GKV-Beitrag für sonstige freiwillig Versicherte

Wenn man sich bei der GKV als sonstiger freiwillig Versicherter ummelden will (nach Aufgabe des Jobs), auf welcher Basis wird dann der Beitrag festgesetzt, wenn man noch nicht genau weiß, wie hoch die jährlichen Einnahmen aus Kapitalvermögen sein werden und vom Vorjahr noch keine Anhaltswerte vorliegen? Und wenn im Jahr danach die Einnahmen niedriger sind, bekommt man dann etwas zurück oder wird man neu eingestuft?

Danke für jegliche Antwort!

Hallo,

die Beiträge werden zunächst von der Kasse festgesetzt. Daraufhin könnte man Widerspruch einlegen und sich mit der Kasse zusammensetzen, welche Beiträge Sinn machen.

Nach Vorlage des Steuerbescheids wird dann im nächsten Jahr geprüft ob es eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge gibt. Danach wird neu bemessen.

Grüße

Lars Grimm

Guten Tag,

die monatliche, vom Gesetzgeber vorgegebene Mindesteinnahme beträgt 851 Euro.

Nur wenn die Einnahmen diese Grenze evtl. übersteigen, sind die Einzelheiten wichtig.

Die Krankenkasse hat sich nach dem folgenden Link verbindlich zu richten (Einzelheiten zu den Nachweisen für Zinseinkünfte sind aber nicht geregelt):

Die Beiträge sind gewissenhaft zu schätzen. Welche N…