Hi,. Günter,
wenn einer chronisch krank ist, kann er sich ja lt. § 62 ff SGB V von der Vo- Gebühr für Arzneien usw. befreien lassen. Hierzu die 2 Fragen :
Warum die Begrenzung auf 2 Jahre, warum muß dann nach 2 Jahren die chronische Krankheit neu bewiesen und vom Arzt bescheinigt werden, ist ne chronische Krankheit denn unchronisch oder dergleichen, wie ist hier eine Begründung zu sehen ? Oder geht man nur vom Begriff Krankheit aus und nicht von einer chronischen Krankheit ? Wie wird der Begriff Krankheit denn genau definiert. In welchen Zeitabständen muß man denn beim Arzt erscheinen ? Gibt es hier Vorgaben ?
Es wird diese Angelegenheit doch angeleiert, wenn einer die 1 % - Hürde irgendwann genommen hat, was ist , wenn einer plötzlich wesentlich höhere Einkünfte erzielt, er meldet sie dann auch pflichtbewußt bei Euch, wie geht ihr dann in einem solchen Fall vor und wie ist dies dann gesetzlich begründet ?
Hier gibt es für mich dann nur noch philosophische Ansatzpunkte zum Überlegen, wie handeln in einem solchen Falle bezüglich dieser 2 Fragen die GKV s ?
Tschüß
Hallo Aaron,
zunächst zur finanziellen Seite - Dieser Punkt wird von uns
nur zu Beginn geprüft, d.h. wer bei der erstamligen Antragsstellung mehr als 1% Zuzahlungen (d.h. nur die
gesetzlich vorgeschriebenen) nachweist hat auf Dauer dieses
Kriterium erfüllt.
Die chron. Erkrankung muss vom Arzt unter Angabe der
Diagnose bescheinigt werden, muss seit einem Jahr bestehen
und in jedem Quarteil muss mindestens ein Patienten-Arzt-
Kontakt stattfinden.
Alle zwei Jahre wird die ärztl. Bescheinigung erneuert, da
es durchaus schon vorkam dass eine chron. Erkrankung sich
aufgelöst hat. Ich habe zweimal einen solchen Fall erlebt.
Übrigens von unseren Versicherten wird diese Überprüfung
alle zwei Jahre nicht als lästig oder gar als Schikane
empfunden, denn gerade auch bei diesem Personenkreis
ist die „Kooperation“ mit Ihrer Krankenkasse sehr oft
mehr als vorbildlich.
Wie schon früher gesagt, ich kann natürlich immer nur von meinem
Bereich sprechen, mag sein, dass das bei anderen Kassen
oder in anderen Bereichen anders ist.
Gruss
Günter Czauderna
Hi, also ne Gesetzeslücke, wer dann im Laufe der Jahre Millionär wird, hat Glück gehabt, daß er erst arm war.
Es gibt Krankheiten, die verschwinden manchmal, aber wenn der Arzt z.B. draufschreibt, daß hier ne chronische Krankheit besteht und bis an Lebensende Medikamente braucht, Herzleiden,usw., dann find ich es als Brüller, wenn die DAK dann immer wieder die Bescheinigung verlangt, kostet ja auch 18,- DM
Tschüßße
Hallo Aaron,
deine Argumentation hat zwei Lücken
-
Die Bescheinigung kostet den Versicherten nix
und die Kasse 2,72 DM -
Wenn wir nach zwei Jahren auch wieder das finanzielle
prüfen müssten - wie bitteschön sollen wir prüfen ober
der Betreffende 1% seines Einkommens an Eigenanteilen
aufwendet ??
Er hat doch dann zwei Jahre überhaupt keine Eigenanteile
gezahlt !!
Er müsste sich ja dann immer z.B. von der Apotheke den
nichtentrichteten Eigenanteil bestätigen lassen ??
Gruss
Günter Czauderna
Hi, deu hast recht, das sind die zwei Gesetzeslücken.
Tschüß
Hi, deu hast recht, das sind die zwei Gesetzeslücken.
Tschüß
Hallo Aaron
was heisst hier Lücke - es ist einfach nur logisch,
oder etwa nicht - wenn nein - wo bleibt Dein logischer
Vorschlag zur Schliessung dieser Lücken ?
Gruss
Günter Czauderna