Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Was bedeutet, das es ab 01.09. verbindliche Richtlinien geben wird?
Ändert sich dann etwas grundlegend? Wo kann man sich darin einlesen?
Bezüglich der Familieneinkommen:
Fiktiver Fall:
Die Person wohnt nicht mehr bei den Eltern, sondern mit dem Lebenspartner unverheiratet zusammen, wird der Lebenspartner mitberücksichtigt, werden Eltern oder Geschwistereinkommen dazugenommen?
Werden auch Spareinlagen selber angerechnet oder nur die eventuellen Zinserträge?
Wenn diese Zinserträge sehr gering sind, wie verhält es sich dann?
Wie hoch darf das gesammte Einkommen sein um bei den 1200 Euro (gerundet) als Beitragsbemessungsgrenze eingestuft zu werdenß
Vielen Dank.
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