GKV - Beitragermittlung

Meine Frau hat nach Ende des Erziehungsurlaubes kein eigenes Einkommen. Da ich und unsere Söhne privat versichert sind, muss sie sich jetzt selbst verischern.

Nach Nachfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften haben wir unterschiedliche Auskünfte bekommen, wie sich ihr Beitrag unter Berücksichtigung meines Gehaltes erhalten. Teilweise wird mein Gehalt voll angerechnet, teilweise nur die Beitragsbemessungsgrenze. Teils werden für die Söhne von meinem Gehalt je ein Sechstel abgezogen, teils wird eine Pauschale abgezogen. Vom Rest wird der Versicherungssatz erhoben.

Man kann sich vorstellen, dass je nach Berechnugsmethode unterschiedlihe Tarife rauskommen, die sehr stark schwanken (bis zum 2,5 fachen)

Meine Frage: Gibt es ein einheitliches Verfahren, oder darf da jede Versicherung, wie sie will? Wenn meine Frau nun auf eine für sie günstige Rechenmethode schaut, kann da eine Nachzahlung erwartet werden wegen fehlerhafter Berechnung ?

Für Antworten danke ich im voraus
Hans

hallo Hans,
wenn ich aus Deinen Zeilen richtig herausgelesen habe, dann ist Deine Frau bis jetzt gesetzlich in einer eigenen Kasse versichert gewesen.
Dann ist die Antwort ganz einfach: sie soll sich bei der bisherigen Kasse zum Hausfrauenbeitrag versichern. Das hat absolut nichts mit Deinem Einkommen zu tun.
Eine exclusivere aber leistungsfähigere Lösung wäre die Absicherung über eine Private Versicherung. Da Deine Frau vermutlich unter 30 Jahre alt ist, ist so eine Versicherung nicht besonders teuer.
Eine 25-jährige kostet z.B. ab ca. 200 € monatlich.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
und schon wieder ist es falsch was du schreibst.

Wenn der Ehemann PKV versichert ist und die Ehefrau will sich
freiwillig in der GKV versichern will, dann spielt das Einkommen
des Ehemannes doch eine Rolle, denn einen „Hausfrauentarif“ wie du
es nennst gibt es nicht in der GKV.
Einstufungsgrundlage ist ist die Hälfte des eigenen Einkommens (Ehefrau) und die Hälfte des Einkommens des Ehemanns (PKV) abzgl.
einen Pauschalbetrages je Kind. Maximale Beitragsbemessungsgrundlage
sind 50 % der jeweils gültigen Beitragsbessseungsgrundlage in der
Krankenversicherung.
Im Übrigen, wenn sich die Ehefrau in der GKV versichern will, obwohl
der Rest der Familie in der PKV versichert ist dann hat das wohl Gründe die gegen die PKV sprechen.

Gruss

Günter

hallo Günter,
wenn die Frau bisher beim der GKV versichert war (eigener Beitrag)und im Erziehungsurlaub sich befindet, dann ist sie m.W. unabhängig vom einkommen Ihres Mannes. Doch das lässt sich schnell klären. Werde mich erkundigen
Dass sich Menschen noch für die GKV entscheiden, hat sehr viel mit der Angstpropaganda der Kassen zu tun. Mit der geziehlten Falschinformation. Und vor der Angst der Menschen, etwas zu tun, was die Masse nicht macht. Auch wenn es sichtlich besser wäre.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
soweit ist das verstanden habe will sich die Ehefrau im
Anschluss an den Erziehungsurlaub freiwillig weiterversichern,
d.h. Ihr versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis endete
mit diesem Erziehungsurlaub.

Gruss

Günter Czauderna