GKV - Beihilfe

Guten Tag,
Ein PKV u. Beihilfe berechtigter Pensionär Frau durch Pensionär Beihilfe berechtigt und GKV.
Die Beihilfe hat die private Rechnung des Zahnarztes über zwei Inlay (Keramik) von der die Kosten für die GKV abgezogen waren, nicht für Beihilfefähig anerkannt. Begründung: "Aufgrund dessen, dass lediglich eine Füllung … gemacht wurde und entsprechend auch von der GKV erstattet wurde, können weitere Kosten von der Beihilfe nicht getragen werden…“
Wie kann ich mich wehren?
Vielen Dank Martin

Hallo,
die Beihilfevorschriften sehen für GKV-versicherte Personen keine Leistungen vor, wenn nicht die, durch die GKV zur Verfügung gestellten, Sachleistungen in Anspruch genommen werden.
Handelt es sich um Kunststofffüllungen (werden häufig analog Inlays abgerechnet, es entstehen aber keine oder nur geringfügige Materialkosten) so wird ein Einspruch kein Erfolg haben. Handelt es sich tatsächlich um Inlays, (Kosten je zwischen ca. 300 bis 800 €) - einfach mal bei der Beihilfestelle anrufen!
Gruß Joerg Koenig