Hallo.
Angenommen, jemand ist arbeitslos ohne Leistungen (es besteht weder ein ALG-I- noch ein ALG-II-Anspruch), möchte bzw. muss sich ja trotzdem krankenversichern.
Gibt es da einen allgemeinen Beitragssatz bzw. festen monatlichen Betrag (der für jede Kasse gilt), zu dem man sich bei einer KK versichern kann?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Conni