GKV bei Auslandsaufenthalt Rentner

Guten Tag,
mein Freund ist im kommenden Jahr Rentner und möchte dann auf eine mehrjährige Weltreise (außerhalb der EU) gehen. Er ist derzeit in der GKV pflichtversichert. Da die GKV im Ausland keine Kassenleistungen erbringt, möchte er für den Auslandsaufenthalt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, die in Art und Umfang den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ersetzt. D. h., diese Versicherung stellt eine Krankheitskostenvoll-versicherung bezüglich der Absicherung ambulanter und stationärer Behandlungen dar.
Frage: Kann man für die Zeit eines längeren Auslandsaufenthalts überhaupt die Mitgliedschaft in der GKV ruhend stellen?

Hallo,

wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat, endet die Versicherungspflicht in der dt. Krankenversicherung. Die Rentenversicherung ist ebenfalls zu informieren, damit die Beitragszahlung an die Krankenkasse eingestellt wird.

Nach derzeitigem Rechtsstand ist eine spätere Rückkehr in die dt. KV möglich (ab Anmeldung Einwohnermeldeamt). Rechtsänderungen sind aber nie völlig auszuschließen.

Gruß

RHW

Wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt, besteht weiter Versicherungspflicht. Und die Versicherungspflicht als Rentner sowieso

Und: wenn der Rentner von der Auslandsreise-Krankenversicherung zurückgeflogen werden muss, will er doch sicher in Deutschland weiterbehandelt werden ?

Gruss

w.will