GKV-Beitrag für Freiberufler

Hallo,

ich lebe momentan ausschließlich von Wohngeld, Ersparnissen und ein paar Zinserträgen. ALG oder sonstige Leistungen werden nicht beantragt. Jetzt habe ich evtl. die Möglichkeit zu einer freiberuflichen Tätigkeit.
Momentan zahlen ich als „sonstiger freiwilliger Versicherter“ ca. 150 Euro Krankenversicherung (incl. Pflegeversicherung)
Nach welcher Tabelle würde mein neuer Beitrag ermittelt werden wenn ich jetzt durch das freiberufliche Einkommen auf ein Gesamteinkommen (ich weiß, das Wohngeld würde teilweise oder ganz wegfallen) von 840 Euro (gesetzl. Mindestgrenze) bzw. darüber (z.B. 1000 Euro) kommen würde. Wäre ich weiterhin ein „sonstiger freiwilliger Versicherter“ (und die KV würde prozentual mit ca. 15% berechnet werden, also ca. gesamt 180 Euro) oder wäre ich ein Selbstständiger mit monatlich 281,61+36,86 was diese Arbeit dann natürlich finanziell uninteressant machen würde. Ein Bekannter von mir ist in einer ähnlichen Situation und ist trotz gelegentlicher Tätigkeiten als Freiberufler weiterhin in der niedrigeren Klasse. Er macht das aber nicht regelmäßig.
Wie erfolgt den die Einstufung?Gibt’s dazu einen § im SGB?

Herzlichen Dank
für Eure Mühe

Harald

Hallo,

als Selbständiger mit geringem Einkommen, wird auf Antrag das Einkommen auf mindestens mtl. 1260 € festgesetzt. Das macht einen Beitrag von 187,74 € KV (14,9%) und 24,57 € PflegeV (Ledige = 27,72 €) aus.
Die Herabsetzung des Einkommens wird jedoch nicht vorgenommen, wenn steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen werden oder das Vermögen mehr als 10.080 € beträgt. So sehen es die Bemessungsgrundsätze der KK es vor (§ 7 Abs. 3 und 4 ).
Hier nachzulesen:
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke für Deine Antwort.
Aber wie kann dann sein dass mein Bekannter trotz seiner gelegentlichen Freiberuflichen Tätigkeit (er macht sonst nichts, es existiert auch keine Familienversicherungg) weiterhin als sonstiger freiwilliger Versicherter mit dem halbierten Beitragssatz durchkommt? Gibts da eine Kulanzregelung)?

Hallo,
bis zum 31.12.2008 galt für die Beitragsbemessung der einzelnen KK noch deren Satzung. Damit mit den einheitlichen Grundsätzen ab 1.1.2009 nicht alle Beitragsbescheide gleichzeitig überprüft werden müssen, hat man in § 12 eine Übergangsfrist gesetzt. Innerhalb von 12 Monaten werden nun turnusgemäß n. § 6 alle Bescheide nach und nach geprüft. Deshalb erfolgt die neue Einstufung erst später. Eine andere Möglichkeit ist natürlich, dass hier die selbständige Tätigkeit nicht angegeben wurde.

Gruß Woko

Ok, danke. d.h. da gibt es keinerlei Spielraum für mich.
3 kurze Fragen hätte ich noch zu dieser Thematik wo es sehr nett wäre wenn Du mir hier eine Hilfestellung geben könntest:

  1. Bedeutet das dann, dass wenn ich in meiner jetzigen Situation (weder selbstständiges noch nichtselbstständiges Einkommen und vom Status „sonstiger freiwilliger Versicherter“) auch nur 20 Euro als Freiberufler verdiene automatisch als Selbstständiger mit ca. 320 Euro KV/PV eingruppiert werde?

  2. Wie würde das dann aussehen wenn ich z.B. im Monat 1 freiberuflich verdiene, Monat 2-3 dann wieder nicht und Monat 4 dann wieder freiberuflich. Wechselt dann mein Status nach Antragstellung?

  3. Da ich mit dem Unternehmen für das ich evtl. arbeiten könnte keinen Arbeits- bzw. Werkvertrag habe wäre doch eigentlich für die Krankenkasse nur der Monat entscheidend wo ich Selbstständig bin, in dem die Rechnungsstellung bzw. der Zahlungseingang auf meinem Konto erfolgt da sonst keinerlei Unterlagen existieren seit wann ich für dieses Unternehmen arbeite. D.h. konkret ich würde einfach immer einen Schwung zusammenkommen lassen, damit dann in den Selbstständigenstatus wechseln, abrechnen und danach wieder in den günstigeren Status. Ich weiss dass dies sicher nicht ganz legal ist aber aufgrund der paar Euro die ich hier verdiene, könnte ich es sonst auch gleich lassen.

Danke+Herzliche Grüße
Harald

Hallo,
in Normalfalle wird der Beitrag für freiwillig Versicherte festgesetz und bleibt erst einmal 12 Monate gleich. Danach erfolgt eine Überprüfung. Hier ist zu empfehlen, einfach die KK fragen. Wenn eh schon ein Minijob bis 400 € ausgeübt wird, liegt es nahe auf einen Midijob von z.B. 500 € zu erhöhen, so dass man voll versichert ist. Dann sind aus der untergeordneten selbständigen Tätigkeit auch keine Beiträge zu zahlen.

Gruß Woko