum (i.e. die letzten 3-4 Jahre) den Versicherten zu geben. Als ich bei der TKK angefragt habe, wurde das abgelehnt. Ich würde gerne eine RisikoLV bald abschliessen und möchte alle Arztbesuche angeben können.
Hallo,
Natürlich ist das möglich - bei uns wird es demnächst Standard sein,
wir können dann dem Versicherten genau Auskunft über seine Arzt/Zahnarztbesuche geben.
Allerdings kann dies erst geschehen wenn auch die Abrechnungen
durchgeführt wurden, also mit Zeitverzögerungen.
Heute ist das etwas schwieriger und nur in begründeten Ausnahmefällen
möglich da es eine generelle Speicherung der Daten nicht gibt. Es muesste da anhand der Angaben der Versicherten und anhand der Abrechnungen je Quartal recherchiert werden - das dies von den Kassen geblockt wird ist mehr als verständlich, zumal sich der Versicherte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Arztbesuch jeweils eine entsprechende Quittung (kostenlos) durch den Arzt ausstellen lassen
kann - das macht nur keiner.
Gruß
Czauderna
vor ein paar Jahren ist bei mir in der Gehaltsabrechnung mal 3-4 Monate ein Fehler passiert: es wurde nur Beitrag für Pflegeversicherung „abgebucht“, nicht der reguläre Beitrag.
Darauf hin hatte ich bei meiner KK angerufen um zu fragen, ob ich nicht langsam ins Mahnverfahren kommen müsste (bin ja Vers.-Mensch, aber eben Individual-V), und habe genau das…
möglich da es eine generelle Speicherung der Daten nicht gibt.
… zu hören bekommen: der Kollege konnte weder abrufen, ob mein Beitragskonto stimmt, noch, was ich in der Vergangenheit an Aufwand verursacht habe.
Setdem weiß ich, warum unser Gesundheitssystem ganz offensichtlich mind. 25% teurer ist, als es sein müsste.
Wenn ich Dich richtig verstehe, arbeitet Ihr an Verbesserungen - das beruhigt, weiter so!
Hallo,
halt - es gibt da einen Unterschied zwischen Leistungen und Beitrag.
Mein Beitrag bezog sich auf Leistungen. Bei Beiträgen verhält es sich etwas anders.
Ob die Beitragszahlung für Arbeitnehmer korrekt abgewickelt wurde,
das obliegt der Zuständigkeit der Arbeitgeber, die widerum durch
die Rentenversicherung in unregelmäogen Abständen (ca. alle 4 Jahre)
geprüft werden. Die Krankenkasse hat keine Möglichkeit den Beitragsfluss des Einzelnen nachzuvollziehen.
Anders ist es bei den Selbstzahlern - dort werden die Beitragsdaten
mindestens 4 Jahre (Ablauf der Verjährungsfrist) gespeichert und können dann auch jederzeit nachverfolgt werden.
Gruß
Czauderna
Mein Erstaunen ist/war deshalb so groß, weil ich bis dahin dachte, dass die KKen den Kunden genauso betrachten, wie die priv. „Individual-VR“ das tun: vers. Risiko - Prämie - Aufwand - Schadenverlauf.
Meine KK war zu dem Zeitpunkt (vor ca. 3 J.) noch nicht mal in der Lage zu erkennen, welche Leistungen bisher konkret abgerecnet wurden. D. h. mein Arzt hätte für mich auch die Entfernung einer Eierstock-Zyste berechnen können oder 3X eine Hand-Amputation… und niemandem wäre das aufgefallen. So jedenfalls die Aussage…
Hallo,
ja, das war in der Vergangenheit tatsächlich so.
Gegen den „gläsernen“ Patienten standen damals auch noch u.a.,
neben den technischen und logistischen Problemen, auch noch die
Bestimmungen des Datenschutzes.
Erst jetzt ist eine personenbezogene Speicherung zumindest der
Behandlungsdaten bei Arzt/Zahnarzt möglich.
Ihre Krankenkasse hätte aber schon immer im Einzelfall Behandlungen,
deren Daten und zeitliche Dauer recherchieren können.
Gruß
Czauderna