GKV bei Selbstständigkeit, Ehemann PKV

Wir kommen im Laufe des Jahres aus dem Ausland (Schweiz) nach Deutschland zurück. Und bei dem ganzen Versicherungsdschungel habe ich das Gefühl, mich in ein Haifischbeck zu stürzen…

Der Ehemann ist als Angestellter PKV versichert, mit Brutto deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Ehefrau ist „nur“ Hausfrau und will wieder in die GKV (bisher immer GKV versichert).

Als „Nichtverdiener“ würde die Ehefrau nach dem Bruttegehalt des Ehemannes wohl etwa 330 €/Monat zahlen müssen (BBG /2 *15.5 % GKV-Beitrag). Keine Rentenversicherung - korrekt?

Jetzt plant die Ehefrau aber ernsthaft, sich selbstständig (ohne Angestellte) zu machen.
Allerdings wird mit einem geringen Bruttoeinkommen (z.B. 800 €/Monat) gerechnet.

Und nun ist die Frage, wie hoch sich die Sozialabgaben belaufen - konkret:

1.) wie berechnet sich die Krankenversicherung? / Wieviel zahl die Ehefrau?
Muss das Einkommen des Ehemannes oder „nur“ die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze oder gar nichts zu dem Einkommen der Ehefrau (selbstständig) hinzuadiert werden? Kann es passieren, dass die Ehefrau die gesamten 15.5 % der Beitragsbemessungsgrenze (also wie von einem Bekannten behauptet) um die 600 € zahlen muss?

2.) als „nur“ Hausfrau zahlt die Ehefrau wohl keinerlei Rentenversicherung (ist aber natürlich auch nicht abgesichert).
Aber als Selbstständige müsste sie dann ja 19,6% zahlen. Berechnen die sich dann nur aufgrund des Ehefrauengehaltes (oder wird auch hier der Mann in die Kalkulation hinzugerechnet / wie?)?

3.) Der Ehemann, PKV, hohes Einkommen, Ehefrau, Selbstständig, deutlich weniger. Wo müssen die Kinder versichert sein (könnten sie auch bei der Ehefrau Familienversicherung in der GKV sein?)?

Viele Fragen, aber ich bin für jede Hilfe im Haifischbecken dankbar,

SolBen

Hallo,

also eins dürfte sicher sein ab einen bestimmten Verdienst in der Selbstständigkeit wird der Höchstbeitrag berrechnet. Dieser liegt glaub ich bei 510 Euro.

Zu den anderen Fragen würde ich gern Weiterhelfen aber brauch dazu etwas Zeit die ich leider gerade nicht habe.

Mfg

Willkommen dann in Deutschland,

es tut mir leid, bin ein paar Tage im Urlaub und habe keine Unterlagen dabei. Meine Kollegen und Kolleginnen helfen Ihnen da bestimmt gerne weiter.

MfG
Leo

Ich kann nur sagen,das der Mindestbeitrag bei meiner GKV 221,-E.beträgt (inkl.Pflegevers.).
Weiter kann ich leider nicht helfen,l.G.

Hallo,
da ist einiges nicht so ganz korrekt. Z.B. die Berechnung der 330,- nach der Hälfte der BBG oder dass das Einkommen des Ehegatten für die Einstufung der Ehefrau eine Rolle spielen.

Zunächst müsste man abklären, ob sie als Stellenlose überhaupt wieder in die GKV hereinkommt. Wenn sie erst einmal wieder drin ist, würde sie als Stellenlose zu einem festen Beitrag krankenversichert. Dieser richtet sich jedoch nicht nach dem Einkommen des Ehegatten.
Wenn sie dann selbständig werden sollte, richtet sich ihr Beitrag (nur Krankenversicherung, keine Rentenversicherung !°) nach dem Einkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit. Kinder können nicht in der Familienversicherung in der GKV kostenlos mitversichert werden, da der besser verdienende Ehepartner/Elternteil in der PKV versichert ist. D.h. die Kinder müssten selbst versichert werden (GKV oder PKV).
VG
ayro

Wir kommen im Laufe des Jahres aus dem Ausland (Schweiz) nach
Deutschland zurück. Und bei dem ganzen Versicherungsdschungel
habe ich das Gefühl, mich in ein Haifischbeck zu stürzen…

Der Ehemann ist als Angestellter PKV versichert, mit Brutto
deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Ehefrau ist „nur“ Hausfrau und will wieder in die GKV
(bisher immer GKV versichert).

Als „Nichtverdiener“ würde die Ehefrau nach dem Bruttegehalt
des Ehemannes wohl etwa 330 €/Monat zahlen müssen (BBG /2
*15.5 % GKV-Beitrag). Keine Rentenversicherung - korrekt?

Jetzt plant die Ehefrau aber ernsthaft, sich selbstständig
(ohne Angestellte) zu machen.
Allerdings wird mit einem geringen Bruttoeinkommen (z.B. 800
€/Monat) gerechnet.

Und nun ist die Frage, wie hoch sich die Sozialabgaben
belaufen - konkret:

1.) wie berechnet sich die Krankenversicherung? / Wieviel zahl
die Ehefrau?
Muss das Einkommen des Ehemannes oder „nur“ die Hälfte der
Beitragsbemessungsgrenze oder gar nichts zu dem Einkommen der
Ehefrau (selbstständig) hinzuadiert werden? Kann es passieren,
dass die Ehefrau die gesamten 15.5 % der
Beitragsbemessungsgrenze (also wie von einem Bekannten
behauptet) um die 600 € zahlen muss?

Hallo,

gleich zu Beginn: Bei solch individuellen Fragen lohnt es sich immer, einen Fachmann, wie einen versierten Steuerberater zu befragen, wie er unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] zu finden ist.

2.) als „nur“ Hausfrau zahlt die Ehefrau wohl keinerlei
Rentenversicherung (ist aber natürlich auch nicht
abgesichert).
Aber als Selbstständige müsste sie dann ja 19,6% zahlen.
Berechnen die sich dann nur aufgrund des Ehefrauengehaltes
(oder wird auch hier der Mann in die Kalkulation
hinzugerechnet / wie?)?

Bezüglich der Rentenversicherung: Die Rentenversicherungspflicht besteht nur für ganz bestimmte Berufsgruppen, die meisten Selbstständigen dürfen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen. Hier kann es sinnvoll sein, eine private Absicherung, wie die Basis Rente, zu nutzen. So können höhere Beiträge gezahlt und ebenso hohe Steuervorteile gesichert werden.

Hallo,

viele Fragen, ich versuche sie zu beantworten.

Ja, es ist richtig. Bei Ehegatten von PKV-Versicherten ohne Einkommen wird das Einkommen des Ehepartners bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Es gibt jedoch auch noch Freibeträge für Kinder. Da dies bei allen Kassen gleich gehandhabt wird, einfach mal den Beitrag berechnen lassen.
Es sind keine Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Nach Beginn Selbständigkeit hat die Ehefrau eigenes Einkommen, das Einkommen des PKV-versicherten Ehegatten wird nicht mehr herangezogen. Als Mindesteinkommen setzt die GKV bei Selbständigen jedoch ein Einkommen von mind. 1.968,75 € voraus. Dadurch ergibt sich ein Mindestbeitrag von 305,16 € zzgl. Pflegepflichtversicherung.
Grundsetzlich werden Selbständige erstmal zum Höchstbeitrag (= Einkommen > Beitragsbemessungsgrenze) versichert und erhalten nur auf Antrag eine Beitragsreduzierung nach dem tatsächlichen Einkommen. Dies muss dann jährlich über Steuerbescheid nachgewiesen werden.

Nur bestimmte Berufsgruppen ( siehe SGB VI §2 http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?.. ) sind Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Du kannst zwar freiwillige Beiträge als Selbständige bezahlen, sollte jedoch gut überlegt sein. Der Mindestbeitrag von monatlich ca. 80 € ergibt eine zu erwartende Rentensteigerung von monatlich 4,36 €.

Die Kinder müssten beim Ehemann PKV-versichert oder freiwillig Versichert in der GKV werden, da die Familienversicherung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Und der Haifisch der hat Tränen
und die laufen vom Gesicht
doch der Haifisch lebt im Wasser
so die Tränen sieht man nicht.

In der Tiefe ist es einsam
und so manche Träne fließt
und so kommt es dass das Wasser in den Meeren salzig ist.

(Rammstein - Haifisch)

Gruß Thomas

Hallo SolBen

habe ich das Gefühl, mich in ein Haifischbeck zu stürzen…

Willkommen im Haifischbecken :smile:

Als „Nichtverdiener“ würde die Ehefrau nach dem Bruttegehalt
des Ehemannes wohl etwa 330 €/Monat zahlen müssen (BBG /2
*15.5 % GKV-Beitrag). Keine Rentenversicherung - korrekt?

fast,der Beitragssatz wäre 14.9 % + 1,95% Pflege, es gibt auch Kassen welche diese Regelung nicht anwenden,
also eine Kasse wählen die das so macht wie oben beschrieben.

Und nun ist die Frage, wie hoch sich die Sozialabgaben
belaufen - konkret:
1.) wie berechnet sich die Krankenversicherung? / : Wieviel zahl

die Ehefrau?

Einstufung als Selbstständige mit einer Fiktiven Annahme von mindestens 1800€ je Monat Einahmen ca 350 Beitrag für die Krankenversicherung
Rente: Befreiung für die ersten 3 Jahre möglich danach 19,xx%

3.) Wo müssen die Kinder versichert sein

keine kostenlose Familienversicherung möglich,
entweder privt beim Vater oder als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen.Auf jedenfall gegen eigenen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Ps. In einem Forum konnen Sie erste Informationen sammeln, ich rate Ihnen aber auf jedenfall einen Beratungstermin bei der Rentenstelle, bei der letzten gesetzlichen Krankenversicherung und bei der privaten Versicherung des Mannes zu nutzen.

Hallo SolBen,

kann Ihnen zur Frage 1 eine Auskunft geben.

Die Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige, werden nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Haben Sie weniger Einkommen, muss dies gegenüber der Krankenversicherung nachgewiesen werden und der Beitrag wird dann günstiger, wenn Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag, dazu wird ein fiktives Einkommen von 1.916,25 Euro im Monat angenommen. Es ist zwar unter bestimmten Umständen möglich auch weniger zu bezahlen, nur dazu wird dann alles herangezogen, auch Kapitalvermögen, Mieteinnahmen und das Gehalt des Partners.

Als Selbstständige müssen Sie also auf alle Fälle von einem monatlichen Beitrag zusammen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von ca. 330 € ausgehen. Das ist der Mindestbeitrag. Gegenüber der Krankenkasse muss zur Beitragsberechnungsgrundlage eine vorläufige Bilanzberechnung vorgelegt werden. Analog dem Finanzamt.

viele Grüße
sigi-der-schwabe