GKV Beiträge rückwirkend nach Auslands

aufenthalt.
Hallo, wie sieht es damit aus wenn:
jemand in D weiterhin gemeldet ist, sich aber seit Mai 2006 auf einer Reise fast rund um die Welt befindet und in dieser Zeit 2x für jeweils 3 - 5 Wochen hier in D war?
Führt die GKV für den gesamten Zeitraum rückwirkend die Plichtbeitragserhebung durch, wenn man wieder nach D zurück kommt?
Wenn ja, kann dies umgangen werden indem der lückenlose Nachweis der Abwesenheit in nicht EU Ländern, durch entsprechende Visa im Reisepass belegt werden kann?
Mit Dank und Grüßen
ramses90

Hallo,
solange man seinen 1. Wohnsitz in Deutschland hat, muss man sich auch dort krankenversichern - das ist der Grundsatz - nur wenn man seiner Krankenkasse aufgrund eines Auslandsaufenthaltes einen anderen, vollwertigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann, wird diese auf eine Beitragszahlung verzichten. Entscheidend kommt es hier auf die Sichtweise der Kasse an, die dem Grunde nach zuständig wäre.
Gruss
Czauderna

Hallo,
die Abwesenheit wird wohl nicht nachgewiesen werden müssen, vielmehr eine bestehende ausländische Krankenversicherung.
Denn sicherlich wäre niemand so unvernünftig, keine Krankenversicherung zu haben… oder?

Hallo,
das kann man so sehen, die meisten Krankenkassen erkennen aber eine Auslandskrankenversicherung beispielsweise nicht als vollwertigen Krankenversicherungsschutz an - und nun ?
Gruss
Czauderna

Hallo, grundsätzlich ist die Kasse im Recht. Seit April 2007 bestand Versicherungspflicht in Deutschland, wenn hier der Wohnsitz ist. Und man war ja auch zwischendurch hier.

Abgesehen von der Versicherungspflicht wäre es ja auch normal gewesen, seine Versicherungsangelegenheiten zu regeln, bevor man für mehrere Jahre verschwindet.

Man kann versuchen, die Abwesenheitszeiten zu belegen und geltend machen, dass man wegen des Aufenthaltes keine Kenntnis von der Versicherungspflicht hatte. Mehr als einen Teilerfolg würde ich aber nicht erwarten. Hilfreich wäre, wenn man im Ausland eine lokale Krankenversicherung (keine Auslandsreiseversicherung) nachweisen könnte.

Viel Glück

Barmer

Hallo ramses,

wenn man für die Zeit ab 1.4.2007 eine Auslandskrankenversicherung nachweisen kann, kann man hiermit argumentieren:

GrußRHW

Hallo,
ja, kann man schon - wenn die dortgenannten Voraussetzungen erfüllt werden, und genau das ist meiner Erfahrung nach meist der Haken an der Sache - klar, versuchen kann man es immer.
Gruss
Czauderna