Seit 1989 war ich nicht mehr krankenversichert, war vorher aber in der SchwäbischGmünder. Jetzt musste deshalb die Barmer mich aufnehmen. Da aber seit 2007 KV Pflicht besteht, verlangen die jetzt die Nachzahlung von Beiträgen seit 2007, obwohl ich keinerlei Leistungen erhielt. Der nachzuzahlende Betrag ist 8345,-€. Kann ich aber nie bezahlen, weil ich (61 Jahre alt) nur ALG II bekomme. Bin zudem 60% behindert. Laut Satzung der Barmer gibt es in Härtefällen auch eine Möglichkeit des Erlasses dieser Nachzahlung. Der Sachbearbeiter meint aber, ich sei kein Härtefall, nur Drogenabhängige o.ä. würden unter dem Begriff Härtefall fallen. Wenn ich nicht zahle, würden die mir den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und alles pfänden. Ich bewohne mit meiner Partnerin ein altes, total renovierungsbedürftiges eigenes Haus. Das gehört uns beiden zu jeweils der Hälfte. Die Einrichtung etc gehört meiner Partnerin.
Kann mir jemand sagen, was ich da tun kann oder an wen ich mich wenden kann ? Ich weiss nicht weiter.