GKV Beitragsnachzahlung seit 2007 Pflicht-KV

Seit 1989 war ich nicht mehr krankenversichert, war vorher aber in der SchwäbischGmünder. Jetzt musste deshalb die Barmer mich aufnehmen. Da aber seit 2007 KV Pflicht besteht, verlangen die jetzt die Nachzahlung von Beiträgen seit 2007, obwohl ich keinerlei Leistungen erhielt. Der nachzuzahlende Betrag ist 8345,-€. Kann ich aber nie bezahlen, weil ich (61 Jahre alt) nur ALG II bekomme. Bin zudem 60% behindert. Laut Satzung der Barmer gibt es in Härtefällen auch eine Möglichkeit des Erlasses dieser Nachzahlung. Der Sachbearbeiter meint aber, ich sei kein Härtefall, nur Drogenabhängige o.ä. würden unter dem Begriff Härtefall fallen. Wenn ich nicht zahle, würden die mir den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und alles pfänden. Ich bewohne mit meiner Partnerin ein altes, total renovierungsbedürftiges eigenes Haus. Das gehört uns beiden zu jeweils der Hälfte. Die Einrichtung etc gehört meiner Partnerin.

Kann mir jemand sagen, was ich da tun kann oder an wen ich mich wenden kann ? Ich weiss nicht weiter.

Kann mir jemand sagen, was ich da tun kann oder an wen ich mich wenden kann ? Ich weiss nicht weiter.

Grundsätzlich hat die Barmer recht, die Beitragspflicht besteht. Aber warum Du kein Härtefall sein sollst, erschließt sich mir nicht. Dagegen würde ich vorgehen. Vor dem Gerichstvollzieher solltest Du keine Angst haben. Nach Deiner Schilderung wird er nicht viel pfänden können.

Hallo,
Glück im Unglück - du kannst noch froh sein, dass dich die Barmer überhaupt nimmt - sie hätte sich auch quer stellen können und dich ablehnen mit der Begründung „seit 1989, also seit 23 Jahren nicht versichert und über 55 Jahre - es gibt kein zurück in die GKV“,
dann hättest du ein noch größeres Problem gehabt. Ist die Barmer überhaupt der Rechtsnachfolger dieser Kasse ?? - So geht es „nur“ noch um den Nachzahlungsbetrag und darüber kann man verhandeln - im günstigsten Falle bis zur Niederschlagung.
Vielleicht war es auch ein „Fehler“, dich erst jetzt zu melden, wo
du schon quasi „an der Angel“ hängst.
Gruss
Czauderna

verheiratet ?
Hallo wwanninger,

falls du verheiratet bist, wäre noch zu prüfen, ob Anspruch auf Familienversicherung besteht und bestand. Vielleicht kann einer unserer GKV-Spezis die genaue Rechtslage erklären.

Viele Grüße
oscar.

P.S. Bitte verwende Anrede und Gruß. Die freundlichen Helfer in diesem Forum freuen sich darüber.

Hallo,

wäre er/sie verheiratet, hätte er/sie wohl nicht von Partnerin gesprochen.

Mir fällt dazu sonst nichts ein, der Beitrag ist o.k., weniger geht nicht.

Viel Glück

Barmer

Warum soll er ein Härtefall sein ? Hartz IV ja wohl erst seit kurzem.

Der Erlass ist vor allem für die vorgesehen, die nicht in der Lage waren, sich über die Versicherungspflicht seit 2007 zu informieren.

Gruss

Barmer

Warum soll er ein Härtefall sein ?

61 Jahre alt, 60 % behindert, ohne Einkommen und Vermögen. Reicht das nicht ?

Hallo Nordlicht,
die Aussage, das ich kein Härtefall sein soll, kommt von einem Angestellten der Barmer. Der meinte, nur wenn jemand z.B. drogenabhängig ist/war und dadurch nichts mehr mitbekommen hat von der Pflichtversicherung ab 2007 sei ein Härtefall und dem würden dann auch die Beiträge erlassen (!). Da ich nicht unter diese Kategorie falle (kein Junki, kein Alki, etc) habe ich als nüchterner Bürger auch die Möglichkeit, von allen neuen Gesetze zu erfahren, immerhin würden sie ja im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Es ist für mich nur die Frage, wie ich ohne TV, Radio und Bundesgesetzblatt davon erfahren hätte können.

Hallo Barmer,
es ist richtig, ich beziehe seit Januar 2012 erst ALG II, davor hatte ich keinen Anspruch, denn ich musste erst die Erbschaft von meinen Eltern „verbraten“ (12000€). Jetzt bin ich mittellos, spielt es denn eine Rolle, seit wann ich ALG II bekomme? Was früher war, ist doch wohl bedeutungslos, denn früher ist ja bekanntlich vorbei…
Und was heißt denn „nicht in der Lage sein, sich zu informieren“ ?
Analphabet ? Immer zugedröhnt ?
Danke für eine aufklärende Antwort.
Gruss von wwanninger

Hallo Herr Czauderna,
also die Barmer ist tatsächlich der Rechtsnachfolger der SchäbischGmünder.
Mir blieb nichts anderes übrig, als bei der Barmer die Mitgliedschaft zu beantragen, denn die PKV hat eine Aufnahme abgelehnt. Die Barmer hat von Anfang an versucht, mir eine Ratenzahlungszusage abzunötigen (sogar mit der Aussage: „Wenn Sie kein Ratenzahlungsangebot machen, wird Ihrem Antrag auch nicht zugestimmt.“)
Es ist allerdings strafbar, einen Ratenzahlungszusage zu machen, wenn man von vorn herein weiss, dass man die Raten NIE bezahlen kann…
Und zudem wurde mir mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige gedroht, wenn ich auf eine KV verzichte. Dem Arbeitsamt war es übrigens egal, ob ich versichert bin. Zitat: „Wir sind nicht dafür zuständig, versuchen Sie es doch mal bei der AOK“

Ein freundlicher Mitarbeiter der Barmer hat mir gesagt, dass der Gesetzgeber die GKV’s aufgefordert hat, „grosszügig“ mit den Erlassregelungen umzugehen, aber die Kassen haben natürlich einen Entscheidungsspielraum.

Danke.
Gruss von wwanniger

Hallo

die Aussage, das ich kein Härtefall sein soll, kommt von einem Angestellten der Barmer.

das verwundert mich. Sprich mal mit dem Amt, dass die Hartz IV zahlt, notfalls gehe zur Verbraucherzenrale.

Es ist für mich nur die Frage, wie ich ohne TV, Radio und Bundesgesetzblatt davon erfahren hätte können.

Bei aller Sympatie, das ist Dein Problem und nicht das Deiner Krankenkasse. Als Bürger muß man sich an die gesetze halten, und kann sich nicht darauf berufen, sie nicht gekannt zu haben.

Gruß

Nordlicht

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Hallo,

unabhängig von der Rechtslage, aber wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird und man durch die Einhaltung der Ratenzahlung „Zahlungswilligkeit“ beweist, dann stehen die Chancen auf einen Erlass der „Restschuld“ und erwiesener Zahlungsunfähigkeit ziemlich gut. Ich weiß, das ist ein Widerspruch - Ratenzahlungsvereinbarung und Zahlungsunfähigkeit, aber ich kenne Fälle (bei diversen Kassen) wo das so gelöst wurde - allerdings mussten da schon ca. 12 Monatsraten gezahlt worden sein. Vielleicht wäre das auch mal Wert mit der Kasse besprochen zu werden - nur so ein Gedanke.
Gruss
Czauderna

Hallo,

es kommt nicht nur darauf an, was wir subjektiv heute als Härtefall empfinden. Da bin ich bei Ihnen.

Die Kasse wird möglicherweise darauf abstellen, dass er 2007 - 2011 (?) noch in der Lage gewesen wäre, zu zahlen. Und sich hätte informieren müssen. Immerhin hat sie wohl wohl noch keine Säumniszuschläge verlangt.

Gruss

Barmer