Hallo GKV Experten,
folgende Situation:
Pensionierter Bundesbeamter mit Beihilfeanspruch ist freiwillig GKV-versichert. Er zahlt von allen seinen Einkünften GKV-Beiträge. So weit so gut. Seine Frau ist als Pflichtversicherte in der KVdR. Nun ist er felsenfest davon überzeugt, dass er auch für die Einkünfte seiner Frau GKV-Beiträge zahlen muß (also nicht nur die Ehefrau, sondern auch er selber). Kann das stimmen ? In einem Fragebogen der KK wurden tatsächlich die Einkünfte seiner Frau abgefragt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass für ein Einkommen von zwei Personen KV-Beiträge zu zahlen wären.
Wer kann mir Auskunft geben ?
Gruß
Nordlicht