Wenn man sich bei der GKV als sonstiger freiwillig Versicherter ummelden will (nach Aufgabe des Jobs), auf welcher Basis wird dann der Beitrag festgesetzt, wenn man noch nicht genau weiß, wie hoch die jährlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen sein werden und vom Vorjahr noch keine Anhaltswerte vorliegen? Und wenn im Jahr danach die Einnahmen niedriger sind, bekommt man dann etwas zurück oder wird man neu eingestuft?
Danke für jegliche Antwort!