GKV Beitragsbem.grenze 15,5% vs. 14,9%

Hallo,

wie bekannt, gilt ab gestern ja der Einheitssatz von 15,5% in der GKV.

Nun habe ich gelesen, dass dieser bei einem Jahreseinkommen, welches über der Beitragsbemesungsgrenze liegt, nur 14,9% beträgt. Da stellen sich mir einige Fragen, denn das Jahreseinkommen steht ja definitiv erst am Ende des Jahres fest.

Beispiel 1: Ein Angestellter liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt somit 15,5%. Im Dezember erhält er unerwartet eine Bonuszahlung und rutscht somit über die Beitragsbemessunggrenze. Werden also die in den Monaten Januar bis November zuviel gezahlten 0,6 Prozentpunkte erstattet?

Beispiel 2: Ein Angestellter liegt mit 13tem Gehalt etwas über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlt 14,9%. Auf Grund wirtschaftlicher Probleme des Betriebs wird das 13te Gehalt gestrichen -Alternative- er wird zum 30.11. arbeitslos, und rutscht somit unter die Grenze. Muss er nun für Januar bis November die 0,6 Prozentpunkte nachzahlen?

Wird der Beitrag knallhart an der Beitragsbemessungsgrenze festgemacht? Liegt man also 1 Euro darunter, zahlt man den höheren Satz?

Muss man künftig jährlich neben der Einkommenssteuererklärung noch eine Krankenversicherungserklärung erstellen?

Vielleicht bin ich ja auch völlig auf dem Holzweg?

Gruß

S.J.

Hallo,

da hast Du etwas falsch verstanden. Jeder Angestellte zahlt 15.5% (zusammen mit dem AG) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 14,9% ist der ermäßigte Beitragssatz für Personen ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung (Beamte, Selbständige).

Gruß
CM

Danke, Frage ist beantwortet
Hallo,

da hast Du etwas falsch verstanden. Jeder Angestellte zahlt
15.5% (zusammen mit dem AG) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
14,9% ist der ermäßigte Beitragssatz für Personen ohne
Anspruch auf Lohnfortzahlung (Beamte, Selbständige).

ich hatte es bei Google News gelesen, diese nicht unwesentliche Information war der Meldung leider nicht zu entnehmen.

Vielen Dank für die Info. Die Frage ist somit beantwortet.

Gruß

S.J.