Mich würde interessieren, ob bei Beiträgen für die GKV - sofern man angestellt ist - auch Mieteinkünfte aus Eigentum mit einfliessen? Was, wenn die Mieteinnahmen komplett zur Tilgung eines Kredites dienen?
Hallo,
wenn als arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht besteht zählen Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,
wenn als arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht besteht
zählen Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung oder
Verpachtung nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
auch bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern nicht ?
Gruß
Nordlicht
grundsätzlich schon. Aber da die ja schon aufgrund des Arbeitnehmereinkommens den Höchstbeitrag zahlen, entfallen die Beiträge wegen aller anderen Einkünfte.
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… wenn ich mich nicht irre, kommen diese Einkünfte aber bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten beim Rentenbezug zum Tragen!
Gruß Dirk