Hallo zusammen,
angenommen jemand ist während seines Studiums in der GKV Familienversichert und schließt dann sein Studium erfolgreich ab. Wie sieht es da aus mit der Zeit bis zum ersten Job (noch nie Sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen).
Mit Harz IV könnte man die GKV ja abwickeln, aber wie sieht es aus wenn Hartz VI nicht in Anspruch genommen werden will?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage verlangt dann die GKV einen Beitrag?
Entsprechend freiwillig Versicherter?
Es gibt ja kein Einkommen an dem man die künftigen 15,5% ansetzen an.
Oder gibt es da eine ermäßigte Version „etwas günstiger“?
Merci für eure interessanten und fundierten Ideen bereits im Voraus,
Thomas