GKV: Beitrag bei Statuswechsel im laufd. Monat

Liebe Experten,

seit dem 01.08.2007 bin ich arbeitslos, da meine befristete Stelle (Angestelltenverhältnis/Schuldienst) ausgelaufen ist. Ab dem 27.08.2007 bin ich dann wieder im Schuldienst - diesmal verbeamtet. In der Zwischenzeit bin ich arbeitslos und über meine Ehefrau familienversichert (Ansprüche auf ALG I bestehen nicht, da ich die Stelle nur ein halbes Jahr hatte und davor studiert habe).
Wie gestaltet sich nun für mich die Beitragszahlung im August?
Muss ich mich für die Zeit vom 01.08. bis 26.08. als freiwilliges Mitglied in der GKV - evtl. zu dem vollen Monatssatz - nachversichern, da meine Bezüge im Monat August, die ich allerdings erst mit dem neuen Status ab 27.08.2007 erwirtschaften werde, brutto über 400 Euro liegen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Gruß, Michael

Hallo,
da erst ab dem 27.8. Einkünfte bezogen werden ist bis dahin die
Familienversicherung möglich.
Gruß
Czauderna

Danke für Ihre Antwort, Herr Czauderna!

Heißt "ist bis dahin die Familienversicherung >>möglich[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Ihre Antwort, Herr Czauderna!

Heißt "ist bis dahin die Familienversicherung
>>möglich

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