GKV - Beitragsforderung

Ich war das komplette Jahr 2010 unwissendlich Mitglied in einer GKV, nachdem mein Leistungsbezug ALG2 endete wurde ich einige Monate finanziell von meiner Familie unterstützt (hatte also keine eigenen Einkünfte) und war dann mehrere Monate im Ausland bei Freunden.

Ich wußte nicht dass es inzwischen eine Versicherungspflicht gibt und dachte mir, ich bin jung und geh eh kaum zum Arzt…

Jedenfalls habe ich dann persönlich bei der Krankenkasse vorgesprochen und prombt erhalte ich eine Rechnung über fast 9000 EUR.

Die Krankenkasse hat einfach den Höchstsatz berechnet und meine Auslandsabwesenheit außen vor gelassen.

Was kann ich tun?

Ich könnte von Familie und meinem Bekannten im Ausland alles schriftlich bestätigt bekommen. Kann ich mich auf den Mindestbeitragssatz einstufen lassen und die Monate meiner Abwesenheit „ruhen“ lassen?

Habe Montag erneut einen Vorsprachetermin bei der Krankenkasse und möchte gern wissen welche Möglichkeiten ich habe.

Hallo,

die Höhe der Nachforderung kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Das kann kaum nur 2010 betreffen.

Ich vermute mal hier handelt es sich um § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V.

Anbei ein Internetartikel der ihnen sicher weiterhilft

http://www.123recht.net/article.asp?a=56951&ccheck=1

MfG
Thomas H

Doch nur 2010!

Aus dem Gesetztestext werde ich nicht schlau. Was kann ich nun Run im Klartext?

Doch nur 2010!

Aus dem Gesetztestext werde ich nicht schlau. Was kann ich nun
Run im Klartext?

Hallo,

bei der Kasse um Stundung/Niederschlagung bitten

MfG
Thomas H.