GKV bei Trennung

Hallo,

es geht um ein älteres Ehepaar, dass getrennt leben möchte. Die Frau hat keine Einkünfte und der Mann gibt ihr freiwillig 750 € von seiner Rente (gesetzl. Unterhalt wäre weniger). Bisher war die Frau über den Mann in der GKV krankenversichert. Die Frage: Kann die Frau auch beim dauernden Getrenntleben über den Mann krankenversichert bleiben oder muss sie von ihrem freiwilligen Unterhalt von 750 € eigenen Beitrag zahlen??

Die Regel, dass spätestens mit der Scheidung ein eigener Beitrag zu zahlen ist, ist mir bekannt. Im Fall hier kommt es aber nicht zur Scheidung, sondern nur zum dauernden Getrenntleben. Steuerlich wäre dies ein Unterschied, da die Steuerklasse 3 bei dauernd getrennt lebenden nicht möglich ist. Weiß jemand wie es bei der GKV ist?

gruss

Guten Tag,

die GKV verlangt nicht, dass die beiden zusammen leben.

Gruss

Barmer