Die GKV fordert von mir Rückwirkend, für 3 Jahre einen Beitragssatz von 14,9% + PV 0,975% vom Waisengeld. Von Sep. 2010 bis 07.2013 wurde eine Berufsausbildung gemacht, also Sozialversicherungspflichtig gewesen. Desweiteren wurde eine Waisenrente erhalten. Nun fordert die GKV für die gesamte Zeit also rückwirkend, 15,9% vom erhaltenen Waisengeld. Sagt bitte dass hier was falsch läuft. Oder wer kann mir weiter helfen, wo kann mir weiter geholfen werden. Danke
Hallo!
Renten sind generell beitragspflichtig, in KV und PV.
Aber nur zum halben Satz in KV, die andere Hälfte trägt der Rententräger.
Deshalb wundert mich, warum man den vollen Satz fordert.
Übrigens hat das nichts damit zu tun, das man bereits über die Arbeitsstelle sozialversichert war.
Diese Abgaben wurden ja nur vom Azubigehalt bemessen.
Man kann sich doch auch bei der Kasse beraten lassen, sonst gibt Hilfestellung bei Beratungsstellen, etwa von Sozialverbänden oder auch der Verbraucherberatung.
MfG
duck313
Hallo,
nur kurz eine Frage (Artikel wird vermutlich gelöscht):
Handelt es sich um eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder um Waisengeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Begriffe wurden bisher vermischt.
Gruß von
TrixiMaus
Hallo,
Hallo!
Renten sind generell beitragspflichtig, in KV und PV.
Aber nur zum halben Satz in KV, die andere Hälfte trägt der
Rententräger.Deshalb wundert mich, warum man den vollen Satz fordert.
Bitte folgenden Satz des TO beachten:
für 3 Jahre einen Beitragssatz von 14,9% + PV 0,975% vom Waisengeld.
Waisengeld wird nicht vom Rententräger gezahlt, sondern ist eine Hinterbliebenen-versorgung eines Beamten und hier muss der volle KV-Beitrag gezahlt werden.
Gruß Merger
Ich vermute einmal - Waisengeld. Das verstorbene Elternteil war Beamter.
Dann ist es tatsächlich so, dass der volle Beitragssatz zu zahlen ist.
Gruß Merger
Ich vermute einmal - Waisengeld. Das verstorbene Elternteil
war Beamter.
Dann ist es tatsächlich so, dass der volle Beitragssatz zu
zahlen ist.
Sehe ich auch so, wollte es halt nur genau wissen.
Gruß von TrixiMaus
Hallo,
auch oich vermute. dass es sich dabei nicht um eine gesetzliche Rente handelt, deshlab ist das Waisengeld auch im Rahmen einer freiwilligen Versicherung beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Hallo,
sind Versorgungsbezüge nicht auch dann beitragspflichtig wenn eine Pflichtversicherung besteht?
Gruß von TrixiMaus
Hallo,
Hallo,
sind Versorgungsbezüge nicht auch dann beitragspflichtig wenn
eine Pflichtversicherung besteht?
Völlig richtig.
Gruß von TrixiMaus
Gruß aus dem Süden.
Hallo,
wenn´s eine gesetzliche Rente ist: Beitragspflicht ja, Beitragssatz 8,2 % + 0,975 %
wenn´s ein Versorgungsbezug ist: Beitragspflicht ja, Beitragssatz 15,5 + 0,975 %
VG Olaf