GKV Beiträge für Rentner

Hallo GKV Experten,

folgende Situation:

Pensionierter Bundesbeamter mit Beihilfeanspruch ist freiwillig GKV-versichert. Er zahlt von allen seinen Einkünften GKV-Beiträge. So weit so gut. Seine Frau ist als Pflichtversicherte in der KVdR. Nun ist er felsenfest davon überzeugt, dass er auch für die Einkünfte seiner Frau GKV-Beiträge zahlen muß (also nicht nur die Ehefrau, sondern auch er selber). Kann das stimmen ? In einem Fragebogen der KK wurden tatsächlich die Einkünfte seiner Frau abgefragt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass für ein Einkommen von zwei Personen KV-Beiträge zu zahlen wären.

Wer kann mir Auskunft geben ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,
bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft werden die Einkünfte des/der Ehepartners zur Hälfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.
Gruß

Hallo Nordlicht,

hier ist es genau:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/kra…

Gruß

Hallo,
es einwandfrei so, dass, wenn beide Ehegatten in der GKV. versichert sind, auch beide nur für ihr eigenes Einkommen zahlen. Alles andere ist definitiv falsch.
Hier ist der Ehemann freiwillig in der GKV - ergo zählt nur sein Einkommen. Seine Ehefrau ist ebenfalls selbst als Rentnerin pflichtversichert in der GKV. ergo, zählt auch hier nur ihr eigenes Einkommen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Dies stimmt nur dann, wenn das freiwillige GKV-Mitglied keine eigenen Einkünfte hat.

Gruß Merger

Hallo, wenn beide selbst GKV-Mitglied sind - dann ist diese Antwort leider falsch.
Gruss
Czauderna

Hallo,
auch das ist leider falsch, wenn beide GKV-Mitglied sind - hinzu käme bei deiner Antwort, dass sich dann das bisher freiwillige GKV-Mitglied bei seinem Pflichtversicherten Ehegatten -Familienversichern könnte.
Gruss
Czauderna

Hallo Günther,

Hallo,
auch das ist leider falsch, wenn beide GKV-Mitglied sind -
hinzu käme bei deiner Antwort, dass sich dann das bisher
freiwillige GKV-Mitglied bei seinem Pflichtversicherten
Ehegatten -Familienversichern könnte.

Könntest Du diese Antwort von dir etwas aufdröseln ?

Meine Antwort bezog sich nur darauf, dass bei einem freiwilligen GKV-Mitglied das Einkommen des Ehegatten zu 50 % berücksichtigt wird, wenn er selbst keine eigenen Einkünfte hat.

Gruss
Czauderna

Gruß Merger

Hallo, ja, kann ich - Ausgangspunkt war hier, dass er als Bundesbahnbeamter freiwillig in der GKV versichert ist - richtig ??
und seine Ehefrau als Rentnerin pflichtversichert ist - richtig ??
Demnach sind beide selbst Mitglied in einer GKV-Kasse.
Warum sollt er nun vom Einkommen seiner Ehefrau freiwillige Beiträge zahlen ?
Keiner von beiden hat etwas mit der PKV zu tun - oder habe ich da etwas überlesen ?
Gruss
Czauderna

Hallo,

in diesem Fall braucht er es nicht. Bei Freiwillig Versicherten (das ist er) ist das Einkommen des Ehegatten interessant, wenn dieser privat versichert ist. Trifft hier aber nicht zu.

Gruss

Barmer

Hallo Günter,

alles richtig was Du schreibst.

Nur was hat dies mit meiner Antwort zu tun ?

Ich habe auf diesen Hinweis geantwortet:

bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft werden die Einkünfte des/der Ehepartners zur Hälfte bei der Beitragsbemessung berücksichtigt

Und dies ist falsch, da das freiwillige GKV-Mitglied eigene Einkünfte hat.

Gruß Merger

Hallo,
In diesem Fall wäre deine Antwort auch dann falsch wenn das Freiwillige Mitglied keine Einnahmen hatte.
Diese Regelung trifft nur zu wenn er nicht in der GKV wäre - ist er aber und sie auch.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

richtig ??

ja, du hast alles richtig verstanden.

Keiner von beiden hat etwas mit der PKV zu tun - oder habe ich da etwas überlesen ?

Nein, hast Du nicht.

Danke für Deine Antwort.

Gruß

Nordlicht