Wir kommen im Laufe des Jahres aus dem Ausland (Schweiz) nach Deutschland zurück. Und bei dem ganzen Versicherungsdschungel habe ich das Gefühl, mich in ein Haifischbeck zu stürzen…
Der Ehemann ist als Angestellter PKV versichert, mit Brutto deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Ehefrau ist „nur“ Hausfrau und will wieder in die GKV (bisher immer GKV versichert).
Als „Nichtverdiener“ würde die Ehefrau nach dem Bruttegehalt des Ehemannes wohl etwa 330 €/Monat zahlen müssen (BBG /2 *15.5 % GKV-Beitrag). Keine Rentenversicherung - korrekt?
Jetzt plant die Ehefrau aber ernsthaft, sich selbstständig (ohne Angestellte) zu machen.
Allerdings wird mit einem geringen Bruttoeinkommen (z.B. 800 €/Monat) gerechnet.
Und nun ist die Frage, wie hoch sich die Sozialabgaben belaufen - konkret:
1.) wie berechnet sich die Krankenversicherung? / Wieviel zahl die Ehefrau?
Muss das Einkommen des Ehemannes oder „nur“ die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze oder gar nichts zu dem Einkommen der Ehefrau (selbstständig) hinzuadiert werden? Kann es passieren, dass die Ehefrau die gesamten 15.5 % der Beitragsbemessungsgrenze (also wie von einem Bekannten behauptet) um die 600 € zahlen muss?
2.) als „nur“ Hausfrau zahlt die Ehefrau wohl keinerlei Rentenversicherung (ist aber natürlich auch nicht abgesichert).
Aber als Selbstständige müsste sie dann ja 19,6% zahlen. Berechnen die sich dann nur aufgrund des Ehefrauengehaltes (oder wird auch hier der Mann in die Kalkulation hinzugerechnet / wie?)?
3.) Der Ehemann, PKV, hohes Einkommen, Ehefrau, Selbstständig, deutlich weniger. Wo müssen die Kinder versichert sein (könnten sie auch bei der Ehefrau Familienversicherung in der GKV sein?)?
Viele Fragen, aber ich bin für jede Hilfe im Haifischbecken dankbar,
SolBen